MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Sie gründen eine Stiftung per notarieller Urkunde: Sie legen den Zweck in der Satzung fest, ernennen den Vorstand und lassen die Stiftung bei der Handelskammer eintragen. Keine Mitglieder, keine Gewinnausschüttung – eine Stiftung dient einem bestimmten Zweck, nicht der eigenen Bereicherung. Häufig werden Stiftungen für wohltätige Zwecke, Vermögensverwaltung (Familienfonds), Aktienbeteiligungen (STAK) oder als Verwalter von Drittgeldern eingesetzt. Bearbeitungszeit: ein bis zwei Wochen. Kosten: 350 € – 800 € für die Online-Beantragung.
Marlies, eine ehemalige Unternehmensberaterin, wollte nach dem Verkauf ihrer GmbH mit überschüssigem Vermögen eine Stiftung für Bildungsprojekte in Afrika gründen. Die Idee ist einfach, die Umsetzung komplex. Im Folgenden erfahren Sie, wie es funktioniert, was dazugehört und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Die kurze Antwort: Grundlagen in 5 Schritten
- Bestimmen Sie Zweck und Namen. Was soll die Stiftung erreichen? Formulieren Sie dies konkret in der Satzung.
- Stellen Sie den Vorstand zusammen. Mindestens ein Direktor; oft ein dreiköpfiger Vorstand.
- Der Notar erstellt die Gründungsurkunde zusammen mit den Statuten.
- AML-Kundenprüfung durch den Notar hinsichtlich des/der Gründer(s).
- Registrierung bei der Handelskammer und UBO-Meldung – die Stiftung existiert rechtmäßig.
Was ist ein Fundament?
Eine Stiftung ist eine juristische Person, deren Zweck nicht die Vermehrung des eigenen Vermögens oder der Vorteile der Stifter/Vorstände ist. Sie hat keine Mitglieder, keine Aktionäre – lediglich einen Vorstand, der den festgelegten Zweck umsetzt. Die Rechtsgrundlage findet sich in Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel 2:285 ff.
Was eine Stiftung *bewirken* kann:
- Aufbau und Verwaltung von Eigenkapital.
- Subventionen und Spenden erhalten.
- Den Geschäftsführern eine Vergütung zahlen (sofern diese angemessen und gerechtfertigt ist).
- Mitarbeiter im Einsatz haben.
- Nehmen Sie an kommerziellen Aktivitäten teil, sofern diese zum Erreichen des Ziels beitragen.
Was einer Stiftung nicht erlaubt ist: Gewinne an Gründer oder Vorstandsmitglieder auszuschütten. Eine Stiftung mit „versteckter“ Gewinnausschüttung kann aufgelöst werden.
Wann wählt man ein Fundament?
Vier gemeinsame Ziele:
- Wohltätigkeitsorganisationen / gemeinnützige Organisationen. Bildung, Gesundheit, Kultur, Natur – eine Stiftung ist die Rechtsform für gemeinwohlorientierte Initiativen.
- Vermögensverwaltung (Familienfonds). Verwaltung des Familienvermögens über Generationen hinweg mit strukturierter Verteilung und Absicherung.
- STAK (Stiftung Verwaltungsbüro). Anteilsinhaber einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wobei wirtschaftliche Interessen (Anteilsinhaber) und rechtliche Kontrolle (STAK-Vorstand) getrennt sind.
- Stiftung für Kundengelder. Die Verwaltung von Kundengeldern getrennt vom persönlichen Vermögen – obligatorisch für Anwälte, Notare und Immobilienmakler.
Für kommerzielle Aktivitäten mit Gewinnabsicht ist eine BV oft besser geeignet – siehe Was ist eine BV?
Der detaillierte Schritt-für-Schritt-Plan
Schritt 1: Vorbereitung (1-2 Wochen).
- Formulieren Sie die Zielsetzung – spezifisch genug, um glaubwürdig zu sein, aber gleichzeitig breit genug, um zukünftige Aktivitäten zu berücksichtigen.
- Bildung des Vorstands – mindestens eine Person. Üblicherweise drei Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister).
- Bei größeren Stiftungen sollte gegebenenfalls ein Aufsichtsrat in Betracht gezogen werden.
- Möglicher ANBI-Status: Prüfen Sie im Voraus, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (Steuervorteile für Spender).
Schritt 2: Notarielle Beurkundung und Urkundenerstellung (1-2 Wochen).
- Entwurf der Urkunde vom Notar erhalten.
- Geldwäscheuntersuchung: Identifizierung der Gründer, Ermittlung potenzieller wirtschaftlich Berechtigter.
- Mit der Ausführung der Urkunde tritt die Stiftung in rechtliche Existenz.
Schritt 3: nach dem Bestehen.
