MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Grundsätzlich haftet eine Website oder Plattform nicht für gefälschte Werbung Dritter, wie beispielsweise betrügerische Krypto-Werbung – vorausgesetzt, sie hatte als Vermittler keine Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit. Sobald die Plattform jedoch weiß oder wissen müsste, dass eine Anzeige betrügerisch ist, und nicht eingreift, kann sie haftbar gemacht werden.
Der Kryptosektor und betrügerische Werbung
Der Kryptosektor wächst rasant, und Kryptounternehmen investieren hohe Budgets in Werbung, Banner und Sponsoring. Leider missbrauchen Betrüger diese Kanäle auch mit gefälschten Anzeigen, falschen Tweets und irreführenden Werbeartikeln. Die Opfer versuchen dann mitunter, Schadensersatz von der Plattform zu fordern, die die Werbung geschaltet hat.
Die Position der Plattform
Eine Plattform, die lediglich Werbung von Dritten weiterleitet, genießt grundsätzlich den Schutz eines Vermittlers (vergleichbar mit Artikel 6:196c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Sie haftet nicht für die Inhalte, solange sie keine Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit hat. Dieser Schutz erlischt, sobald die Plattform weiß oder wissen müsste, dass eine Anzeige eindeutig rechtswidrig ist, und nicht eingreift.
Sorgfaltspflicht bei eindeutigen Signalen
Bei eindeutigen Anzeichen oder Meldungen von Betrug darf eine Plattform nicht wegschauen. Sie muss den Sachverhalt untersuchen und, falls die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist, die Anzeige entfernen oder sperren (Notice-and-Takedown-Verfahren). Unterlässt sie dies, kann sie für den entstandenen Schaden mithaften.
Was bedeutet das für Sie?
Betreiben Sie eine Plattform mit Werbung von Drittanbietern, implementieren Sie ein Melde- und Überwachungssystem und schreiten Sie bei eindeutigem Betrug ein. Wurden Sie durch eine gefälschte Anzeige geschädigt, sollten Sie sich in erster Linie an den Werbetreibenden wenden, unter bestimmten Umständen aber auch an die Plattform, die trotz Kenntnis des Betrugs nicht eingeschritten ist.
Häufig gestellte Fragen
Haftet eine Plattform für gefälschte Anzeigen?
Prinzipiell nicht, wenn keine Kenntnis von der Rechtswidrigkeit vorlag. Anders verhält es sich, wenn die Instanz weiß oder wissen müsste, dass es sich um Betrug handelt, und nicht eingreift.
An wen kann ich mich als Geschädigter wenden?
Zuallererst der Werbetreibende und unter bestimmten Umständen auch die Plattform, die trotz Kenntnis des Betrugs nicht eingegriffen hat.
Was sollte eine Plattform in Bezug auf Meldungen tun?
Untersuchen Sie den Sachverhalt und entfernen oder sperren Sie die Anzeige im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes (Notice-and-Takedown-Verfahren).
Haftungsbeurteilung im Zusammenhang mit Werbung?
Unsere Rechtsexperten beraten Plattformen und Geschädigte. Sehen Sie sich unser Vertragsrechtsteamund unsere Rechtsberatungoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.