Arbeitsfragen

Wibra ist berechtigt, Mitarbeitern zu erlauben, die nach dem Lockdown nicht geleisteten Arbeitsstunden nachzuholen

Bei einem flexiblen Arbeitsvertrag mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nicht geleistete Stunden als negative Stunden anrechnen – selbst wenn dies auf einen Lockdown zurückzuführen ist. Der Richter urteilte….

Veröffentlicht am 20. Juli 2021 von MKBjuristen.nl
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Bei einem flexiblen Arbeitsvertrag mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nicht geleistete Arbeitsstunden als negative Stunden anrechnen – selbst wenn dies auf einen Lockdown zurückzuführen ist. Das Gericht urteilte, dass die Einzelhandelskette Wibra den Tarifvertrag korrekt angewendet und sich als guter Arbeitgeber erwiesen hat. Das Risiko von Arbeitsausfällen ist einem solchen flexiblen Vertrag inhärent.

Der Richter im Eilverfahren entschied, dass Wibra den Tarifvertrag korrekt angewendet habe, indem er den Arbeitnehmern erlaubte, die während des Corona-Lockdowns ausgefallenen Arbeitsstunden nachzuholen. Dies zeigt, dass flexible Arbeitsverträge Vorteile haben – obwohl eine Festanstellung mitunter attraktiver sein kann.

Was war da los?

Die Mitarbeiter von Wibra haben einen flexiblen Arbeitsvertrag: Sie arbeiten durchschnittlich eine bestimmte Stundenzahl pro Woche und erhalten ein festes Monatsgehalt, das auf diesem Durchschnitt basiert. Am Jahresende erfolgt die Abrechnung: Überstunden werden ausbezahlt, nicht geleistete Stunden verfallen (ohne negative Lohnanpassung). Dies ist gemäß Artikel 4 des Tarifvertrags für den Einzelhandel (ohne Lebensmittel) zulässig.

Während des Lockdowns konnten die Angestellten nicht arbeiten. Wibra verbuchte diese Stunden als Fehlzeiten, die nach dem Lockdown nachgeholt werden mussten. Einige Angestellte hatten aufgrund privater Verpflichtungen Schwierigkeiten, woraufhin die Gewerkschaft FNV intervenierte: Dies verstoße angeblich gegen Artikel 7:628 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (der Arbeitnehmer behält seinen Lohn, wenn er aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund nicht arbeitet), und Wibra wurde unter anderem deshalb als unzuverlässiger Arbeitgeber eingestuft, weil das Unternehmen Corona-Hilfen erhalten hatte.

Das Urteil: Der Tarifvertrag wurde korrekt angewendet

Das Landgericht Gelderland (ECLI:NL:RBGEL:2021:3414) entschied, dass das Risiko, aufgrund eines Lockdowns nicht arbeiten zu können, in diesem Fall nicht beim Arbeitgeber lag: Ein flexibler Arbeitsvertrag ist ausdrücklich für Situationen vorgesehen, in denen der Arbeitgeber keine Arbeit anbieten kann. Darüber hinaus gilt Artikel 4 des Tarifvertrags nicht nur für Spitzen- und Krankheitszeiten, sondern auch für erhebliche Spitzen und Tiefpunkte wie einen Lockdown.

Hinsichtlich guter Arbeitgeberpflichten stellte der Richter klar: Wibra hielt sich ordnungsgemäß an die Vereinbarung und zahlte die Löhne auch während des Lockdowns weiter, obwohl die Geschäfte geschlossen waren und kaum Umsatz generiert wurde. Im restlichen Jahr mussten die Angestellten durchschnittlich nur etwa 40 Minuten pro Woche zusätzlich arbeiten – eine durchaus akzeptable Folge. Wibra handelte daher korrekt und als guter Arbeitgeber.

Flexibel oder fix?

Flexible Arbeitsverträge eignen sich für stark schwankende Arbeitszeiten und decken unvorhergesehene Ereignisse ab. Es gibt verschiedene Formen, wie beispielsweise den Vertrag mit minimaler und maximaler Arbeitszeit, den Abrufvertrag und den Null-Stunden-Vertrag. Allerdings gibt es auch Nachteile: Flex-Arbeitnehmer sind oft weniger loyal, und aufgrund des Balanced Labour Market Act (WAB) sind flexible, befristete Verträge für Arbeitgeber teurer geworden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich im Rahmen eines flexiblen Arbeitsvertrags nicht geleistete Arbeitsstunden nachholen?

Bei einem entsprechenden Tarifvertrag und den entsprechenden Vertragsbedingungen ist dies auch bei Arbeitsausfällen, beispielsweise aufgrund eines Lockdowns, möglich. Das Risiko, keine Arbeit zu haben, ist einem solchen flexiblen Vertrag inhärent.

Behält ein Arbeitnehmer sein Gehalt, wenn keine Arbeit anfällt?

Das hängt von der Vertragsart und den Gründen ab. Bei einem flexiblen Vertrag, der speziell für variable Arbeitszeiten gedacht ist, trägt der Arbeitgeber nicht automatisch das Risiko, keine Arbeit zu haben.

Ist ein flexibler oder ein unbefristeter Vertrag besser?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Flexible Arbeitszeiten eignen sich für stark schwankende Arbeitsbelastungen, bieten aber unter Umständen weniger Flexibilität und sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen teurer. Lassen Sie sich individuell beraten.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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