MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Erstellung eines Anstellungsvertrags für einen Geschäftsführer/Hauptaktionär umfasst vier Schritte: Festlegung des Gehalts gemäß üblicher Gehaltsstruktur, Definition der Stellenbezeichnung und der Arbeitszeit, Regelung von Krankheit, Altersversorgung und Kündigung sowie die Genehmigung der Vergütung durch die Hauptversammlung per Beschluss. Der Vertrag selbst ähnelt einem Standard-Arbeitsvertrag, weist jedoch drei Unterschiede auf: Der Geschäftsführer/Hauptaktionär ist in der Regel auch gesetzlicher Geschäftsführer, ist üblicherweise nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, und die Steuer- und Zollbehörden überwachen die Gehaltshöhe. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Inhalte der einzelnen Abschnitte.
Die kurze Antwort
- Lohn: mindestens der ortsübliche Lohn gemäß Art. 12a des Lohnsteuergesetzes von 1964, mit Begründung, falls Sie einen niedrigeren Lohn zahlen.
- Position: Beschreiben Sie die Rolle als gesetzlicher Direktor und beziehen Sie sich auf die Ernennungsentscheidung.
- Krankheit: Sicherstellung der Lohnfortzahlung; es besteht kein Anspruch auf ZW- oder WIA-Leistungen.
- Klauseln: Vertraulichkeit, Nebentätigkeiten, geistiges Eigentum und potenzieller Wettbewerb.
- Kündigung: Kündigungsfrist und Link zum Kündigungsbeschluss der Hauptversammlung.
- Formalität: Beschluss der Aktionäre bezüglich der Vergütung sowie Unterzeichnung im Namen der BV.
Entwurf eines Anstellungsvertrags zwischen Geschäftsführer und Hauptaktionär: die Standardbestandteile
Beginnen Sie mit den grundlegenden Klauseln, die in jeden Arbeitsvertrag gehören, passen Sie diese aber an die Bedürfnisse eines Geschäftsführers und Hauptaktionärs an:
- Parteien: die BV (mit Handelsregisternummer) und der Geschäftsführer/Hauptaktionär in seiner Eigenschaft als Privatperson. Geben Sie an, wer im Namen der BV unterzeichnet und aus welchem Grund.
- Position: gesetzlicher Direktor, mit kurzer Stellenbeschreibung und Verweis auf den Ernennungsbeschluss der Hauptversammlung (Art. 2:242 BW).
- Wirksamkeitsdatum und Dauer: fast immer unbefristet. Eine Probezeit ist bei einem Einzelaktionär wenig sinnvoll, bei mehreren Aktionären hingegen mitunter.
- Arbeitszeit: die Anzahl der Stunden pro Woche. Dies ist direkt relevant für den üblichen Lohn, da bei Teilzeitarbeit der Standardbetrag anteilig angewendet werden kann.
- Grundstandort: Büroadresse, mit der Freiheit, auch woanders zu arbeiten.
Löhne und das übliche Lohnsystem
Hier liegt das Problem in der Praxis. Das Gehalt muss mindestens dem höchsten der drei folgenden Beträge entsprechen: dem Gehalt aus der vergleichbarsten Beschäftigung, dem höchsten Gehalt der übrigen Mitarbeiter der BV oder eines verbundenen Unternehmens und dem jährlichen Standardbetrag (2025 56.000 €; bitte prüfen Sie den Betrag für das laufende Jahr). Die bisherige Möglichkeit, unter dem Vergleichsgehalt zu bleiben, entfällt ab 2023.
Wenn Sie ein niedrigeres Gehalt beantragen möchten, beispielsweise bei einer verlustbringenden BV, Teilzeitbeschäftigung oder im Rahmen des Start-up-Programms für Forschung und Entwicklung, begründen Sie dies schriftlich und geben Sie den Betrag im Vertrag an. Zusätzlich ist Folgendes anzugeben:
- Urlaubsgeld oder eine ausdrückliche Vereinbarung, dass das Gehalt Urlaubsgeld beinhaltet;
- ob ein Bonus oder eine Gewinnbeteiligung möglich ist und wer darüber entscheidet;
- die Vereinbarung, dass das Gehalt jährlich anhand des üblichen Lohnsystems überprüft wird.
