MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Ab dem 1. Juli 2026 werden Unternehmer erneut mit neuen Gesetzen, Verordnungen und anstehenden Gesetzesänderungen konfrontiert sein. Nicht jede Änderung betrifft jedes Unternehmen. Dennoch ist es ratsam, rechtzeitig zu prüfen, ob Ihre Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Marketingprozesse, Personalrichtlinien oder Compliance-Dokumente angepasst werden müssen.
Unternehmer in den Bereichen Transport, E-Commerce, Kinderbetreuung, Zeitarbeit, Online-Dienste, Software, Import und Marketing sollten besonders aufmerksam sein. Einige Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2026 sofort. Weitere Änderungen folgen im Laufe des Jahres 2026 oder ab 2027.
In diesem Blog listen wir die wichtigsten neuen Gesetze für Unternehmer auf, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf die rechtlichen Konsequenzen für Unternehmer.
Neue Gesetze für Unternehmer ab dem 1. Juli 2026: Warum jetzt schon prüfen?
Neue Gesetze erscheinen oft rein administrativ. In der Praxis können jedoch selbst kleine Änderungen weitreichende Folgen haben. Ein jahrelang bewährtes Marketingverfahren ist unter Umständen plötzlich nicht mehr zulässig. Ein Vertrag mit einem Kunden oder Lieferanten kann überholt sein. Auch Kostensteigerungen durch neue Abgaben, Zollbestimmungen oder Verpackungsvorschriften sind möglich.
Daher ist es ratsam, nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen zu warten, um zu reagieren. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Vorschriften Ihr Unternehmen betreffen. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur das Gesetz selbst, sondern auch Ihre Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, internen Abläufe und Ihre Kundenkommunikation.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Dokumente noch den neuen Bestimmungen entsprechen? Dann lassen Sie Ihre Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen.
Telemarketing: Kunden werden nicht mehr ohne deren Einwilligung angerufen
Eine wichtige Änderung betrifft Unternehmer, die telefonisch verkaufen oder Leads nachverfolgen. Ab dem 1. Juli 2026 ist es nicht mehr gestattet, Kunden oder potenzielle Kunden ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Ausgenommen sind Wohltätigkeitsorganisationen, Wohltätigkeitslotterien und Verlage.
Für Unternehmer bedeutet dies, dass Marketing- und Vertriebsprozesse überdacht werden müssen. Es genügt nicht, eine Telefonnummer im System zu speichern. Sie müssen nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Überprüfen Sie daher Ihr CRM-System, Ihre Lead-Formulare, Gesprächsleitfäden, Datenschutzerklärung und Einwilligungsdokumentation. Dokumentieren Sie intern außerdem, wer berechtigt ist, Anrufe zu tätigen, auf welcher Grundlage und wie die Einwilligung gespeichert wird. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das Marketing, sondern auch auf den Datenschutz und die Beweisführung.
Im Zweifelsfall schauen Sie bitte auch auf unserer Seite zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.
Transport: Fahrtenschreiber Typ 2 und LKW-Maut
Für Unternehmer in den Bereichen Transport, Logistik, Bauwesen, Installation und internationale Dienstleistungen können die Transportvorschriften relevant sein. Fahrzeuge mit einem Gewicht von 2.500 kg oder mehr, die international eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber des Typs 2 ausgestattet sein. Diese Verpflichtung galt bereits für Fahrzeuge über 3.500 kg.
Zusätzlich wird auf bestimmten Straßen eine Lkw-Maut für Lkw ab 3.500 kg eingeführt. Die Maut gilt für fast alle Autobahnen und eine Reihe von Fernstraßen. Ihre Höhe hängt unter anderem von Gewicht und Emissionen ab.
Diese Regeln können Auswirkungen auf Angebote, Transportverträge, Vertriebsvereinbarungen und Preisvereinbarungen mit Kunden haben. Unternehmern wird dringend empfohlen zu prüfen, ob steigende Kosten weitergegeben werden können. Enthält Ihr Vertrag keine entsprechenden Bestimmungen? Dann könnte es zu Streitigkeiten kommen.
