MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Eine Steuerprüfung ist eine Untersuchung der Finanzbehörde zur Richtigkeit Ihrer zuvor eingereichten Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer). Sie dient nicht dazu, Sie zu bestrafen, sondern lediglich der Überprüfung der Qualität Ihrer Angaben. In der Praxis läuft es so ab: Ein Prüfer kommt vorbei (oder fordert die Unterlagen digital an), prüft die Unterlagen und erstellt einen Bericht mit gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen. Gute Vorbereitung und Ruhe beugen unangenehmen Überraschungen vor. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Prüfung abläuft, welche Rechte Sie haben und wie Karims Steuerberater einen reibungslosen Ablauf gewährleistet.
Die kurze Antwort
- Was: Überprüfung der Richtigkeit der vorherigen Steuererklärungen durch die Steuer- und Zollverwaltung.
- Ankündigung: in der Regel schriftlich, mit Angabe von Datum, Umfang und Dauer.
- Dauer: 1-5 Tage vor Ort, anschließend ein Bericht innerhalb von 6-12 Monaten.
- Geltungsbereich: Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Lohnsteuer oder eine Kombination davon – manchmal ein bestimmter Zeitraum oder ein bestimmter Posten.
- Ergebnis: Bericht mit etwaigen zusätzlichen Bewertungen, Bußgeldern oder dem Fehlen von Korrekturen.
Was ist eine Buchrezension?
Die Steuer- und Zollverwaltung ist berechtigt, die Unterlagen von Unternehmern einzusehen (Art. 47 ff. Allgemeines Steuergesetz). Eine Buchprüfung ist die praktische Umsetzung dieses Rechts. Ziele:
- Prüfen Sie, ob die Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Lohnsteuererklärungen mit den Aufzeichnungen übereinstimmen.
- Überprüfung, ob die Aufzeichnungen den Anforderungen entsprechen (Aufbewahrungspflicht, Vollständigkeit).
- Aufdeckung von Betrug oder groben Fehlern.
- Manchmal zufällig, manchmal gezielt auf der Grundlage von Signalen.
Wie werden Sie angekündigt?
Üblicherweise schriftlich per Brief, mit:
- Besuchstermin (oft 2-4 Wochen im Voraus).
- Name des Inspektors.
- Betreff: Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Löhne oder eine Kombination davon.
- Untersuchter Zeitraum (vor 1-5 Jahren).
- Welche Dokumente werden benötigt?.
Manchmal auch unangekündigt – insbesondere bei Verdacht auf Betrug oder im Rahmen spezifischer Branchenuntersuchungen.
Vorbereitung
Eine Woche vor dem Besuch:
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen: Jahresabschlüsse, Umsatzsteuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Debitorenlisten.
- Abstimmungsprüfung: Verwaltung – Steuererklärungen – Jahresabschlüsse (der „dreistufige Prozess“).
- Buchhalter anwesend: Lassen Sie Ihren Buchhalter anwesend sein – legen Sie dem Prüfer entsprechende Unterlagen vor.
- Keine Überraschungen: Überprüfen Sie zunächst Ihre eigenen Angaben – nicht abzugsfähige Ausgaben, gemischte Ausgaben, konzerninterne Preise.
- Arbeitsplatz: ruhiger Raum, Kaffee, Internet für den Inspektor.
Was geschieht währenddessen?
Der Inspektor:
- Anforderungsdokumente – sowohl physische als auch digitale.
- Stellen Sie Fragen zu konkreten Transaktionen – bleiben Sie sachlich, nicht defensiv.
- Er fertigt Notizen und Kopien an – Sie müssen ihm alles zur Verfügung stellen, was er verlangt (Aufbewahrungspflicht).
- Führt Stichprobenprüfungen von Rechnungen, Kassenabrechnungen und Spesenabrechnungen durch.
- Besucht gelegentlich den Firmensitz oder bittet um eine Führung.
Seien Sie kooperativ – Widerstand verlängert und erschwert den Prozess. Geben Sie aber nicht mehr Informationen als verlangt; die freiwillige Bereitstellung zusätzlicher Informationen wirkt verdächtig.
Rechte und Pflichten
Pflichten des Unternehmers
- Zusammenarbeit (Art. 47 Awr).
- Zugang zu Unterlagen (Bücher, Rechnungen, Verträge).
- Zugang zu den Geschäftsräumen.
- Beantwortung von Fragen zur Verwaltung und zum Geschäftsbetrieb.
Unternehmerrechte
- Lassen Sie einen Berater oder Buchhalter hinzuziehen.
