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Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) kann eigene Aktien zurückkaufen – unter bestimmten Voraussetzungen. Der Vorstand muss den Verteilungstest durchführen (Artikel 2:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Die BV muss nach dem Rückkauf weiterhin ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen können. In der Praxis wird dies genutzt, um einen ausscheidenden Gesellschafter auszuzahlen, das Kapital zu reduzieren, einen Mitarbeiter aus einem Beteiligungsplan auszuzahlen oder Eigentümerstrukturen umzustrukturieren. Das Verfahren ist nicht kompliziert, erfordert aber sorgfältige Vorgehensweise.
Die kurze Antwort
Aktienrückkauf in fünf Elementen:
- Zulässig gemäß Artikel 2:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern der Vertriebstest bestanden wird.
- Beschluss des Vorstands erforderlich: Der Vorstand prüft die Finanzlage.
- Beschluss der Aktionäre erforderlich: Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand (oftmals im Gründungsbeschluss zusammengefasst).
- maximal 50 % des Kapitals in eigenen Aktien halten – für den Rest ist eine Ausschüttung oder Einziehung erforderlich.
- Für die Übertragung der Aktien ist eine notarielle Urkunde erforderlich
Wann kaufen private Kapitalgesellschaften ihre eigenen Aktien zurück?
Vier häufige Szenarien:
- Rückkauf eines ausscheidenden Gesellschafters. Ein Mitgründer scheidet aus, und die übrigen Gesellschafter wollen den zusätzlichen Betrag nicht zahlen. Die BV kauft die Anteile zurück – finanziert aus eigenen Gewinnrücklagen.
- Auflösung der Mitarbeiterbeteiligung. Ein Mitarbeiter, der Aktien hält, verlässt das Unternehmen; die BV kauft die Aktien zu einem vorab vereinbarten Preis zurück (guter/schlechter Austritt). Siehe auch: guter vs. schlechter Austritt.
- Kapitalherabsetzung. Eine private Kapitalgesellschaft mit überschüssigem Kapital kauft eigene Aktien zurück, um den Aktionären einen Teil des Erlöses auszuschütten – was unter Umständen steuerlich günstiger ist als eine Dividende.
- Familiennachfolge. Bei der schrittweisen Übergabe eines Familienunternehmens kauft die BV Anteile von der älteren Generation zurück.
Der Nutzentest
Kern des Vorhabens. Für den Kauf muss der Vorstand vernünftigerweise davon ausgehen können, dass die BV auch nach der Transaktion ihren laufenden Verpflichtungen weiterhin nachkommen kann. Der Vorstand berücksichtigt dabei insbesondere Folgendes:
- Liquiditätslage: Verfügt die BV über ausreichend liquide Mittel oder verfügbare Kreditlinien?
- Zahlungsfähigkeit: Ist das Eigenkapital nach dem Kauf ausreichend?
- Erwarteter Cashflow für die nächsten zwölf Monate.
- Laufende Verpflichtungen und etwaige Ansprüche.
Fällt der Test fehl, ist der Kauf rechtlich nicht zulässig und die Geschäftsführer können persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Lesen Sie auch: Wann greift die Haftung von Geschäftsführern?
Schritt-für-Schritt-Plan
- Beschluss der Aktionäre, mit dem der Vorstand zum Rückkauf von Aktien ermächtigt wird (oftmals bereits in der Satzung für ein allgemeines Mandat vorgesehen).
- Beschluss des Vorstands bezüglich der Beschaffung, wobei der Auszahlungstest im Beschluss dokumentiert ist.
- Verhandlung des Preises mit dem verkaufenden Aktionär (oder Anwendung einer vorher vereinbarten Formel).
- Notarielle Übertragungsurkunde – obligatorisch für Anteile an einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Die Verarbeitung erfolgt in der Buchhaltung und im Aktienregister. Eigene Aktien werden als negativer Posten im Eigenkapital ausgewiesen.
Was geschieht mit den zurückgekauften Aktien?
Drei Optionen:
- Im Portfolio halten. Die BV darf bis zu 50 % des Kapitals in eigenen Aktien halten. Die Stimmrechte an diesen Aktien ruhen, solange sie von der BV selbst gehalten werden.