Bei Verträgen über den Transport oder die Lieferung von Bauwerken ist es ratsam, vertragliche Position prüfen
Kinderbetreuung: Mehr Platz für Personal in der Ausbildung
Die Personalstruktur in Kindertagesstätten verändert sich. In Kindertagesstätten und Horten kann die Hälfte des Personals aus Auszubildenden bestehen. Laut Handelskammer wird dadurch eine ursprünglich befristete Maßnahme zur Dauerlösung.
Dies bietet Flexibilität bei Personalengpässen. Gleichzeitig erfordert diese Änderung eine ordnungsgemäße Dokumentation. Ein Mentoringplan bleibt obligatorisch. Er muss festlegen, wie die Mitarbeiter in der Ausbildung betreut werden und welche Aufgaben sie selbstständig ausführen dürfen.
Für Betreiber von Kindertagesstätten empfiehlt es sich, Arbeitsverträge, Stellenbeschreibungen, Ausbildungsvereinbarungen und interne Richtlinien zu prüfen. Außerdem muss klar sein, wer für Anleitung, Aufsicht und Qualitätssicherung verantwortlich ist.
Siehe auch unsere Seite zum Arbeitsrecht.
Die häusliche Kinderbetreuung unterliegt strengeren Qualitätsanforderungen
Die Regelungen für die Tagespflege ändern sich ebenfalls. Für Tagesmütter und Tagespflegeeinrichtungen werden strengere Qualitätsanforderungen eingeführt. Neue Tagesmütter ohne pädagogische Ausbildung müssen ein pädagogisches Modul absolvieren. Künftig dürfen sich Tagesmütter bei maximal zwei Tagespflegeeinrichtungen registrieren lassen.
Darüber hinaus gewinnen Coaching, Weiterbildung und pädagogische Beratung zunehmend an Bedeutung. Tagesmütter und -väter sind unter anderem verpflichtet, mit einem pädagogischen Arbeitsplan zu arbeiten. Auch die Regelungen zur Betreuung eigener Kinder und zum Kinderbetreuungsgeld ändern sich.
Für Tagespflegeeinrichtungen bedeutet dies, dass Verträge, Aufnahmeverfahren, Unterstützungsvereinbarungen und Berichte der Jahreshauptversammlung überprüft werden müssen. Es muss klar festgelegt werden, wer für was verantwortlich ist. Dies beugt Streitigkeiten zwischen Tagesmüttern, Eltern und Vorgesetzten vor.
Import: Neue Kosten für kleine Sendungen
Importeure von Produkten aus Nicht-EU-Ländern müssen mit höheren Kosten für kleine Sendungen rechnen. Laut Handelskammer wird die Befreiung von Einfuhrzöllen für Sendungen bis zu 150 Euro abgeschafft. Zusätzlich wird eine Gebühr pro Zollanmeldung eingeführt, und voraussichtlich folgt im Laufe des Jahres 2026 eine europäische Bearbeitungsgebühr.
Für Onlineshops und Importeure kann dies direkte Auswirkungen auf Margen, Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen haben. Prüfen Sie daher, ob Ihre Preise, Lieferbedingungen und Rückgabebestimmungen noch aktuell sind.
Achten Sie besonders auf Vereinbarungen zu Einfuhrzöllen, Zollgebühren, Versandkosten und unerwarteten Preiserhöhungen. In B2B-Verträgen kann eine Preisanpassungsklausel wichtig sein. Darüber hinaus gelten Informationspflichten für Verbraucherverkäufe.
Für Webshops könnte auch unsere Seite über E-Commerce, Online-Shops und Datenschutz relevant sein.