- Mache keine Aussage, die dich selbst belasten könnte (nemo tenetur).
- Fordern Sie Beweise für die Anschuldigungen an.
- Bericht des Inspektors über die Reaktion erhalten.
- Einspruch gegen zusätzliche Gebühren/Strafen.
Der Bericht, und was dann?
Nach der Untersuchung (1-6 Monate später) erhalten Sie einen Bericht:
- Keine Korrekturen: Verwaltung in Ordnung – erledigt.
- Korrekturen: zusätzliche Veranlagung der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer oder der Lohnsteuer zuzüglich Steuerzinsen (4 % im Jahr 2024) und etwaiger Strafen.
- Geldbuße: Standardstrafe bei Fehlern, strafrechtliche Strafe (25-100%) bei Vorsatz.
Sie sind mit dem Bericht nicht einverstanden? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem Prüfer. Reichen Sie anschließend innerhalb von sechs Wochen einen offiziellen Einspruch ein. Danach können Sie gegebenenfalls Berufung beim Gericht einlegen. Lesen Sie hier mehr über das Einlegen eines Einspruchs.
Vorbeugen ist besser
So meistern Sie Buchprüfungen ohne Überraschungen:
- Saubere Unterlagen: Führen Sie diese monatlich, nicht nur für die Steuererklärung.
- Aufbewahrungspflicht: Sämtliche Unterlagen sind 7 Jahre lang aufzubewahren (bei Immobilien 10 Jahre).
- Vorsichtige Aussagen: nicht zu kreativ – nur das behaupten, was sich verteidigen lässt.
- Intercompany-Sätze: geschäftsmäßig und dokumentiert.
- Regelmäßige Überprüfung: jährliche Überprüfung durch den Buchhalter.
Ehrliche Empfehlung
Eine Steuerprüfung ist kein Grund zur Panik, solange die Unterlagen in Ordnung sind. Ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu – er kennt sich mit Steuererklärungen aus und versteht die Sprache der Prüfer. Seien Sie kooperativ, nicht defensiv, und liefern Sie genau die angeforderten Informationen. Bei Verdacht auf Komplikationen (große konzerninterne Transaktionen, unklare Kostenstrukturen) sollten Sie einen Steuerspezialisten mit Prüfungserfahrung hinzuziehen. Vorbeugen ist besser als Heilen.
Weitere Themen: Einlegung eines Einspruchs gegen die Steuer- und Zollverwaltung, Körperschaftsteuererklärung und Umsatzsteuererklärung.
Häufig gestellte Fragen
Die Steuer- und Zollverwaltung prüft die Richtigkeit der zuvor eingereichten Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer). Ein Prüfer besucht die Steuerbehörde oder fordert die Unterlagen an, prüft die Aufzeichnungen und erstellt einen Bericht mit gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen.
Manchmal erfolgt die Prüfung stichprobenartig (Zufallsprüfung), manchmal gezielt aufgrund von Hinweisen (abweichende Zahlen, Branchenforschung, anonyme Hinweise). Änderungen in den Steuererklärungen im Vergleich zu den Vorjahren können eine Steuerprüfung auslösen.
Die Regelfrist für zusätzliche Veranlagungen beträgt 5 Jahre. Bei Verdacht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann sich diese Frist auf 12 Jahre verlängern (verlängerte Veranlagungsfrist). Aufbewahrungspflicht für Unterlagen: 7 Jahre (10 Jahre für Immobilien).
Ja, unbedingt. Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann bei der Prüfung anwesend sein, Fragen beantworten und als Vermittler zwischen Prüfer und Unternehmer fungieren. Besonders empfehlenswert für kleine und mittlere Unternehmen mit beschränkter Haftung.
Mitwirkung (Art. 47 Awr), Einsichtnahme in Unterlagen, Zutritt zu Geschäftsräumen und Beantwortung von Fragen zu Unterlagen. Jedoch: Recht zu schweigen, wenn man sich selbst belasten könnte (nemo tenetur).
Besprechen Sie den Bericht zunächst mit dem Prüfer. Sind Sie nicht einverstanden? Legen Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Nachberechnung offiziell Einspruch ein. Anschließend ist eine Berufung vor Gericht möglich. Ein guter Steueranwalt ist in dieser Situation unerlässlich.
Saubere monatliche Buchhaltung, umsichtige Steuererklärungen (mit Angabe nur berechtigter Beträge), gute Dokumentation konzerninterner Transaktionen und eine jährliche Überprüfung durch einen Steuerberater. Vorausschauende Planung spart langfristig viel Geld.