Krankheit, Urlaub und Ruhestand
Die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Artikel 7:629 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt auch für den geschäftsführenden Hauptaktionär: mindestens 70 Prozent des Gehalts für maximal 104 Wochen. Im Gegensatz zu einem regulären Angestellten besteht kein Sicherheitsnetz nach dem Krankengeldgesetz oder dem Arbeits- und Einkommensgesetz (WIA), da die meisten geschäftsführenden Hauptaktionäre gemäß der Verordnung über die Benennung von geschäftsführenden Hauptaktionären von 2016 nicht unter die gesetzlichen Krankenversicherungsvorschriften fallen. Die BV trägt die Kosten daher selbst. Es sollte daher vereinbart werden, ob eine Aufstockung auf 100 Prozent und eine Krankengeld- oder Invaliditätsversicherung erfolgen soll.
Urlaubstage: gesetzlich mindestens das Vierfache der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (Art. 7:634 BW). Sie können mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum gewähren, die Ansammlung sollte jedoch begrenzt bleiben; eine hohe Rückstellung für Urlaubstage in der Bilanz ist bei einer Unternehmensübergabe selten praktikabel.
Selbstverwaltete Rentensysteme sind seit dem 1. Juli 2017 nicht mehr möglich. Rentenansprüche werden nun über einen Versicherer oder eine Pensionskasse erworben. Um spätere Streitigkeiten über Verpflichtungen zu vermeiden, sollten Sie die bestehende Regelung – oder deren Fehlen – explizit angeben.
Bedingungen, die Sie bewusst wählen
- Vertraulichkeit: standardmäßig einschließen, auch nach Beendigung des Arbeitsvertrags.
- Nebentätigkeiten: Seit 2022 kann ein Verbot nur mit objektiver Rechtfertigung durchgesetzt werden (Art. 7:653a BW). Es ist als Meldepflicht mit begründetem Verbotsrecht zu formulieren.
- Wettbewerbs- und Geschäftsbeziehungen: Schriftform erforderlich, bei befristeten Verträgen nur mit Begründung des zwingenden wirtschaftlichen Interesses (Art. 7:653 BW). Zu beachten ist, dass eine Arbeitsvertragsklausel strengeren Prüfungen unterliegt als eine Klausel zwischen Gesellschaftern. Bei mehreren Gesellschaftern ist die Gesellschaftervereinbarung maßgeblich.
- Geistiges Eigentum: Das Urheberrecht an im Rahmen der Beschäftigung ausgeführten Arbeiten liegt beim Arbeitgeber (Art. 7 Urheberrechtsgesetz), aber die Übertragungs- und Patentrechte sollten zur zusätzlichen Absicherung separat erfasst werden.
- Spesen und Firmenwagen: Erstattungssystem, steuerpflichtiger Vorteil und Inanspruchnahme der berufsbedingten Spesenabrechnung.
Kündigung und die Position des Direktors
Die Hauptversammlung kann den gesetzlichen Geschäftsführer jederzeit (Art. 2:244 BW) ohne Genehmigung des UWV oder des Amtsgerichts abberufen. Grundsätzlich führt diese Abberufung auch zur Beendigung des Arbeitsvertrags, es sei denn, ein Kündigungsverbot gilt oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Daher sollte in jedem Fall folgende Bestimmung in den Vertrag aufgenommen werden:
- die gegenseitige Kündigungsfrist unter Beachtung des Artikels 7:672 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches;
- die Vereinbarung, dass das Ende der Geschäftsführung mit dem Ende des Arbeitsvertrags zusammenfällt;
- Was geschieht mit dem Betriebsvermögen, den Zugriffsrechten und den bestehenden Vollmachten?
- den Zusammenhang mit einer Verpflichtung zum Angebot der Aktien, sofern eine solche im Aktionärsvertrag vorgesehen ist.
Für einen Einzelaktionär ist dies in erster Linie administrativer Natur. Bei zwei oder mehr Aktionären ist es der am schwierigsten auszuhandelnde Teil des Vertrags.
Kurzes praktisches Beispiel
Zwei Partner, die jeweils 50 Prozent einer Beratungsfirma hielten, unterzeichneten identische Geschäftsführer- und Hauptgesellschafterverträge. Als einer der beiden ausschied, stellte sich heraus, dass die Wettbewerbsklausel nur im Arbeitsvertrag, nicht aber im Gesellschaftervertrag enthalten war. Der ausscheidende Partner blieb Gesellschafter und konnte somit außerhalb des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb treten. Ein Verweis auf die beiden Dokumente hätte dies verhindert.