- Weiterverkauf an einen neuen Anteilseigner. Zum Beispiel an einen neuen Mitarbeiter oder einen Investor.
- Einziehung (Kapitalherabsetzung). Verringert die Gesamtzahl der ausstehenden Aktien. Erfordert eine Änderung der Satzung und eine notarielle Beurkundung.
Steuerliche Aspekte
- Kauf gegen Aktienkapital: grundsätzlich steuerfrei.
- Kauf gegen Gewinnrücklagen: kann als Dividendenausschüttung betrachtet werden – Dividendensteuer von 15% auf den Teil, der die durchschnittliche Investition übersteigt.
- Wesentliches Interesse: Für den Aktionär wird der Gewinn aus seinen Aktien in Feld 2 besteuert.
Die steuerliche Behandlung von Aktienrückkäufen unterscheidet sich von der von Dividenden – größere Transaktionen sollten von einem Steuerberater oder Steuerspezialisten geprüft werden.
Ehrliche Empfehlung
Aktienrückkäufe sind ein nützliches Instrument für ausscheidende Aktionäre und zur flexiblen Gestaltung der Aktienstruktur. Führen Sie diese Schritte nicht ohne eine dokumentierte Ausschüttungsprüfung durch – die Haftung der Geschäftsführer ist real. Bei größeren Beträgen sollten Sie sowohl einen Anwalt als auch einen Steuerspezialisten hinzuziehen.
Für die Gesamtstruktur: Anteile an der BV. Für Ausstiegsmodelle: Good Leaver vs. Bad Leaver.
Häufig gestellte Fragen
Ja, sofern die Voraussetzungen des Artikels 2:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erfüllt sind. Der Verwaltungsrat muss den Ausschüttungstest durchführen (die BV muss nach dem Aktienrückkauf weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen können), und ein Beschluss der Aktionäre ist erforderlich. Es dürfen maximal 50 % des Kapitals in eigenen Aktien gehalten werden.
Der Vorstand prüft, ob die BV nach dem Kauf ihren laufenden Verpflichtungen hinsichtlich Liquidität, Solvenz und erwartetem Cashflow weiterhin nachkommen kann. Ohne positive Prüfung ist der Kauf rechtlich nicht zulässig und es besteht das Risiko einer Haftung der Geschäftsführung.
Im Falle des Auskaufs eines ausscheidenden Gesellschafters, der Auflösung der Mitarbeiterbeteiligung, einer Kapitalherabsetzung durch Verwendung überschüssiger Mittel oder einer gestaffelten Übertragung innerhalb der Familie. In jedem Fall, wenn die übrigen Gesellschafter nicht bereit oder in der Lage sind, selbst weitere Anteile zu erwerben.
Bei einer Dividende erhalten alle Aktionäre einen anteiligen Betrag; bei einem Aktienrückkauf erhält nur der verkaufende Aktionär seine Anteile zurück. Steuerlich kann ein Rückkauf gegen Gewinnrücklagen wie eine Dividendenausschüttung behandelt werden; gegen das Aktienkapital ist er grundsätzlich steuerfrei. Lassen Sie die Angelegenheit von einem Steuerberater prüfen.
Ja, für die Übertragung der Anteile. Anteile an einer BV werden durch eine notarielle Urkunde übertragen; ohne Notar ist die Übertragung ungültig. Die Notargebühren richten sich nach dem Aufwand.
Sie können die Anteile im Portfolio halten (maximal 50 % des Kapitals, ohne Stimmrechte), an einen neuen Gesellschafter weiterverkaufen oder durch eine Kapitalherabsetzung mit einer Satzungsänderung ausscheiden. Die Wahl hängt davon ab, was Sie später mit der Struktur vorhaben.
Ja, wenn die Verteilungsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder der Kauf zur Insolvenz führt. Geschäftsführer, die wussten oder hätten wissen müssen, dass die BV den Kauf nicht stemmen konnte, können für das Defizit haftbar gemacht werden. Die Prüfung muss sorgfältig dokumentiert werden.