MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen? Es handelt sich um die Standardbestimmungen, die Sie als Dienstleister für alle Ihre Aufträge festlegen: hinsichtlich Haftung, Zahlung, Kündigung, Zusatzarbeiten und Art Ihrer Verpflichtung. Sie sind zwar nicht rechtlich zwingend, aber der wichtigste Nachweis, mit dem Sie Ihre Risiken absichern. Ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Gesetz – und das wirkt sich oft ungünstig für den Dienstleister aus.
Die kurze Antwort
- Was: ein fester Regelsatz, den Sie für jede Aufgabe als gültig erklären.
- Ziel: Ihre Haftung zu begrenzen und Zahlungen, Kündigungen und zusätzliche Arbeiten zu dokumentieren.
- Kernfrage: Legen Sie eine Verpflichtung zum Aufwand oder eine Verpflichtung zum Ergebnis fest?
- Gültigkeit: Die Bestimmung ist nur dann verbindlich, wenn der Kunde sie vor oder bei Vertragsschluss hätte erkennen können.
- Achtung Verbraucher: Die schwarzen und grauen Listen schränken Ihre Verhandlungsmöglichkeiten ein.
Was genau sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Klauseln, die Sie für eine Reihe von Verträgen aufsetzen, ohne sie für jeden Kunden einzeln auszuhandeln (Art. 6:231 BW). Für Dienstleister – Berater, IT-Agenturen, Marketingfachleute, Coaches, Installateure – regeln sie Sachverhalte, die das Gesetz nicht oder ungünstig regelt: den Umfang Ihrer Haftung, die Fälligkeit von Rechnungen, den Abschluss eines Auftrags und die Behandlung von Zusatzleistungen.
Der Inhalt Ihres Auftrags (Ihre Leistungen zu diesem Preis) ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die darunterliegende Ebene: Sie regeln den rechtlichen Rahmen und gelten für jeden Auftrag.
Aufwand oder Ergebnis: der entscheidende Unterschied
Für Dienstleister ist dies die wichtigste Bestimmung. Versprechen Sie ein Ergebnis oder nur Bemühungen?
- Verpflichtung zum Einsatz: Sie versprechen, sich professionell zu engagieren, nicht aber, dass ein bestimmtes Ergebnis erzielt wird. Ein Berater, Coach oder Marketingexperte gibt üblicherweise dieses Versprechen ab.
- Ergebnisverpflichtung: Sie sind für ein konkretes Ergebnis verantwortlich. Ein Handwerker, der ein Dach abdichtet, oder ein Softwareentwickler, der funktionierende Software liefert, fallen häufig in diese Kategorie.
Wird dies nicht festgelegt, entscheidet der Richter im Nachhinein, welche der beiden Optionen zutrifft – mit allen damit verbundenen Unsicherheiten. Ein Marketingverantwortlicher, der „mehr Umsatz“ generiert, kann plötzlich für ein Ergebnis verantwortlich gemacht werden, ohne dass eine klare Klausel zur bestmöglichen Leistung vorliegt.
Haftung und Zahlung
Ohne Bedingungen haften Sie grundsätzlich vollumfänglich für alle Schäden, die aus einem Verstoß entstehen. Mit Bedingungen schränken Sie dies ein, zum Beispiel:
- Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag des Auftrags (bzw. den von Ihrer Versicherung ausgezahlten Betrag) beschränkt.
- Ausschluss von indirekten Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen).
- Eine Frist: Ansprüche müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemeldet werden.
Sie legen die Zahlungsfrist (14 oder 30 Tage) sowie die Folgen eines Zahlungsverzugs fest: gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten. Für Geschäftskunden können Sie von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, während für Verbraucher strengere Regelungen gelten.
Beendigung, zusätzliche Arbeiten und Übergabe
Drei Bestimmungen, die Dienstleister oft vergessen:
- Beendigung: Wie endet der Auftrag? Bei einem Dienstleistungsvertrag (Art. 7:408 BW) kann der Auftraggeber den Vertrag grundsätzlich jederzeit vorzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist ist anzugeben, ebenso wie die Frage, ob eine Vergütung für bereits geleistete Arbeit erforderlich ist.
- Zusatzarbeiten: Arbeiten, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen. Ohne eine entsprechende Klausel ist es schwierig, Zusatzarbeiten in Rechnung zu stellen. Vereinbaren Sie, dass Zusatzarbeiten separat angeboten oder auf Stundenbasis abgerechnet werden.
