MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen erfordert die präzise Regelung von acht Kernpunkten: Art der Verpflichtung (Aufwand oder Ergebnis), Haftungsbeschränkung, Zahlung und Rechnungsstellung, Kündigung, Zusatzleistungen, Bereitstellung der Geschäftsbedingungen und – für Verbraucher – die Einschränkungen durch schwarze und graue Listen. Ein gutes Set ist kein Standardpaket, sondern individuell auf die Art Ihrer Dienstleistung und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten.
Die kurze Antwort
- Aufwand oder Ergebnis: Geben Sie klar an, was Sie versprechen.
- Haftung: Begrenzung von Art und Umfang des Schadens durch eine Verjährungsfrist.
- Zahlung: Zahlungsbedingungen, Zinsen und Inkassokosten bei Zahlungsverzug.
- Kündigung: Kündigungsfrist und Vergütung für bereits geleistete Arbeit.
- Zusatzarbeiten: Wie Zusatzarbeiten kalkuliert und in Rechnung gestellt werden.
- Präsentation: Stellen Sie sicher, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Voraus einsehen kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen entwerfen: Beginnen Sie mit Ihrer Dienstleistung
Bevor Sie die Konditionen festlegen, definieren Sie genau, was Sie leisten und wo Probleme auftreten können. Eine IT-Agentur ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Coach, ein Installateur anderen als ein Berater. Die entscheidende Frage lautet: Versprechen Sie Aufwand oder Ergebnis?
- Verpflichtung zum Einsatz: Sie leisten professionellen Einsatz, ohne ein bestimmtes Ergebnis zu garantieren. Standard für Beratung, Coaching und Marketing.
- Ergebnisverpflichtung: Sie sind für ein konkretes Endergebnis verantwortlich. Denken Sie an ein funktionierendes System oder eine abgeschlossene Installation.
Wenn Sie dies nicht festlegen, entscheidet der Richter im Nachhinein, welche der beiden Möglichkeiten zutrifft. Genau diese Unsicherheit wollen Sie mit Auflagen beseitigen.
Haftungsbeschränkung
Grundsätzlich haften Sie unbeschränkt für alle Schäden. Eine praktikable Klausel enthält üblicherweise Folgendes:
- Maximal: Haftung bis zur Höhe des Rechnungsbetrags des Auftrags oder bis zur Höhe der Leistung Ihrer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
- Ausschluss von indirekten Schäden: Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen.
- Eine Verjährungsfrist: Ein Anspruch muss beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten nach seiner Entdeckung gemeldet werden.
Die Haftung für Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln darf niemals ausgeschlossen werden – ein solcher Ausschluss ist nicht haltbar. Auch gegenüber Verbrauchern darf die Haftung nicht vollständig vertraglich ausgeschlossen werden.
Zahlung und Rechnungsstellung
Regel im Einzelnen:
- Zahlungsfrist: 14 oder 30 Tage. Geschäftskunden können selbst eine angemessene Zahlungsfrist wählen.
- Zinsen: gesetzliche Geschäftszinsen (B2B) bzw. gesetzliche Zinsen (Verbraucher) bei Zahlungsverzug.
- Inkassokosten: siehe gesetzliche Gebührenordnung.
- Vorauszahlung oder Ratenzahlung: Bei größeren Aufträgen sind Teilzahlungen oder eine Anzahlung möglich.
- Arbeitsniederlegung: das Recht, die Arbeit im Falle der Nichtzahlung einzustellen.
Kündigung und zusätzliche Arbeiten
Zwei Klauseln, die oft zu dünn sind:
- Kündigung: Bei einem Dienstleistungsvertrag kann der Auftraggeber den Vertrag grundsätzlich jederzeit vorzeitig kündigen (Art. 7:408 BW). Es ist eine Kündigungsfrist festzulegen und die Erstattung bereits erbrachter Leistungen und entstandener Kosten zu regeln. Bei laufenden Dienstleistungen (Abonnement, Wartungsvertrag) ist eine Mindestlaufzeit und eine Verlängerungsmöglichkeit – im Rahmen der für Verbraucher geltenden Bestimmungen – festzulegen.
- Zusatzarbeiten: Legen Sie fest, dass Arbeiten, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, separat angeboten oder nach Stundensatz abgerechnet werden und der Kunde diese vorab genehmigen muss. Ohne diese Klausel können Sie kaum Überstunden in Rechnung stellen.
Lieferung: Ansonsten sind sie wertlos
Die attraktivsten Geschäftsbedingungen sind bindend, wenn sie nicht korrekt angegeben werden. Der Kunde muss sie vor oder bei Vertragsschluss vernünftigerweise hätte kennen können (Artikel 6:233 und 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In der Praxis bedeutet dies:
- Senden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, nicht nur auf der Rechnung.