Zeitarbeitsfirmen sind verpflichtet, Arbeitsunfälle zu melden
Für Zeitarbeitsfirmen wird voraussichtlich eine neue Meldepflicht für Arbeitsunfälle mit Zeitarbeitern gelten. Laut der Handelskammer (KVK) muss die Zeitarbeitsfirma den Unfall der Arbeitsaufsichtsbehörde und dem Unternehmen, bei dem der Zeitarbeiter beschäftigt ist, melden. Auch das Auftraggeberunternehmen muss den Unfall melden.
Diese Änderung unterstreicht die gemeinsame Verantwortung von Kreditgeber und Kreditnehmer für die Sicherheit. Dies erfordert klare Vereinbarungen in den Anstellungsverträgen, den Beschäftigungsbedingungen und den Sicherheitsprotokollen.
Prüfen Sie daher, wer für die Einweisung, die Aufsicht, die persönliche Schutzausrüstung, die Erfassung von Vorfällen und die Meldung von Unfällen verantwortlich ist. Dokumentieren Sie außerdem, wie die Beteiligten sich nach einem Vorfall gegenseitig informieren.
Benötigen Sie als Personalvermittlungsagentur oder Arbeitgeber allgemeine Geschäftsbedingungen? Dann besuchen Sie unsere Seite mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalvermittlungsagenturen und Zeitarbeit.
Später im Jahr 2026: Europäisches Verpackungsgesetz PPWR
Ab dem 12. August 2026 ändern sich die europäischen Verpackungsvorschriften. Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) stellt strengere Anforderungen an Verpackungen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung zu fördern und letztendlich recycelbare Verpackungen zu verwenden.
Diese Regeln können nahezu jedes Unternehmen betreffen, das Produkte verpackt, verpackt hat, verkauft, importiert oder versendet. Denken Sie an Onlineshops, Hersteller, Distributoren, Großhändler und Einzelhändler.
Überprüfen Sie Ihre Lieferantenverträge, Produktverpackungen, Nachhaltigkeitsaussagen und Vereinbarungen zu Verpackungskosten zeitnah. Es empfiehlt sich außerdem, festzulegen, wer innerhalb der Lieferkette für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften verantwortlich ist.
Später im Jahr 2026: Digitale Beweismittel und Cyberresilienz
Auch digitale Unternehmen sehen sich neuen Regeln gegenüber. Ab dem 18. August 2026 müssen bestimmte Online-Dienstleister den europäischen Behörden digitale Nachweise vorlegen können. Beispiele hierfür sind Cloud-Speicher, Online-Marktplätze und Domainnamen-Registrierungsstellen.
Darüber hinaus führt der Cyber Resilience Act neue Verpflichtungen für digitale Produkte, Software und intelligente Geräte ein. Ab dem 11. September 2026 besteht eine Meldepflicht für schwerwiegende Sicherheitsvorfälle und Missbrauch. Ab dem 11. Dezember 2027 gelten weitergehende Sicherheitsanforderungen.
Für Softwareunternehmen, Plattformen, SaaS-Anbieter, Importeure und Hersteller ist dies ein wichtiges Thema im Bereich Compliance. Überprüfen Sie Verträge, Sicherheitsverfahren, Maßnahmen zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Haftungsklauseln.
Siehe auch unsere Seiten zu Cybersicherheit und Cyberkriminalität sowie zu Datenverarbeitungsvereinbarungen.
Nachhaltigkeitsbehauptungen müssen besser belegt werden
Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmer ihre Nachhaltigkeitsaussagen besser belegen können. Diese Änderung soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen und Greenwashing schützen.
Dies betrifft Unternehmer, die Produkte oder Dienstleistungen als nachhaltig, umweltfreundlich, klimaneutral, zirkulär oder verantwortungsvoll bewerben. Solche Aussagen müssen konkret, überprüfbar und belegt sein.