- Eintragung bei der Handelskammer (durch einen Notar).
- UBO-Benachrichtigung innerhalb von 8 Tagen (auch Stiftungen haben UBOs).
- Eröffnen Sie ein Geschäftskonto – siehe Geschäftskonto für Ihre Stiftung.
- Möglicher ANBI-Antrag bei der Steuer- und Zollverwaltung.
- Vorstandssitzung und erste Beschlüsse.
Wie viel kostet es?
- Notar: 350 € – 800 € für Online-Verfahren; 600 € – 1.200 € bei persönlicher Beurkundung.
- Handelskammerregistrierung: oft inbegriffen.
- Zusätzliche Rechtsdokumente (interne Bestimmungen, Freiwilligenvereinbarungen): 250 € – 750 €.
- ANBI-Antrag: kostenlos bei der Steuer- und Zollverwaltung (selbst einreichen), mit Beratung 250 € – 500 €.
Für und Wider
Vorteile:
- Beschränkte Haftung der Geschäftsführer (sofern keine unsachgemäße Geschäftsführung vorliegt).
- ANBI-Status möglich (Steuervorteile für Spender).
- Keine Aktionäre, daher kein Druck auf die Gewinnverteilung.
- Gute Struktur für Familienvermögen, Wohltätigkeitsorganisationen oder Aktienzertifizierung.
Nachteile:
- Die Direktoren tragen Verantwortung, haben aber keine Eigentumsanteile (die Motivation ist daher manchmal geringer).
- Nicht geeignet für kommerzielle Aktivitäten mit Gewinnerzielungsabsicht.
- Die Änderung der Satzung erfordert eine notarielle Urkunde.
- Seit 2021 gelten strengere Regeln durch das WBTR (Gesetz über die Führung und Aufsicht von juristischen Personen) – mehr Dokumentation, mehr Rechenschaftspflicht.
Ehrliche Empfehlung
Die Gründung einer Stiftung ist eine sinnvolle Wahl für Zwecke, die keine Gewinnausschüttung erfordern – beispielsweise für gemeinnützige Organisationen, Familienfonds, STAKs und Fonds Dritter. Investieren Sie frühzeitig in ein klares Leitbild und die Zusammensetzung Ihres Stiftungsvorstands; diese beiden Elemente bestimmen die Zukunftsfähigkeit Ihrer Stiftung. Informationen zu STAK-Strukturen finden Sie unter „ Gründung eines STAK“.
Zu den rechtlichen Anforderungen: rechtliche Voraussetzungen für eine Stiftung. Zum Schritt-für-Schritt-Plan: Wie lange dauert die Gründung?
Häufig gestellte Fragen
Eine juristische Person ohne Mitglieder oder Aktionäre mit einem festgelegten Zweck, der nicht die Förderung des eigenen Wohlstands ist. Sie wird durch eine notarielle Urkunde gegründet und bei der Handelskammer eingetragen. Häufig verwendet für Wohltätigkeitsorganisationen, Vermögensverwaltungen und STAK-Strukturen.
Festlegung von Zweck und Namen, Bildung des Vorstands, notarielle Erstellung der Gründungsurkunde mit Satzung, Wwft-Kundenprüfung, Beurkundung und Eintragung bei der Handelskammer. Bearbeitungszeit 1–2 Wochen für Online-Verfahren.
350 € – 800 € für ein Online-Verfahren, 600 € – 1.200 € bei einem Notar vor Ort. Zusätzliche Rechtsdokumente (Hausordnung) kosten 250 € – 750 €.
Ja, sofern sie dem satzungsmäßigen Zweck dienen und keine Gewinnausschüttung an Gründer oder Geschäftsführer erfolgt. Viele gemeinnützige Organisationen erzielen kommerzielle Nebeneinnahmen (z. B. durch einen Onlineshop). Dies muss jedoch in der Satzung klar geregelt sein.
Mindestens eine, in der Praxis oft drei (Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Schatzmeister/in). Seit der WBTR (2021) ist eine gute Governance-Struktur noch wichtiger – für größere Stiftungen sollte auch ein Aufsichtsrat in Betracht gezogen werden.
Gemeinnützige Einrichtung – ein Steuerstatus, der Spendern einen Steuerabzug für Spenden gewährt und die Stiftung von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Antragstellung beim Finanzamt; Voraussetzungen sind unter anderem eine zweckgebundene Verwendung von mindestens 90 %, Transparenz und ein veröffentlichter Strategieplan.
Nicht direkt. Sie können jedoch eine Stiftung gründen, die Anteile an Ihrer BV (STAK) hält, oder eine Stiftung, auf die Sie Vermögenswerte übertragen. Beides ist mit steuerlichen Aspekten verbunden. Besprechen Sie dies daher im Vorfeld mit einem Anwalt.