MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Als Privatperson können Sie ein Inkassobüro mit dem Eintreiben unbezahlter Schulden beauftragen – beispielsweise eines Darlehens an den Ex-Partner, überfälliger Unterhaltszahlungen, einer Rechnung für eine nicht abgeschlossene Renovierung oder Geld, das ein Freund seit zwei Jahren nicht zurückgezahlt hat. Der Unterschied zum Inkasso von Geschäftsschulden liegt nicht in der Rechtsgrundlage, sondern in der Beweislast: Stellen Sie sicher, dass Sie alles schriftlich haben, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Allerdings eignen sich nicht alle Forderungen für ein Inkassobüro. Bei Streitigkeiten, sensiblen privaten Angelegenheiten oder komplexen familiären Verhältnissen ist ein Rechtsanwalt die sinnvollere Wahl. Im Folgenden erfahren Sie, wie das funktioniert, welche Kosten entstehen und wann ein anderer Weg ratsam ist.
Die kurze Antwort
Ja, auch Privatpersonen können ein Inkassobüro beauftragen. Das Inkassobüro geht dabei genauso vor wie bei der Beitreibung von Geschäftsschulden: formelles Mahnschreiben, telefonische Kontaktaufnahme, gegebenenfalls eine Zahlungsvereinbarung und die Weiterleitung an einen Anwalt für ein Gerichtsverfahren im Falle der Nichtzahlung. Der Unterschied besteht darin, dass auch hier gesetzliche Inkassokosten anfallen (der Schuldner zahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind), die entsprechenden Unterlagen jedoch oft schwieriger zu beschaffen sind als im Geschäftsverkehr.
Was brauchen Sie?
Ein Inkassobüro möchte einen Nachweis für die Berechtigung Ihrer Forderung sehen. Für Privatpersonen bedeutet dies:
- Eine schriftliche Vereinbarung – ein privater Vertrag, eine E-Mail, eine WhatsApp-Konversation – die den Betrag und die Zahlungsmodalitäten festlegt. Mündliche Vereinbarungen können zwar gültig sein, sind aber schwer nachzuweisen.
- Überweisungsnachweis. Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Kassenbons.
- Eine formelle Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen. Bei Transaktionen zwischen Privatpersonen handelt es sich in der Regel um B2C-Transaktionen – das 14-tägige Mahnschreiben ist zwingend erforderlich, bevor Inkassogebühren erhoben werden dürfen.
- Kontaktdaten der anderen Partei. Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, optional Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Haben Sie das nicht? Dann sollten Sie zunächst einen Anwalt konsultieren, nicht ein Inkassobüro. Eine Akte ohne Beweise kann teuer werden.
Welche Fortschritte eignen sich typischerweise?
- Geliehenes Geld, das nicht zurückgezahlt wird – vorausgesetzt, dies ist schriftlich festgehalten.
- Rückstände bei (Kindes-)Unterhaltszahlungen – oft über einen bestimmten Weg (LBIO oder Anwalt), nicht immer über ein reguläres Inkassobüro.
- Verkauf von Privatgütern , die nicht bezahlt wurden.
- Unfertige Arbeiten eines Auftragnehmers, für die Sie eine Gegenleistung erwarten – Hinweis: Streitige Forderungen sind heikel.
- Schäden, die von Dritten mit klarer Haftung und Beweisen verursacht wurden.
Die Frage ist immer: Lässt sich die Behauptung beweisen, ist sie unbestritten und ist die Gegenpartei auffindbar?
Wann ist es besser, einen Rechtsexperten oder einen Anwalt hinzuzuziehen?
Die Beitreibung von Schulden zwischen Privatpersonen birgt häufiger emotionale Konflikte als die Beitreibung von Geschäftsschulden. Fragen Sie sich, ob ein Inkassobüro in diesen Fällen der richtige Partner ist:
- Familienstreitigkeiten oder Scheidung. Die Rückforderung von Geld nach einer konfliktreichen Beziehung ist selten ein unbelasteter Neuanfang – oft ist sie Teil eines umfassenderen Konflikts. In solchen Fällen ist die Beratung durch einen Rechtsexperten oder Familienanwalt ratsam.
- Streitige Forderungen. Behauptet Ihre Gegenseite beispielsweise „Das war ein Geschenk“ oder „Ich habe bereits bezahlt“? In solchen Fällen ist ein außergerichtliches Verfahren nicht angebracht – klären Sie den Streitfall zunächst.
- Schadensersatz infolge eines Unfalls oder einer Verletzung. In diesem Fall ist ein Anwalt für Personenschäden oder eine entsprechende Kanzlei der richtige Ansprechpartner, nicht ein herkömmliches Inkassobüro.
- Unterhalt. Das LBIO (Nationales Büro für die Einziehung von Unterhaltsbeiträgen) treibt Unterhaltsrückstände kostenlos für den Empfänger ein. Oft günstiger und effektiver als eine kommerzielle Agentur.
Wie hoch sind die Kosten für die Beitreibung von Schulden für Privatpersonen?
Das gleiche System wie beim Inkasso von Geschäftsschulden. Drei Modelle:
- Keine Heilung, keine Vergütung. Provision 10–20 % des eingezogenen Betrags. Kein Erfolg, keine Kosten (außer Verwaltungskosten).
- Leiten Sie die WIK an den Schuldner weiter. Es gilt der gesetzliche Gebührenrahmen (mind. 40 €, max. 6.775 €). Bei vollständiger Beitreibung entstehen Ihnen keine Kosten.