Prüfen Sie daher Marketingtexte, Websites, Verpackungen, Angebote, Social-Media-Kampagnen und Produktinformationen. Unklare Aussagen bergen ein Risiko. Stellen Sie sicher, dass Sie die Grundlage der Aussage und die verfügbaren Daten zur Untermauerung erläutern können.
Dieses Thema berührt auch Werbung und geistiges Eigentum. Daher empfehlen wir Ihnen, unsere Seite zum Thema Werbung und Verkaufsförderung.
Ab 2027: Umstellung auf das Youngtimer-Programm
Die Regelung für junge Fahrer soll sich ab 2027 ändern. Derzeit gilt der niedrige Steuerzuschlag für Firmenwagen zwischen 16 und 25 Jahren. Laut Handelskammer fallen ab 2027 nur noch Fahrzeuge ab 25 Jahren unter diese Regelung.
Für Unternehmer mit einem jungen Unternehmen kann dies finanzielle Folgen haben. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihren Fuhrpark, Leasingverträge, Ihre Kfz-Versicherung und Vereinbarungen mit Mitarbeitern oder Geschäftsführern/Hauptgesellschaftern.
Haben Sie eine Kfz-Versicherung oder eine Beschäftigungsbedingung, die Steuervorteile vorsieht? Falls ja, lassen Sie diese vor Inkrafttreten der Änderung überprüfen.
Welche Dokumente müssen Sie prüfen?
Die neuen Regeln betreffen nicht nur Ihre täglichen Arbeitsmethoden. Sie können auch bestehende Dokumente überflüssig machen.
Prüfen Sie in jedem Fall Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Datenverarbeitungsvereinbarungen, Verkaufsprozesse, Entsendungsvereinbarungen, Vertriebsverträge, Lieferantenverträge, Transportvereinbarungen, Fahrzeugrichtlinien und Marketingtexte.
Arbeitsverträge, Mitarbeiterhandbücher und interne Richtlinien sollten ebenfalls überprüft werden. Dies gilt insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen, Tagesmütter und -väter, Zeitarbeitsfirmen, Transportunternehmen und Anbieter digitaler Dienstleistungen.
Mit unserem ContractCheck™ können Sie bestehende Dokumente auf Risiken, Aktualität und praktische Verwendbarkeit prüfen lassen.
Was sollten Sie jetzt als Unternehmer tun?
Beginnen Sie mit einer kurzen Folgenabschätzung. Welche Änderungen betreffen Ihre Branche, Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter, Ihre Fahrzeuge, Ihr Marketing oder Ihre digitalen Produkte?
Als Nächstes ist zwischen direkten Maßnahmen und Vorbereitungen zu unterscheiden. Telemarketing, Transport, Kinderbetreuung, Tagesmütterbetreuung, Import und Zeitarbeitsverhältnisse erfordern möglicherweise Maßnahmen vor dem 1. Juli 2026. Für PPWR, eEvidence, den Cyber Resilience Act und Nachhaltigkeitsaussagen ist eine Vorbereitung erst später im Jahr 2026 erforderlich.
Als Nächstes sollte ermittelt werden, wer intern verantwortlich ist. Berücksichtigen Sie dabei Vertrieb, Personalwesen, Compliance, operative Bereiche, Finanzen und die Geschäftsleitung. Rechtliche Änderungen scheitern oft nicht an mangelndem Wissen, sondern an mangelnder Umsetzung.
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Möchten Sie wissen, welche neuen Gesetze ab dem 1. Juli 2026 Ihr Unternehmen betreffen? MKB Juristen unterstützt Unternehmer mit praktischer Rechtsprüfung und Dokumentenänderung.
Wir prüfen Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzdokumente, Marketingprozesse, arbeitsrechtliche Dokumente und Compliance-Vereinbarungen. Außerdem beurteilen wir, ob Ihr Unternehmen durch neue Gesetze gefährdet ist.
Siehe auch die aktuelle Übersicht der KVK über neue Gesetze und Vorschriften für Unternehmer ab dem 1. Juli 2026.