MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Sie sind mit einem Steuerbescheid der Steuer- und Zollbehörde nicht einverstanden? Sie können innerhalb von sechs Wochen nach dessen Datum Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich, begründet und unterschrieben sein. Wird die Frist versäumt, ist der Einspruch unzulässig und der Steuerbescheid wird rechtskräftig. Die Steuer- und Zollbehörde trifft innerhalb von sechs Wochen (verlängerbar) eine Entscheidung. Im Falle einer Ablehnung oder wenn keine Antwort erfolgt, können Sie Rechtsmittel einlegen. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, Informationen zu Fristen und Kosten sowie eine Beschreibung, wie Karims Steuerberater den Einspruch gegen eine Strafe wegen Steuerhinterziehung begründet.
Die kurze Antwort
- Frist: 6 Wochen nach dem Datum der Beurteilung – strikt einzuhalten.
- Format: schriftlich, begründet, unterschrieben.
- Wer: Steuerzahler oder bevollmächtigter Vertreter (Buchhalter, Steuerspezialist, Rechtsanwalt).
- Entscheidung: innerhalb von 6 Wochen (verlängerbar um 6 Wochen).
- Nächster Schritt: Innerhalb von 6 Wochen nach der Entscheidung über den Einspruch Berufung beim Gericht einlegen.
Wann kann man Einspruch erheben?
Gegen jede anfechtbare Entscheidung – in der Regel:
- Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Lohnsteuerveranlagung.
- Geldstrafen (bei Nichteinhaltung oder Verstoß).
- Entscheidungen bezüglich fiskalischer Einheit, Beteiligungsbefreiung.
- WOZ-Bewertungen (über die Gemeinde, nicht über die Steuer- und Zollverwaltung).
- Entscheidungen bezüglich Rückerstattungen und Erlassen.
Nicht anfechtbar sind: vorläufige Beurteilungen, Mitteilungen ohne den Charakter einer förmlichen Entscheidung.
Zeitrahmen: 6 Wochen
Wichtig: Sechs Wochen nach dem Datum der Steuerfestsetzung (Datum auf dem Schreiben der Steuer- und Zollverwaltung). Die Frist ist strikt einzuhalten – ein auch nur einen Tag zu spät eingelegter Einspruch ist unzulässig, und die Steuerfestsetzung wird rechtskräftig.
Bei einer Mitteilung mit Datum am Freitag muss der Einspruch spätestens sechs Wochen später, ebenfalls am Freitag, bei der Steuer- und Zollverwaltung eingehen. Bitte senden Sie den Einspruch per Einschreiben oder digital – bewahren Sie den Versandbeleg auf.
Verspätung aufgrund eines entschuldbaren Grundes (Krankheit, Brand)? In diesem Fall kann der Einspruch dennoch als zulässig erklärt werden – ein Nachweis ist erforderlich. Eine Fristverlängerung wird nur auf Antrag und nach Vorlage einer Begründung gewährt: Formeller Einspruch innerhalb der Frist, begründeter Einspruch später.
Formaler Einwand
Nicht genügend Zeit für eine vollständige Begründung? Falls es sich um einen formellen Einspruch handelt: schriftlich innerhalb von 6 Wochen mit folgenden Angaben:
- Name und Adresse.
- Bewertungsnummer.
- Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Veranlagung [Nummer]".
- Begründung folgt.
- Datum und Unterschrift.
Die Steuer- und Zollverwaltung setzt eine Frist für die Nachweisführung (in der Regel 6–12 Wochen). Dies ermöglicht Ihnen, die Nachweise sorgfältig mit Ihrem Steuerberater zu prüfen.
Inhalt der Einspruchsmitteilung
Ein guter Einspruchsbrief enthält:
- Adressangaben: Einspruchsführer, gegebenenfalls Bevollmächtigter.
- Steuerbescheid: Nummer, Datum, Steuerart, Jahr.
- Einwand: Gegen welchen Teil richten Sie Ihren Einwand?
- Begründung: Fakten, rechtliche Grundlagen, gegebenenfalls Bezugnahme auf die Rechtsprechung.
- Antrag: Reduzierung, Aufhebung oder neue Entscheidung.
- Recht auf Anhörung: Ob Sie vom Kontrolleur angehört werden möchten (Recht, nicht Pflicht).
- Belege: Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge.
Anhörung
Bei Einwänden gegen höhere Steuerbescheide besteht das Recht auf eine Anhörung mit dem Prüfer. Eine mündliche Erläuterung des Sachverhalts ist oft hilfreich, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese kann auch telefonisch erfolgen.
Nicht obligatorisch – aber empfehlenswert bei komplexen Fällen oder bedeutenden Interessen.
Die Entscheidung über den Einspruch
Die Steuer- und Zollverwaltung entscheidet innerhalb von 6 Wochen (verlängerbar um weitere 6 Wochen). Mögliche Ergebnisse:
- Begründet: Bewertung reduziert oder aufgehoben.
- Teilweise gerechtfertigt: Bewertung teilweise angepasst.
- Unbegründet: Die Einschätzung bleibt bestehen.