- Bestimmung: Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Kunden nur dann verbindlich, wenn er sie vernünftigerweise hätte kennen können (Art. 6:233 BW). In der Praxis: Senden Sie sie zusammen mit dem Angebot und nicht nur auf der Rechnung. Andernfalls kann der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklären.
Die schwarze und graue Liste unter den Verbrauchern
Bei Lieferungen an Verbraucher gelten zusätzliche Beschränkungen. Das Gesetz enthält eine schwarze Liste (Art. 6:236 BW) von Klauseln, die stets unangemessen belastend sind, und eine graue Liste (Art. 6:237 BW) von Klauseln, die vermutlich unangemessen sind. Beispiele:
- Völliger Ausschluss Ihrer Haftung gegenüber dem Verbraucher: nicht existent und daher ungültig.
- Eine unangemessen lange Kündigungsfrist oder automatische Verlängerung: Grauzonen, die leicht angefochten werden können.
Geschäftsbedingungen, die für Geschäftskunden gut funktionieren, können im Umgang mit Endverbrauchern teilweise ungeeignet sein. Anbieter, die beide Kundengruppen bedienen, benötigen daher oft eine separate Version für Endverbraucher.
Ehrliche Empfehlung
Wenn Sie ausschließlich geschäftlich (B2B) tätig sind, eine klar definierte Dienstleistung anbieten und die Risiken gering sind, kommen Sie mit einer guten Vorlage und gesundem Menschenverstand gut zurecht – ein Anwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Stellen Sie jedoch sicher, dass der Aufwand bzw. das Ergebnis klar definiert ist und Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachweislich vorlegen können.
Wenn es um erhebliche Geldbeträge oder Haftungsansprüche geht, wenn Sie an Endverbraucher liefern oder mit Subunternehmern und langfristigen Projekten zusammenarbeiten, sollten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen oder überprüfen lassen. Eine schlecht formulierte Haftungsklausel kann im Falle eines einzelnen Schadensfalls mehr kosten als die gesamten Vertragskosten.
Sie möchten mehr erfahren? Lesen Sie mehr über die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und die häufigsten Fehler und Fallstricke. Sie möchten die Erstellung auslagern? Hier finden Sie Informationen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen.
Häufig gestellte Fragen
Dies sind die Standardbestimmungen, die Sie als Dienstleister für alle Ihre Aufträge als anwendbar erklären: hinsichtlich Haftung, Zahlung, Kündigung, Zusatzarbeiten und der Frage, ob Sie einen Aufwand oder ein Ergebnis versprechen. Sie regeln die Sachverhalte, die gesetzlich nicht oder ungünstig geregelt sind.
Nein, es handelt sich nicht um ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument. Ohne AGB gilt das Gesetz uneingeschränkt – und das wirkt sich oft ungünstig auf einen Dienstleister aus, beispielsweise im Hinblick auf die Haftung. AGB sind daher dringend zu empfehlen, auch wenn sie nicht verpflichtend sind.
Mit einer Verpflichtung zu Einsatzbereitschaft versprechen Sie professionelle Anstrengungen, nicht aber das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses (Berater, Coach, Marketingexperte). Mit einer Ergebnisverpflichtung garantieren Sie ein konkretes Ergebnis (abgedichtetes Dach, funktionierende Software). Dokumentieren Sie dies explizit; andernfalls wird der Richter im Nachhinein feststellen, welche der beiden Verpflichtungen zutrifft.
Nur wenn der Kunde diese vor oder bei Vertragsschluss vernünftigerweise hätte kennen können (Art. 6:233 BW). In der Praxis: Senden Sie sie zusammen mit dem Angebot, nicht nur auf der Rechnung. Andernfalls kann der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklären.
Ja. Die schwarze Liste (Art. 6:236 BW) verbietet grundsätzlich bestimmte Klauseln, während die graue Liste (Art. 6:237 BW) andere als unzulässig einstuft. Beispielsweise ist der vollständige Haftungsausschluss gegenüber Verbrauchern unwirksam. Wer auch Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, benötigt häufig eine separate Verbraucherversion.
Bei einem Dienstleistungsvertrag kann der Auftraggeber den Vertrag grundsätzlich jederzeit vorzeitig kündigen (Artikel 7:408 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen Sie die Kündigungsfrist fest und regeln, ob bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten erstattet werden.
Die Zahlungsfrist (14 oder 30 Tage) und die Folgen bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten. Für Geschäftskunden gelten abweichende Regelungen; für Verbraucher gelten strengere Obergrenzen für Zinsen und Kosten.