MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Schenkungen in den Niederlanden sind grundsätzlich steuerfrei – ab bestimmten Freibeträgen fällt jedoch Schenkungssteuer an (5 % bis 40 %, abhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Betrag). Für Kinder gilt ein jährlicher Freibetrag von 6.633 € (Stand: 2024) sowie ein einmaliger erhöhter Freibetrag bei starken Einkommenssteigerungen. Bei Unternehmensnachfolgeregelungen innerhalb der Familie (Business Succession Scheme, BOR) besteht eine nahezu vollständige Steuerbefreiung bis zu 1,5 Millionen €. Im Folgenden finden Sie Informationen zu Steuersätzen, Freibeträgen und wie Karims Eltern 50.000 € steuerfrei verschenken können.
Die kurze Antwort
- Schenkungssteuer: wird vom Beschenkten auf Geschenke gezahlt, die die Freibeträge überschreiten.
- Sätze: 10-20% für Kinder/Partner, 18-36% für andere, 30-40% für entfernte Verwandte.
- Jährlicher Freibetrag für Kinder: 6.633 € (2024) — ohne Anmeldung.
- Einmalige Erhöhung des Freibetrags: 31.813 € (Kinder zwischen 18 und 40 Jahren) bzw. 66.268 € (selbstgenutztes Eigenheim) – einmalig im Leben.
- Unternehmensübertragung: Steuerbefreiung bei Unternehmensnachfolge – bis zu 100 % befreit für Unternehmen mit einem Wert von bis zu 1,5 Millionen Euro.
Wer zahlt die Schenkungssteuer?
Der Beschenkte zahlt Schenkungssteuer (anders als bei der Erbschaftsteuer, die aus dem Nachlass entrichtet wird). Die Steuererklärung muss oberhalb des Freibetrags innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Schenkung erfolgte, abgegeben werden. Bei verspäteter Abgabe fallen Strafe und Zinsen an.
Tarife 2024
Die Höhe der Rate hängt von der Beziehung zwischen Spender und Empfänger ab:
Tarifgruppe I (Partner, Kinder)
- 0 – € 152.368: 10%.
- Über 152.368 €: 20 %.
Tarifgruppe IA (Enkelkinder)
- 0 – € 152.368: 18%.
- Über 152.368 €: 36 %.
Gruppe II bewerten (andere – Brüder, Schwestern, Freunde)
- 0 – € 152.368: 30%.
- Über 152.368 €: 40 %.
Ausnahmen 2024
Pro Kalenderjahr:
- Kinder: 6.633 € jährlich kostenlos.
- Sonstiges: 2.658 € jährlich steuerfrei.
Einmalig (pro Empfänger, pro Leben):
- Kinder und Jugendliche im Alter von 18 bis 40 Jahren (allgemein): € 31.813.
- Kinder im Alter von 18-40 Jahren (eigener Haushalt, Studium): 66.268 € (ab 2024 für den eigenen Haushalt abgeschafft – im Vorjahr 2023).
- Studie: 66.268 € (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen).
Bitte beachten Sie: Die einmalige Erhöhung erfordert eine Erklärung, auch wenn die Ausnahme in Anspruch genommen wird.
Unternehmensübertragung: die BOR
Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft von Betriebsvermögen kann das Unternehmensnachfolgeprogramm (Business Succession Scheme, BOR) eine bis zu 100%ige Befreiung von der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer gewähren:
- Betriebsvermögen bis zu 1.500.000 €: 100% steuerfrei.
- Darüber hinaus: 83% Befreiung.
- Voraussetzungen: Fortführung des Geschäfts durch den Empfänger für mindestens 5 Jahre, vorheriges Eigentum für mindestens 1 Jahr (Schenkung) bzw. 5 Jahre (Erbschaft).
Die Unternehmensnachfolgeregelung (Business Succession Relief, BOR) macht die Übergabe von Familienunternehmen erschwinglich. Kombinieren Sie sie mit der Steuerstundung nach Box 2 für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen. Es handelt sich um ein separates Steuerverfahren – lassen Sie sich von einem auf Familienunternehmen spezialisierten Steuerberater beraten.
Clevere Geschenke: Planung
Strategien zur Steuerminimierung:
- Jährlicher Freibetrag: Schenkung 6.633 € pro Kind und Jahr – große Beträge, die über Jahre verteilt werden.
