MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Ab welcher Forderungshöhe sich der Einsatz eines Inkassobüros lohnt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Kostenmodell und der Frage, wer letztendlich die Kosten trägt. Bei einer Erfolgshonorarvereinbarung und der Weitergabe der gesetzlichen Inkassokosten an den Schuldner lohnt sich eine Forderung ab etwa 100 bis 250 Euro. Bei Festpreisen oder wenn Sie einen erheblichen Betrag vorstrecken müssen, liegt die Schwelle höher – oft bei 500 Euro oder mehr. Nachfolgend finden Sie die Zahlen, die Break-Even-Berechnung und Informationen darüber, ab wann sich auch kleinere Forderungen lohnen.
Der Stuckateur Piet ließ einmal eine Rechnung über 180 € durchgehen, weil er dachte: „Das macht doch keinen Unterschied.“ Zwei Monate später erklärte ihm ein Kollege, dass ein solcher Betrag problemlos auf Erfolgsbasis eingetrieben werden könne und dass die gesetzlichen Inkassokosten von 40 € oder mehr vom Schuldner zu tragen seien. Fazit: 180 € umsonst verloren.
Die kurze Antwort
Drei Faustregeln pro Kostenmodell:
- Kein Erfolg, kein Geld (Provision 10–20%): Auszahlung ab ca. 100 € – Sie zahlen nur bei Erfolg.
- Die Weiterleitung der WIK an den Schuldner (mindestens 40 €): Sie lohnt sich ab ca. 250 € – bei vollständiger Einziehung ist sie für Sie kostenlos.
- Pauschalgebühr oder Gerichtsverfahren: Im Allgemeinen lohnt es sich ab etwa 500 € – kleinere Beträge rechtfertigen die Kosten nicht.
Bei sehr kleinen Beträgen (unter ca. 100 €) ist ein Abonnement für wiederkehrende Lastschriften die beste Lösung, insbesondere wenn Sie häufig mit kleineren Zahlungsausfällen zu tun haben.
Die Gewinnschwellenberechnung: Wann lohnt sie sich?
Rechnen Sie vor Beginn nach. Drei Szenarien mit realistischen Zahlen:
Szenario 1 – Forderung in Höhe von 150 €, Verbraucher, keine Behandlung, keine Zahlung (15 %)
- Gesetzliche Inkassokosten (WIK): 40 € (Minimum) — zusätzlich zu den Kosten des Schuldners.
- Erfolgsquote außergerichtlicher Streitigkeiten: durchschnittlich 60–70 %.
- Im Erfolgsfall: 150 € Hauptbetrag + 40 € WIK für den Schuldner. Die Agentur erhält 15 % von 150 € = 22,50 €.
- Unterm Strich für Sie: etwa 127 €. Besser als nichts.
Szenario 2 – Forderung von 500 €, B2B, keine Auszahlung bei Nichterfolg
- WIK: 75 € (15 % von 500 €). Zu Lasten des Schuldners.
- Gesetzliche Zinsaufwendungen fallen ab dem Fälligkeitsdatum an (ca. 12 % pro Jahr).
- Agenturprovision: 15 % von 500 € = 75 €.
- Ihr Nettogewinn im Erfolgsfall: 425 €, zuzüglich Zinsen. Lohnt sich also eindeutig.
Szenario 3 – Forderung über 5.000 €, B2B
- WIK: 625 € (15 % × 2.500 € + 10 % × 2.500 €). Zu Lasten des Schuldners.
- Agenturprovision, keine Behandlung, keine Zahlung: ~15% = 750 €.
- Netto für Sie: ~4.250 €. Nicht schlecht.
Bei höheren Beträgen amortisiert sich ein spezialisiertes Verfahren noch schneller. Die genauen Kosten finden Sie im Gesetz über die Kosten der Schuldenbeitreibung, unter „Was kostet ein Inkassobüro?“und im offiziellen BIK-Dekret auf wetten.overheid.nl.
Drei Gründe, warum man auch kleine Mengen nicht ablehnen sollte
- Signalwirkung. Ein Zahlungsausfall, der ungeschoren davonkommt, verbreitet die Nachricht. Kunden, die gut bezahlen, werden sich fragen, warum sie so kooperativ sind.
- Das Erlöschen offener Rechnungen. Eine 150-Euro-Rechnung, die „feststeckt“, wird selten plötzlich zu einer 300-Euro-Rechnung. Sie wird dadurch nie weniger problematisch, sondern nur älter.
- Buchhaltungsbereinigung. Alte, in Ihren Unterlagen verschwundene Debitoren kosten Sie Zeit, Buchhaltungsgebühren und Nerven. Ein Inkassobüro schafft Abhilfe.
Wann ist eine Forderung wirklich zu gering?
Ehrliche Faustregeln – manche Dinge lässt man einfach los:
- Forderungen unter 50 € von Verbrauchern ohne Möglichkeit der Weitergabe von Inkassokosten (keine 14-tägige Frist). Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zum Erlös.