- Festpreis. Für bestimmte Fälle, häufig bei komplexen privaten Angelegenheiten.
Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie unter „ Was kostet ein Inkassobüro?“. Die Anwendung der WIK-Skala auf Privatpersonen entspricht derjenigen bei Verbraucherforderungen von Unternehmen.
Der 14-tägige Brief für Privatpersonen
Verkäufe oder Dienstleistungen von Privatperson zu Privatperson sind grundsätzlich B2C-Geschäfte – die gesetzliche förmliche Benachrichtigung mit einer Frist von 14 Tagen gemäß Artikel 6:96 Absatz 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist daher auch hier zwingend erforderlich, bevor Inkassokosten erhoben werden dürfen. Der Artikel besagt:
- Der fällige Betrag, mit Rechnung oder Nachweis der Vereinbarung.
- Es muss eine Frist von mindestens 14 Tagen eingehalten werden, um die Zahlung zu leisten.
- Hinweis auf die Inkassokosten, die anfallen, wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.
- Versand per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung zu Beweiszwecken.
Ein Inkassobüro oder ein Anwalt kann Ihnen mit einer Vorlage für ein formgerechtes Mahnschreiben helfen. Überspringen Sie diesen Schritt nicht – andernfalls verlieren Sie später den Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten.
Wann sollte man rechtliche Schritte einleiten (ohne Inkassobüro)?
Bei unstrittigen Forderungen bis zu 25.000 € können Sie sich selbst oder mithilfe eines Rechtsexperten an das Amtsgericht wenden. Für Forderungen bis zu 5.000 € gibt es ein vereinfachtes Verfahren, bei dem kein Anwalt erforderlich ist. Dieses Verfahren ist nicht in jedem Fall optimal (es fallen Gerichtsgebühren an und ist zeitaufwendig), kann aber bei uneinbringlichen Schuldnern effizienter sein als der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Ein Rechtsexperte berät Sie gern über den geeignetsten Weg.
Ehrliche Empfehlung
Für Privatpersonen mit einem eindeutigen, dokumentierten und unstrittigen Anspruch ist ein Inkassobüro eine gute Lösung – insbesondere auf Basis von Erfolgshonorar. Bei Familienangelegenheiten, Unterhaltszahlungen, Personenschäden oder strittigen Forderungen ist ein Rechtsanwalt der erste Ansprechpartner. Sie sind sich nicht sicher, in welche Kategorie Ihr Fall fällt? Eine kurze rechtliche Prüfung ist in der Regel deutlich günstiger als die Verfolgung des falschen Weges.
Für eine ausführliche Anleitung: Beauftragen Sie ein Inkassobüro. Um sofort vorzugehen: Starten Sie das Inkasso mit MKB Juristen.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Beauftragung eines Inkassobüros; Privatpersonen können dies genauso tun wie Unternehmen. Allerdings sind die erforderlichen Unterlagen oft weniger offensichtlich als in einem Geschäftsfall, und es muss eine 14-tägige Frist eingehalten werden, bevor die Inkassokosten weitergegeben werden dürfen.
Eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag, E-Mail, WhatsApp), ein Überweisungsnachweis (Kontoauszüge), eine formelle Mahnung mit einer 14-tägigen Frist sowie Name und Anschrift der Gegenseite sind erforderlich. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto einfacher kann die Agentur den Fall bearbeiten.
Das gleiche System wie beim Forderungseinzug im Geschäftsverkehr gilt. Bei „Keine Einziehung, keine Zahlung“ zahlen Sie eine Provision von 10–20 % des eingezogenen Betrags. Werden gesetzliche Inkassokosten (mind. 40 €, max. 6.775 €) weitergegeben, trägt diese der Schuldner. Im Falle eines vollständigen Einzugs entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten.
Bei strittigen Forderungen, Familienkonflikten, Scheidungsangelegenheiten, Personenschäden oder Unterhaltsrückständen ist ein Rechtsexperte, ein Familienanwalt, ein Anwalt für Personenschäden oder (bei Unterhaltszahlungen) das LBIO (Local Board of Injuries) besser geeignet. Ein Inkassobüro ist am besten für eindeutige, unstrittige Forderungen geeignet.
Rechtlich gesehen ja, vorausgesetzt, es besteht eine Rückzahlungsvereinbarung (ein Darlehen, keine Schenkung). Ein Nachweis ist unerlässlich – eine Banküberweisung mit dem Verwendungszweck „Darlehen“ ist deutlich aussagekräftiger als eine mündliche Vereinbarung. In Familienangelegenheiten ist die Situation emotional schwieriger; ein Anwalt kann Ihnen mit dem richtigen Vorgehen helfen.
Das Nationale Amt für die Einziehung von Unterhaltsbeiträgen ist eine staatliche Stelle, die überfällige (Kindes-)Unterhaltszahlungen kostenlos für die Leistungsempfänger einzieht. Bei Unterhaltsfragen ist dies in der Regel effizienter als ein kommerzielles Inkassobüro.
Im Verhältnis zwischen Privatpersonen ist dies möglich – der Vertragspartner ist in der Regel ein Verbraucher. Daher ist eine förmliche Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 14 Tagen zwingend erforderlich, bevor Sie die Inkassokosten weitergeben können. Überspringen Sie diesen Schritt nicht; ohne dieses Schreiben erlischt Ihr Anspruch auf die Kosten.