MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Eröffnung eines Geschäftskontos für Ihre Stiftung dauert nach der Registrierung bei der Handelskammer ein bis drei Wochen. Banken führen eigene Prüfungen gemäß den Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch: Identifizierung der Vorstandsmitglieder, Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten, Beschreibung der Aktivitäten und Herkunft der Gelder. Für Standardstiftungen ist dies in der Regel innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen; bei internationalen Spenden oder speziellen Zwecken kann es länger dauern. Nachfolgend finden Sie eine Liste der benötigten Dokumente, die Bearbeitungsdauer und Hinweise zu möglichen Fallstricken.
Was brauchen Sie?
Standarddokumentensatz:
- Auszug aus dem Handelsregister (aktuell, nicht älter als 30 Tage).
- Gründungsurkunde und Satzung (digital oder als Kopie).
- UBO-Überblick – wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?
- Fahrerausweis: gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Tätigkeitsbeschreibung: oft detaillierter als im Handelsregister.
- Finanzierungsquellen: Spenden, Eigenkapital des Gründers, Subventionen.
- Beschluss des Vorstands zur Eröffnung des Kontos.
Viele Banken bieten seit 2022 spezielle Onboarding-Module für Stiftungen an – fragen Sie Ihren Kundenbetreuer direkt nach dieser Möglichkeit.
Welche Bank soll ich wählen?
Die meisten großen niederländischen Banken (ABN AMRO, ING, Rabobank, ASN Bank, Triodos Bank) akzeptieren Stiftungen. Folgende Punkte sollten Sie bei Ihrer Wahl beachten:
- Zinssätze: variieren je nach Bank, von 5 € bis 25 € pro Monat Basiszinssatz.
- Spendenformulare: Einige Banken (ASN, Triodos) haben sich auf gemeinnützige Organisationen spezialisiert und bieten integrierte Spendenseiten an.
- Internationale Zahlungen: Für Stiftungen mit Auslandstätigkeiten sind kostengünstige internationale Zahlungen relevant.
- Geldwäscheprüfungen bei großen Stiftungen: Bei einem erwarteten Spendenvolumen von über 50.000 € verlangen alle Banken zusätzliche Unterlagen.
Bei gemeinnützigen Stiftungen entscheiden sich viele Gründer aus steuerlichen und imagebezogenen Gründen für Triodos oder die ASN Bank.
Wie lange dauert es?
- Standard-Einrichtung: 1 – 2 Wochen von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme des Kontos.
- Foundation mit internationaler Ausrichtung: 2 – 4 Wochen.
- Drittmittel-Stiftung: 3 – 6 Wochen (zusätzliche Prüfungen).
- Bei großen Mengen oder komplexer Verabreichung: 4 – 8 Wochen.
Tipp: Beginnen Sie die Antragstellung unmittelbar nach der Registrierung bei der Handelskammer – die Bankprüfung läuft oft parallel zur UBO-Mitteilung und den ersten Vorstandsentscheidungen.
Fallstricke
- Unklare Mission. Banken wollen wissen, was die Stiftung tut – vage Formulierungen sind keine Option. Geben Sie konkrete Aktivitäten und Zielgruppen an.
- Unvollständige Angaben zum Vorstand. Alle Vorstandsmitglieder müssen sich ausweisen, auch in großen Vorständen.
- gibt es keinen klaren Richtlinienplan – Banken fordern ihn explizit für größere Spenden an.
- Der wirtschaftlich Berechtigte wurde der Handelskammer nicht ordnungsgemäß gemeldet – die Bank überprüft dies, und ohne Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten kann kein Konto eröffnet werden
Kosten
- Basiskonto: 5 € – 25 € pro Monat.
- Transaktionsgebühren: in der Regel bis zu einer bestimmten Anzahl von Transaktionen pro Monat enthalten.
- Internationale Zahlungen: variabel, manchmal ein fester Zinssatz pro Transaktion.
- iDEAL/Zahlungslinks: in der Regel optional.
Ehrliche Empfehlung
Die Eröffnung eines Geschäftskontos für Ihre Stiftung ist in der Regel unkompliziert, doch gute Planung lohnt sich. Beginnen Sie direkt nach der Anmeldung bei der Handelskammer, reichen Sie alle Unterlagen gleichzeitig ein und wählen Sie eine Bank, die zu Ihrer Stiftungsform passt. Für gemeinnützige Organisationen empfiehlt sich eine spezialisierte Bank (z. B. Triodos, ASN) mit besonderen Vorteilen für Non-Profit-Organisationen.
Für den umfassenderen Gründungsplan: eine Stiftung gründen. Für den Zeitplan: Wie lange dauert das?
Häufig gestellte Fragen
Handelsregisterauszug, Gründungsurkunde mit Satzung, Übersicht der wirtschaftlich Berechtigten, Angaben zu allen Geschäftsführern, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Herkunft der Mittel und ein Beschluss des Vorstands zur Kontoeröffnung. Banken verlangen fast immer alle Dokumente im Voraus.
Bei Standardstiftungen beträgt die Bearbeitungszeit 1–2 Wochen nach Antragstellung. Bei Stiftungen mit internationalem Bezug, komplexen Governance-Strukturen oder Drittmittelfonds beträgt sie 2–6 Wochen. Stellen Sie den Antrag unmittelbar nach der Registrierung bei der Handelskammer – die Bankprüfung läuft oft parallel zu anderen Verfahren.
Das hängt von der Art der Stiftung ab. Für gemeinnützige Organisationen: oft Triodos oder die ASN Bank aufgrund ihrer Ausrichtung auf Non-Profit-Organisationen. Für allgemeine Unternehmensstiftungen: große Banken (ABN, ING, Rabobank) mit standardisierten Aufnahmeverfahren für Stiftungen. Vergleichen Sie die Konditionen und Leistungen.
Die monatliche Grundgebühr beträgt je nach Bank und Tarif zwischen 5 und 25 Euro. Transaktionsgebühren sind in der Regel bis zu einer bestimmten Anzahl von Transaktionen inklusive. Für Zusatzleistungen (iDEAL, internationale Zahlungen) fallen variable Kosten an.
In den meisten Fällen ja, wenn es um die Trennung des Stiftungsvermögens vom Privatvermögen der Vorstandsmitglieder geht. Die Nutzung eines privaten Kontos ist rechtlich unerwünscht und in der Praxis unpraktisch (keine Rechnung im Namen der Stiftung, keine separate Buchhaltung).
Ja. Banken prüfen, ob eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Meldung) bei der Handelskammer eingereicht wurde. Ohne UBO-Registrierung wird kein Konto eröffnet. Der Notar veranlasst die UBO-Meldung üblicherweise unmittelbar nach der Gründung.
Banken können Anträge aufgrund der WWFT-Risikoklassifizierung ablehnen. Häufige Gründe sind: eine unklare Zweckbeschreibung, eine unklare Herkunft der Mittel oder nicht belegte internationale Spenden. Verbessern Sie Ihren Antrag und versuchen Sie es bei einer anderen Bank – oft klappt es beim zweiten oder dritten Versuch.