- Forderungen, bei denen der Schuldner nachweislich keine Möglichkeit zur Beitreibung hat (Insolvenz, Schuldenrestrukturierung). Scheininkasso kostet Sie Zeit. Siehe Vermögensermittlung.
- Bei Ansprüchen von Verbrauchern, die älter als fünf Jahre sind, gilt häufig die Verjährungsfrist. Ein Rechtsexperte kann genau feststellen, ob Ihr Fall noch aktuell ist.
Die Abonnementalternative für kleine Beträge
Wenn Sie viele kleine Zahlungsausfälle haben – beispielsweise als Onlineshop, Dienstleister mit vielen Abonnements oder Mieter einzelner Wohneinheiten – lohnt sich ein Festpreis oder ein Abonnement bei einem Inkassobüro. Einzeln zu geringe Beträge lassen sich so effizient gemeinsam einziehen. Fragen Sie in jedem Fall bei dem Inkassobüro Ihrer Wahl nach Sonderkonditionen für größere Mengen.
Zinsen berechnen: Nicht vergessen
Zusätzlich zum Kapitalbetrag und den Inkassokosten sieht das Gesetz zwei weitere Instrumente vor:
- Gesetzliche Geschäftszinsen (B2B): ca. 12 % pro Jahr (2025/2026). Die Zinsen werden ab Fälligkeit bis zur Zahlung berechnet. Bei einer Forderung von 500 €, die seit 90 Tagen überfällig ist, sind das etwa 15 €.
- Gewöhnliche gesetzliche Zinsen (B2C): wesentlich niedriger – rund 7 % pro Jahr.
Konkret handelt es sich um die aktuellen Zinssätze: gesetzliche Verzugszinsen auf unbezahlte Rechnungen. Ihr Inkassobüro berechnet diese standardmäßig, bitte prüfen Sie jedoch Ihr Mahnschreiben.
Ehrliche Empfehlung
Für die meisten KMU-Unternehmer lohnt sich die Beauftragung eines Inkassobüros ab Forderungen von etwa 100 €, vorausgesetzt, man arbeitet auf Erfolgsbasis oder gibt die gesetzlichen Inkassokosten an den Schuldner weiter. Bei Beträgen unter 100 € wird die Kalkulation schwieriger; in solchen Fällen ist eine Sammellösung oder ein freundliches Telefongespräch oft effektiver als ein formelles Verfahren.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Forderung Aussicht auf Erfolg hat? Fordern Sie über „Inkasso starten“ eine Kurzbewertung von MKB Juristen an . Für die schrittweise Vorgehensweise: Beauftragen Sie ein Inkassobüro .
Häufig gestellte Fragen
Bei erfolgloser Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Weitergabe der gesetzlichen Inkassokosten lohnt sich eine Klage ab etwa 100 bis 250 Euro. Bei Festpreisen oder Gerichtsverfahren liegt die Grenze üblicherweise bei 500 Euro oder höher. Für sehr kleine Beträge ist ein Abonnement oder eine Sammelzahlung oft günstiger.
40 €, unabhängig von der Höhe des Hauptbetrags. Dieser Mindestbetrag gilt für die WIK-Skala: 15 % der ersten 2.500 € des Hauptbetrags, mindestens jedoch 40 €. Bei einer Forderung von 50 € sind dies somit 80 % des darüber hinausgehenden Betrags – in der Regel vom Schuldner zu zahlen.
Bei einer Erfolgsprovision (keine Zahlung) zahlt man in der Regel nur im Erfolgsfall (10–20 % Provision), die gesetzlichen Inkassokosten trägt der Schuldner. Bei Festpreisen ist dies anders. Berechnen Sie den Break-Even-Punkt im Voraus anhand des Kostenmodells.
Unter etwa 50 € für Verbraucher ohne Möglichkeit, Inkassokosten weiterzugeben. Und immer dann, wenn der Schuldner nachweislich keine Möglichkeit zur Beitreibung hat (Insolvenz, Schuldenbereinigung) oder die Forderung verjährt ist.
Ja, für Unternehmer mit vielen kleinen Zahlungsausfällen (Webshops, Dienstleister mit Abonnements, Vermieter) sind Festpreise oder Abonnements oft effizienter als Einzelfälle nach dem Prinzip „Keine Lösung, keine Zahlung“. Fragen Sie Ihre Agentur nach Mengenrabatten.
Ja, vorausgesetzt, Ihre rechtliche Vorbereitung ist ordnungsgemäß: eine 14-tägige Frist für Verbraucher und die korrekten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden. Der Mindestbetrag von 40 € gemäß WIK (Gesetz über Inkassokosten) gilt stets, auch bei geringen Forderungen.
Eine Vermögensermittlung gibt Aufschluss über die finanzielle Situation Ihres Schuldners: Verfügt er über Einkommen, Vermögen oder Immobilien? Im Zweifelsfall ist dies deutlich günstiger als die Einleitung eines ergebnislosen Verfahrens. Viele Inkassobüros und Anwälte bieten diesen Service an.