- Unzulässig: Einwand wurde nicht behandelt (z. B. zu spät).
Berufung an das Gericht
Mit der Entscheidung über den Einspruch nicht einverstanden? Beschwerde beim Gericht (Verwaltungssteuerrecht):
- Innerhalb von 6 Wochen nach der Entscheidung über den Einspruch.
- Pro forma, falls dies noch nicht möglich ist, mit Begründung.
- Gerichtsgebühr: € 191 (juristische Person, 2024).
- Bearbeitungszeit: 6-12 Monate bis zur Entscheidung.
- Die Vertretung durch einen Steueranwalt wird dringend empfohlen.
Anschließend ist eine mögliche Berufung an das Berufungsgericht und eine Kassationsklage an den Obersten Gerichtshof möglich.
Wie viel kostet ein Einspruchsverfahren?
- Selbst machen: 0 € (nur Zeitaufwand).
- Buchhalter: 500 € – 2.500 € für die Nachweisführung.
- Steueranwalt (komplexer Fall): € 2.500 – € 10.000+.
- Berufung an das Gericht: 191 € Gerichtskosten + Anwalt/Rechtsexperte.
Die Steuer- und Zollverwaltung erstattet die Rechtskosten im Falle eines ganz oder teilweise begründeten Einspruchs – Erstattungsprozentsatz.
Karims Strafe
Karims Holdinggesellschaft erhält eine Strafe von 50 % bei einer Körperschaftsteueranpassung. Der Steuerberater erhebt Einspruch:
- Pro-forma-Einspruch innerhalb von 6 Wochen.
- Nach eingehender Untersuchung gerechtfertigt: Es lag keine Absicht vor, sondern eine falsche Auslegung der Regel – entschuldbar.
- Hören: Position mündlich erläutern.
- Urteil: Strafe für Fehlverhalten auf Versäumnisstrafe reduziert – 60 % Einsparung.
Investition in eine fundierte Begründung: 2.500 €. Einsparungen: 30.000 € an Bußgeldern. Rendite: Faktor 12.
Ehrliche Empfehlung
Bei hohen Steuerbescheiden lohnt sich ein Einspruch – insbesondere Strafen lassen sich nach sorgfältiger Begründung oft reduzieren. Ziehen Sie einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzu, um die Begründung zu prüfen und eine Anhörung zu beantragen. Die 6-Wochen-Frist ist unbedingt einzuhalten – notieren Sie sich den Termin sofort nach Erhalt des Bescheids. Im Zweifelsfall: Reichen Sie einen formellen Einspruch ein und begründen Sie Ihre Einwände später. Bei komplexen Fällen (Strafgelder, internationale Strukturen) sollten Sie einen Steueranwalt mit Prozesserfahrung konsultieren.
Weitere Themen: Buchrecherche, Körperschaftsteuererklärung und BV-Steuern.
Häufig gestellte Fragen
Sechs Wochen nach dem Bewertungstermin – strikt. Ist dies nicht der Fall, ist ein Einspruch unzulässig und die Bewertung rechtskräftig. Eine Verlängerung ist aus triftigen Gründen (Krankheit, Brand) möglich, jedoch ist ein Nachweis erforderlich.
Schriftlicher Einspruch innerhalb von 6 Wochen ohne vollständige Begründung – anschließende Begründung innerhalb der von der Steuer- und Zollverwaltung festgelegten Frist (in der Regel 6–12 Wochen). Dies ist hilfreich, wenn die Zeit für eine umfassende Begründung nicht ausreicht.
Es ist zulässig, jedoch wird bei höheren Beträgen oder Bußgeldern die Vertretung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dringend empfohlen. Eine fundierte Begründung unter Bezugnahme auf einschlägige Rechtsprechung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Die mündliche Erläuterung des Einspruchs gegenüber dem Prüfer ist optional, aber nicht verpflichtend. Sie ist oft hilfreich, um Missverständnisse auszuräumen und den Standpunkt zu untermauern. Die Erläuterung kann auch telefonisch erfolgen. Sie wird für komplexe Fälle empfohlen.
Die Steuer- und Zollverwaltung trifft innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung; diese Frist kann um weitere sechs Wochen verlängert werden. In der Praxis beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel acht bis sechzehn Wochen, bei komplexeren Fällen auch länger.
Innerhalb von sechs Wochen nach der Entscheidung über den Einspruch kann beim Gericht Berufung eingelegt werden. Die Gerichtsgebühr beträgt 191 € (juristische Person, Stand 2024). Die Bearbeitungszeit beträgt sechs bis zwölf Monate. Aufgrund der Verfahrensvorschriften wird die Vertretung durch einen Steueranwalt dringend empfohlen.
Bei einem ganz oder teilweise begründeten Einspruch oder einer begründeten Beschwerde erstattet die Steuer- und Zollverwaltung die Anwaltskosten – einen Pauschalbetrag pro Verfahrensschritt gemäß der Verordnung über die Anwaltskosten im Verwaltungsrecht. Die Erstattung deckt zwar nicht immer alle Kosten, stellt aber dennoch einen Beitrag dar.