Um zu unternehmen

Umgang mit Gastautoren und Gastbloggern

Veröffentlichen Sie niemals einen Gastbeitrag ohne sorgfältige Überlegung: Der Mehrwert liegt in der Regel beim Autor, während das Risiko bei Ihnen als Herausgeber liegt. Verlangen Sie eine Vergütung, halten Sie die Vereinbarungen in einem Gastbeitragsvertrag fest und regeln Sie Urheberrecht, Haftung und Laufzeit.

Veröffentlicht am 13. Februar 2024 von MKBjuristen.nl
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Veröffentlichen Sie niemals einen Gastbeitrag ohne sorgfältige Überlegung: Der Mehrwert liegt in der Regel beim Gastautor, während Sie als Herausgeber das Risiko tragen. Verlangen Sie eine Vergütung, halten Sie die Vereinbarungen in einem Gastbeitragsvertrag fest und regeln Sie Urheberrecht, Haftung und die Gültigkeitsdauer von Links. Ein Gastbeitrag kann Ungenauigkeiten enthalten, die Ihrem Ruf schaden, und ein Link zur Website des Gastautors kann als stillschweigende Empfehlung verstanden werden. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

Was ist ein Gastbeitrag und warum werden Gastbeiträge angefragt?

Bei einem Gastbeitrag liefert ein externer Autor einen Artikel, den Sie auf Ihrer Website veröffentlichen – oft kostenlos. Üblicherweise erscheint im Text ein Markenname oder ein Link zu einer externen Website. Theoretisch profitieren beide Seiten: Sie erhalten kostenlose Inhalte, und der Autor stärkt die Autorität seiner Website und verbessert sein Suchmaschinenranking. Denn Suchmaschinen berücksichtigen sowohl die Anzahl als auch die Qualität der eingehenden Links.

Letzteres ist genau der Grund, warum Anfragen für Gastbeiträge so häufig eingehen: Für den Einreicher ist der Link das eigentliche Ziel.

Welche Risiken birgt die Veröffentlichung eines Gastbeitrags in einem Blog?

Der Mehrwert ist in der Regel für den Absender größer, während die Risiken bei Ihnen liegen:

  • Ungenauigkeiten und Rufschädigung: Ein Gastbeitrag kann Fehler oder Falschdarstellungen enthalten, die auf Ihrer Website erscheinen und Ihnen daher zugeschrieben werden.
  • Implizite Befürwortung: Ein Link zum Einreicher kann als Empfehlung seiner Produkte oder Dienstleistungen interpretiert werden – nicht immer wünschenswert.
  • Haftung: Bei sensiblen Themen wie Kryptowährungen oder Online-Glücksspiel können Sie als Herausgeber für irreführende oder rechtswidrige Inhalte haftbar gemacht werden.
  • SEO-Risiko: Bezahlte oder getauschte Links, die nicht korrekt als gesponsert gekennzeichnet sind, können gemäß den Richtlinien der Suchmaschinen tatsächlich negative Auswirkungen haben.

Erheben Sie eine Gebühr – der Link hat Wert

Was viele Website-Betreiber nicht wissen: Ein Link in einem Gastbeitrag hat einen finanziellen Wert. Manche Anbieter lassen sich sogar dafür bezahlen, Links zu bestimmten Websites zu generieren. Daher steht es Ihnen frei, selbst eine Gebühr für die Veröffentlichung eines Gastbeitrags zu verlangen. Schließlich bieten Sie Platz, Reichweite und Autorität.

Was sollte in einem Gastblogging-Vertrag enthalten sein?

Halten Sie die Vereinbarungen in einem Vertrag. Dieser sollte mindestens die folgenden Bestimmungen enthalten:

  • Urheberrecht: Wer besitzt das Urheberrecht und dürfen Sie den Text verändern oder entfernen?
  • Haftung: Der Einreicher garantiert die Richtigkeit der Angaben und stellt Sie von jeglichen Ansprüchen frei; die Haftung klar
  • Vergütung: Höhe und Zahlungsbedingungen.
  • Linkdauer: Wie lange bleibt der Link aktiv, und was passiert, wenn die externe Website offline geht?
  • Einreichung und Qualität: Anforderungen an Format, Größe und Inhalt.
  • Markup: Vereinbarungen zur Kennzeichnung des Links gemäß den Richtlinien der Suchmaschinen (z. B. als gesponsert).

Häufig gestellte Fragen zu Gastbeiträgen

Hafte ich für den Inhalt eines Gastblogs?

Wenn die Inhalte auf Ihrer Website erscheinen, können Sie für falsche, irreführende oder rechtswidrige Aussagen haftbar gemacht werden. Eine Haftungsfreistellungsklausel im Vertrag begrenzt Ihr Risiko, schließt es aber nicht vollständig aus. Wägen Sie daher immer selbst ab, ob Sie die Inhalte veröffentlichen möchten.

Kann ich einen Gastbeitrag später löschen oder bearbeiten?

Das hängt von den Vereinbarungen ab. Vereinbaren Sie beispielsweise, dass Sie den Text und den Link ändern oder entfernen dürfen, wenn der Inhalt veraltet ist oder nicht mehr zu Ihrer Marke passt. Ohne eine solche Vereinbarung kann es zu Streitigkeiten kommen.

Ist eine mündliche Vereinbarung mit einem Gastautor ausreichend?

Rechtlich ist eine mündliche Vereinbarung bindend, doch bei Gastbeiträgen geht es gerade um den Nachweis und die Klarheit bezüglich Rechten, Haftung und der Dauer der Verlinkung. Eine schriftliche Vereinbarung beugt zukünftigen Streitigkeiten vor.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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