Ehrliche Empfehlung
Sie benötigen keinen Anwalt, wenn Sie alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sind, Vollzeit arbeiten, ein Standardgehalt beziehen und keine Altersvorsorge, keinen Bonus und keine Wettbewerbsklausel vereinbaren. In diesem Fall genügen eine zuverlässige Vorlage und ein Gesellschafterbeschluss zur Vergütung. Bewahren Sie beide Dokumente zusammen mit Ihren Unterlagen auf und überprüfen Sie das Gehalt einmal jährlich.
Ziehen Sie anwaltliche Hilfe hinzu, wenn mehrere Gesellschafter oder Geschäftsführer beteiligt sind, eine Holdingstruktur mit Rückbelastungen an die operative Gesellschaft besteht, ein vom üblichen Gehalt abweichendes Honorar vorliegt, eine Pensionsverpflichtung besteht oder ein Verkauf oder der Einstieg eines Investors bevorsteht. In solchen Fällen sind Vertrag, Satzung, Gesellschaftervereinbarung und steuerliche Situation eng miteinander verknüpft, und ein einzelner Mustervertrag ist in der Regel nicht ausreichend.
Lesen Sie mehr: Was ist ein Geschäftsführer-Hauptaktionär-Anstellungsvertrag und wie wird ein solcher Vertrag erstellt? Sie können dies direkt über die für Geschäftsführer-Hauptaktionär-Anstellungsverträge.
Häufig gestellte Fragen
Die Vereinbarung regelt die Position als gesetzlicher Geschäftsführer, das Datum des Inkrafttretens, die Anstellungsbedingungen, das Gehalt gemäß üblicher Gehaltsstruktur, Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rentenansprüche bzw. deren Fehlen, Vertraulichkeit und die Kündigungsfrist. Darüber hinaus gibt es einen Gesellschafterbeschluss zur Festlegung der Vergütung.
Nehmen Sie den höchsten der drei Beträge: das Gehalt aus der vergleichbarsten Beschäftigung, das höchste Gehalt der übrigen Angestellten der BV oder eines verbundenen Unternehmens und den jährlichen Standardbetrag gemäß Art. 12a des Lohnsteuergesetzes von 1964 (im Jahr 2025: 56.000 €). Sollten Sie einen niedrigeren Betrag ansetzen wollen, begründen Sie dies bitte schriftlich.
Bei einem Einzelgesellschafter kaum, da dieser seine Position selbst kontrolliert. Bei mehreren Gesellschaftern kann eine Probezeit jedoch sinnvoll sein. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen des Art. 7:652 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu beachten: maximal ein Monat bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwei Jahren und maximal zwei Monate bei unbefristeten Verträgen.
Es ist möglich, jedoch unterliegt eine Wettbewerbsverbotsklausel in einem Arbeitsvertrag einer strengeren gerichtlichen Prüfung als eine Klausel zwischen Gesellschaftern. Bei mehreren Gesellschaftern sollte der Schwerpunkt auf der Gesellschaftervereinbarung liegen und im Arbeitsvertrag darauf verwiesen werden, um eine Übereinstimmung beider Dokumente zu gewährleisten.
Die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung gemäß Artikel 7:629 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt auch für den Geschäftsführer und Hauptaktionär: mindestens 70 Prozent für maximal 104 Wochen. Da in der Regel keine Krankengeld- (ZW) oder Invaliditätsversicherung (WIA) besteht, übernimmt die BV diese Zahlungen selbst. Bitte geben Sie an, ob Sie auf 100 Prozent aufstocken und ob eine Ausfall- oder Invaliditätsversicherung besteht.
Ja. Die Vergütung der Geschäftsführer wird von der Hauptversammlung festgelegt, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt (Art. 2:245 BW). Dieser Beschluss ist schriftlich festzuhalten, auch im Falle eines Einzelaktionärs, und zusammen mit dem Vertrag aufzubewahren. Beachten Sie auch die Aufzeichnungspflicht gemäß Art. 2:247 BW.
In der Regel ja. Wenn der Geschäftsführer und Hauptaktionär bei der Holdinggesellschaft angestellt ist und diese der operativen Gesellschaft eine Managementgebühr in Rechnung stellt, ist ein Managementvertrag erforderlich. Der Arbeitsvertrag mit der Holdinggesellschaft und der Managementvertrag müssen inhaltlich übereinstimmen, insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Haftung und Beendigung.