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So verfassen Sie ein Mahnschreiben: Das gehört hinein

Sie möchten ein Mahnschreiben verfassen? Lesen Sie hier, welche Bestandteile es enthalten sollte, welche Fehler häufig vorkommen und wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten.

Veröffentlicht am 9. August 2026 von MKBjuristen.nl
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Das Verfassen eines Mahnschreibens erfordert die Angabe des ausstehenden Betrags, der Rechnungsnummer, einer konkreten Zahlungsfrist und der Folgen des Zahlungsverzugs in einem einzigen, verständlichen Schreiben. Gegenüber einem Geschäftskunden kann der Tonfall direkt sachlich sein; gegenüber einem Verbraucher muss das Schreiben die gesetzliche 14-tägige Frist gemäß dem Inkassokostengesetz (WIK) einhalten, andernfalls erlischt der Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der erforderlichen Angaben, der zu vermeidenden Formulierungen und der korrekten Angabe von Inkassokosten und Zinsen.

Die kurze Antwort

  1. Angaben: Ihr Unternehmen, der Schuldner, Datum und Rechnungsnummer.
  2. Ausstehender Betrag: Kapital, ursprüngliches Fälligkeitsdatum, etwaige Zinsen.
  3. Konkrete Frist: ein Datum oder eine Anzahl von Tagen, innerhalb derer die Zahlung erfolgen muss.
  4. Folgen: angekündigte Inkassokosten und gesetzliche Zinsen im Falle der Nichtzahlung.
  5. Verbraucher: Ein Schreiben mit einer Frist von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware, in dem die Frist ab Erhalt und der genaue Einzugsbetrag angegeben sind.
  6. Zahlungsdetails: Kontonummer und Zahlungsreferenz zur Abwicklung der Zahlung.

So strukturieren Sie ein Aufforderungsschreiben

Erstellen Sie eine Erinnerungsmitteilung mit allen obligatorischen Bestandteilen

Eine gute Mahnung ist kurz, sachlich und lässt keinen Raum für Missverständnisse. Im Kern geht es darum, welche Rechnung noch offen ist, was noch zu zahlen ist, innerhalb welcher Frist und was passiert, wenn die Zahlung nicht eingeht. Vermeiden Sie Anschuldigungen und langatmige Erklärungen – das schwächt das Schreiben und ist in einem Gerichtsverfahren wirkungslos.

Geben Sie in jedem Fall Folgendes an: das Datum, Ihren Namen und Ihre Adressdaten (NAW- und Handelskammer-Registrierungsnummer), die Daten des Schuldners, die Rechnungsnummer und das ursprüngliche Fälligkeitsdatum, den ausstehenden Betrag, die neue Rate, die angekündigten Folgen und die Zahlungsdetails.

Die obligatorischen Komponenten für einen Verbraucher

Ist der Schuldner ein Verbraucher, dient das Mahnschreiben gleichzeitig als gesetzliche 14-tägige Frist. Diese muss exakt dem WIK (Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) entsprechen, andernfalls wird das Gericht die Inkassokosten später ablehnen. Folgende Punkte sind beizufügen:

  • Eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach Erhalt des Schreibens.
  • Die Formulierung lautet „innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieses Schreibens an Sie“ – nicht „nach dem Ausstellungsdatum“.
  • Die genaue Höhe der Inkassokosten, die durch die Nichtzahlung innerhalb dieses Zeitraums entstehen.
  • Im Falle nicht erstattungsfähiger Mehrwertsteuer: ein Hinweis darauf, dass die Mehrwertsteuer auf die Inkassokosten erhoben wird.

Inkassokosten und Zinsen korrekt angeben

Inkassokosten und Zinsen in einem Mahnschreiben ankündigen

Die Folgen sollten konkret dargelegt werden, damit der Schuldner weiß, welche Kosten die Nichtzahlung verursacht. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gebührenordnung

  • 15 % auf die ersten 2.500 €, mindestens jedoch 40 €.
  • 10 % auf die nächsten 2.500 €.
  • Anschließend werden die Prozentsätze bis zu einem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag verringert.

Wenn Sie Zinsen berechnen, geben Sie an, ob es sich um gesetzliche Zinsen (Verbraucherzinsen) oder gesetzliche Geschäftszinsen (Unternehmenszinsen) handelt. Bei Geschäftskunden dürfen Sie in der Regel eine pauschale Inkassogebühr von mindestens 40 € erheben, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Vorlage: Aufforderung, Vorladung oder Mahnung

Unterschied im Tonfall zwischen Ermahnung und förmlicher Mitteilung

Der Ton Ihres Briefes hängt von der Phase ab:

  • Aufforderungsschreiben: geschäftsneutral, mit klarer Frist und angekündigten Konsequenzen.
  • Aufforderungsschreiben: schärfer formuliert, endgültige Frist, ausdrücklicher Warnhinweis, dass andernfalls rechtliche Schritte folgen werden.
  • Mahnung: förmlich-rechtliche Mahnung; Sie setzen den Schuldner in Verzug, um den Verzug auszulösen (Art. 6:82 BW). Notwendig, wenn Sie später Schadensersatz geltend machen oder den Vertrag auflösen möchten; es gilt keine feste Frist.