- Machen Sie ausdrücklich deutlich, dass sie gelten, und lassen Sie den Kunden ihnen (digital) zustimmen.
- Bewahren Sie den Nachweis auf: die versendete E-Mail, die unterzeichnete Vereinbarung.
Wenn Sie dies nicht tun, kann der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklären – und Sie sind auf das reine Gesetz beschränkt.
Verbraucher: Beachten Sie die schwarzen und grauen Listen
Wenn Sie an Verbraucher liefern, schränken zwei gesetzliche Listen die zulässigen Vertragsbestandteile ein. Die schwarze Liste (Art. 6:236 BW) führt Klauseln auf, die stets unangemessen belastend und daher unwirksam sind; die graue Liste (Art. 6:237 BW) führt Klauseln auf, die mutmaßlich unangemessen sind. Beispiele hierfür sind ein vollständiger Haftungsausschluss (schwarze Liste) oder eine unangemessen lange Kündigungsfrist mit stillschweigender Verlängerung (graue Liste). Die direkte Übertragung von B2B-Regeln auf Verbraucherverträge ist daher oft nicht zielführend.
Ehrliche Empfehlung
Wenn Sie ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, eine klar definierte Dienstleistung anbieten und überschaubare Risiken haben, können Sie mithilfe einer soliden Vorlage selbst brauchbare AGB erstellen. Ein Anwalt ist in diesem Fall nicht unbedingt erforderlich, sofern das Verhältnis von Aufwand zu Ergebnis und die Leistungserbringung stimmen. Kopieren Sie nicht einfach die AGB eines Mitbewerbers; diese passen selten zu Ihren Risiken.
Bei schwerwiegenden Haftungsrisiken, wenn Sie an Endverbraucher liefern oder mit Subunternehmern und langfristigen Verträgen arbeiten, sollten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen oder überprüfen lassen. Die Kosten hierfür sind gering im Vergleich zu dem Schaden, der durch eine einzige ungültige Klausel entstehen kann.
Siehe auch, was Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen sind und welche Kosten für deren Erstellung anfallen. Vereinbaren Sie umgehend: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen.
Häufig gestellte Fragen
Beginnen Sie mit der Beschreibung Ihrer Dienstleistung und den potenziellen Problemen. Ordnen Sie anschließend acht Kernkomponenten zu: Aufwand bzw. Ergebnis, Haftungsbeschränkung, Zahlung und Rechnungsstellung, Kündigung, Zusatzleistungen, Lieferung und – für Verbraucher – die schwarzen und grauen Listen. Vermeiden Sie einen Standardansatz und orientieren Sie sich an Ihren spezifischen Risiken.
Die Wahl zwischen einer Verpflichtung zu Einsatz und einer Verpflichtung zu Ergebnis. Berater, Coaches und Marketingfachleute versprechen üblicherweise Einsatz; Bauunternehmer und Handwerker hingegen oft ein Ergebnis. Dokumentieren Sie dies ausdrücklich, andernfalls wird der Richter im Nachhinein entscheiden, welche der beiden Verpflichtungen zutrifft.
Mit einer Höchstgrenze (z. B. dem Rechnungsbetrag oder der von Ihrer Versicherung ausgezahlten Summe), dem Ausschluss von Folgeschäden und einer Verjährungsfrist für Ansprüche. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit können nicht ausgeschlossen werden, und die Haftung der Verbraucher kann vertraglich nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Zahlungsfrist (14 oder 30 Tage), gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten, die Möglichkeit einer Anzahlung oder Ratenzahlung sowie das Recht, die Arbeiten bei Zahlungsverzug auszusetzen. Bei Geschäftskunden haben Sie mehr Flexibilität als bei Privatkunden.
Durch ordnungsgemäße Bereitstellung: Der Kunde muss die entsprechenden Informationen vor oder bei Vertragsschluss kennen können (Artikel 6:233 und 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Senden Sie diese zusammen mit dem Angebot, weisen Sie auf deren Anwendbarkeit hin und bewahren Sie den Nachweis auf. Andernfalls kann der Kunde sie vernichten.
Legen Sie fest, dass Arbeiten, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, separat angeboten oder nach Stundensatz abgerechnet werden und dass der Kunde dem im Voraus zustimmt. Ohne eine entsprechende Klausel können Sie Überstunden kaum in Rechnung stellen.
Oft nicht. Die schwarze Liste (Art. 6:236 BW) und die graue Liste (Art. 6:237 BW) schränken die zulässigen Vereinbarungen mit Verbrauchern ein. Ein B2B-Abkommen, das die Haftung vollständig ausschließt oder eine lange Kündigungsfrist vorsieht, wird bei Verbrauchern nur teilweise greifen. Wer beide Parteien bedient, benötigt daher häufig eine separate Verbraucherversion.