- Einmalige erhöhte Freigrenze: Nutzung eines Kindes im Alter von 18 bis 40 Jahren bis zu einem Betrag von 31.813 € auf einmaliger Basis.
- Kombinierte Spenden: Sowohl Vater als auch Mutter können jeweils 6.633 € steuerfrei pro Jahr spenden (zusammen 13.266 €).
- Stufenweise Vermögensübertragung: vor dem Tod – weniger Erbschaftssteuer später.
- Schenkung auf Papier: Schenkung mit einer sofort fälligen Schuld, die an den Schenker zurückgezahlt wird – für Vermögenswerte, die noch nicht liquide sind.
Spende bei Karim's
Karims Eltern möchten ihm 50.000 € für eine Hausrenovierung schenken. Wie klug!
- Einmalige Erhöhung des Freibetrags (Karim < 40 Jahre): 31.813 € Freibetrag.
- Jährlicher Freibetrag: 6.633 € freigestellt.
- Zu versteuernder Betrag: € 50.000 – € 31.813 – € 6.633 = € 11.554.
- Schenkungssteuer: 10% × 11.554 € = 1.155 €.
Mit etwas Planung wäre es anders gekommen: Man hätte die Schenkung über Jahre verteilen oder einen Partner einbeziehen können, möglicherweise ganz nach dessen Ermessen.
Ehrliche Empfehlung
Bei größeren Schenkungen (über 30.000 €) lohnt sich eine Steuerplanung – eine kleine Investition in Beratung spart oft Tausende an Schenkungssteuer. Bei der Übertragung von Familienunternehmen: Das Verfahren zur Befreiung von der Erbschaftsteuer (Business Succession Relief, BOR) erfordert Fachkenntnisse; ein guter Steuerberater und ein Notar sind unerlässlich. Bei kleineren jährlichen Schenkungen: Nutzen Sie den jährlichen Freibetrag, der ohne Steuererklärungspflicht gilt.
Weitere Themen: wesentliche Zinsen und Kasten 2, Grunderwerbsteuer auf Geschäftsräume und BV-Steuern.
Häufig gestellte Fragen
Der Beschenkte zahlt Schenkungssteuer – anders als bei der Erbschaftsteuer, die aus dem Nachlass entrichtet wird. Die Steuererklärung muss innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Schenkung erfolgte, eingereicht werden.
Steuersatzgruppe I (Partner/Kinder): 10 % bis zu 152.368 €, darüber hinaus 20 %. Enkelkinder: 18–36 %. Sonstige: 30–40 %. Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie dem Betrag.
Im Jahr 2024: Jährliche Steuerbefreiung von 6.633 € für Kinder, 2.658 € für alle anderen. Einmalzahlung (pro Lebenszeit, 18–40 Jahre): 31.813 € für Kinder (allgemein) oder 66.268 € für ein Studium.
Regelung zur Unternehmensnachfolge – für die Schenkung oder Vererbung von Betriebsvermögen bis zu 1.500.000 €: 100 % steuerfrei, darüber hinaus 83 %. Voraussetzung: Fortführung des Unternehmens für 5 Jahre durch den Empfänger, vorheriges Eigentum für 1 Jahr (Schenkung) oder 5 Jahre (Erbschaft).
Ja, es gilt ein separater Freibetrag pro Empfänger. Vater und Mutter können pro Kind jährlich jeweils 6.633 € steuerfrei schenken – insgesamt 13.266 € pro Kind. Zusätzlich gibt es einmalige erhöhte Freibeträge pro Empfänger.
Schenkungen mit einer sofort fälligen, an den Schenker zurückzuzahlenden Schuld – für noch nicht liquide Vermögenswerte. Die Steuer- und Zollverwaltung akzeptiert dies, sofern die aufgelaufenen Zinsen jährlich gezahlt werden. Eine Form der Verschiebung des tatsächlichen Vermögenstransfers.
Bei Schenkungen über 30.000 €, Unternehmensübertragungen (BOR), Schenkungen an Enkelkinder oder andere Begünstigte sowie internationalen Schenkungen können einige hundert Euro an Beratung oft Tausende an unnötiger Schenkungssteuer ersparen.