In der Praxis enthält eine sorgfältig formulierte Mahnung oder ein 14-Tage-Schreiben oft schon die Elemente einer Zahlungsaufforderung, sodass Sie im Falle der Nichtzahlung sofort handeln können.

Häufige Fehler

  • „Innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum“ für einen Verbraucher – die Frist beginnt mit dem Erhalt.
  • der Einziehungsbetrag in dem 14-tägigen Schreiben nicht angegeben, erlischt Ihr Anspruch auf diese Kosten.
  • Unklarer Betrag oder fehlende Rechnungsnummer – das gibt dem Schuldner eine Ausrede.
  • Anklagender Ton statt sachlicher Feststellung.
  • Kein Versandnachweis – bewahren Sie eine Kopie und gegebenenfalls eine Versandquittung auf.

Praktisches Beispiel

Ein Installationsunternehmen hat bei einem Geschäftskunden einen offenen Betrag von 3.400 €. Die formelle Mahnung enthält die Rechnungsnummer, das Fälligkeitsdatum, den Rechnungsbetrag, eine Zahlungsfrist von 7 Tagen sowie einen Hinweis auf 40 € Inkassokosten zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen. Der Kunde zahlt fristgerecht – der sachliche, professionelle Ton und der konkrete Betrag machten die Dringlichkeit ohne weiteres Zutun deutlich.

Ehrliche Empfehlung

Rechtsexperte prüft einen Entwurf eines Mahnschreibens

Sie können ein Mahnschreiben an einen Geschäftskunden in der Regel problemlos selbst verfassen – halten Sie es kurz, sachlich und konkret. Auch eine 14-tägige Zahlungsaufforderung an einen Verbraucher können Sie selbst verschicken, doch hier ist Präzision entscheidend: Eine falsche Formulierung bezüglich der Frist oder eines fehlenden Forderungsbetrags kann später Kosten verursachen. Für ein routinemäßiges Mahnschreiben mit einer korrekten Vorlage benötigen Sie keinen Anwalt. Suchen Sie jedoch Unterstützung bei strittigen oder hohen Forderungen, wenn ein Schuldner Gegenforderungen ankündigt oder wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre 14-tägige Zahlungsaufforderung rechtlich einwandfrei ist.

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Häufig gestellte Fragen

Was sollte in einem Aufforderungsschreiben enthalten sein?

Ihre Unternehmensdaten, die Daten des Schuldners, das Datum, die Rechnungsnummer, das ursprüngliche Fälligkeitsdatum, der ausstehende Betrag, eine neue Zahlungsfrist, die angekündigten Folgen (Inkassokosten und Zinsen) sowie die Zahlungsdetails. Für Verbraucher zusätzlich die gesetzlichen 14-tägigen Mahnfristen.

Wie legt man die Frist für einen Verbraucher fest?

Verwenden Sie die Formulierung „innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieses Schreibens“, nicht „nach Ausstellungsdatum“. Die gesetzliche Frist von mindestens 14 Tagen beginnt erst am Tag nach dem Empfang. Eine zu kurze oder falsch berechnete Frist macht das Schreiben als Grundlage für die Geltendmachung von Inkassokosten ungültig.

Muss ich die Höhe der Inkassokosten angeben?

Für Verbraucher: Ja. Die 14-tägige Zahlungsaufforderung muss die genaue Höhe der Inkassokosten ausweisen, die bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen anfallen. Fehlt diese Angabe, kann der Richter die Inkassokosten ablehnen. Für Unternehmen ist dies nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.

Welche Zinsen berechne ich in einer förmlichen Mitteilung?

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Zinssatz; für Unternehmen der (höhere) gesetzliche Zinssatz für Gewerbetreibende. Geben Sie an, welchen Zinssatz Sie berechnen und ab welchem ​​Datum. Die Zinsen fallen ab dem Zahlungsverzug an, in der Regel nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin oder nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Wie streng darf der Ton sein?

Sachlich und sachlich. Eine formelle Mitteilung ist neutral, aber eindeutig; eine formelle Aufforderung kann strenger sein und eine ausdrückliche Warnung vor rechtlichen Schritten enthalten. Vermeiden Sie Anschuldigungen und Emotionen – eine sachliche Feststellung mit einer konkreten Frist ist wirksamer und hält auch vor Gericht stand.

Muss ich nachweisen können, dass ich eine Verwarnung ausgesprochen habe?

Ja. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und idealerweise auch den Versandbeleg auf. In einem Gerichtsverfahren müssen Sie nachweisen, dass der Schuldner formell benachrichtigt wurde und welche Frist ihm eingeräumt wurde. Für Verbraucher zählt das Datum des Eingangs zur 14-tägigen Frist.

Kann ich eine Vorlage verwenden?

Ja, sofern die Vorlage den Anforderungen des WIK für Verbraucher entspricht. Eine gute Vorlage enthält alle erforderlichen Bestandteile und die korrekte Formulierung der Frist. Bei hohen oder strittigen Forderungen empfiehlt es sich, die Rechtssicherheit des Schreibens von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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