Arbeitsfragen

Vom Arbeitslosengeld zum Unternehmer: Wie man sich selbstständig macht und gleichzeitig Leistungen bezieht

Die Gründung eines eigenen Unternehmens während des Bezugs von Arbeitslosengeld ist möglich, manchmal sogar unter (teilweiser) Weiterzahlung des Leistungsanspruchs – allerdings gelten hierfür bestimmte Bedingungen und Sie benötigen die Genehmigung der UWV (Arbeitnehmerentlassungsbehörde). Es gibt im Wesentlichen drei Wege:...

Veröffentlicht am 27. Februar 2023 von MKBjuristen.nl
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Die Gründung eines eigenen Unternehmens während des Bezugs von Arbeitslosengeld ist möglich, unter Umständen sogar unter (teilweiser) Weiterzahlung des Leistungsbezugs – allerdings gelten hierfür bestimmte Bedingungen und Sie benötigen die Genehmigung der UWV (Arbeitnehmerentlassungsbehörde). Grundsätzlich gibt es drei Wege: mit einer Anlaufphase, unter Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes ohne Anlaufphase oder ohne Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Im Folgenden erfahren Sie, wie die einzelnen Wege funktionieren, wie Sie Startkapital beschaffen und welche rechtlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

3 Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen, während man Arbeitslosengeld bezieht

1. Mit einer Anlaufphase

Während der Gründungsphase können Sie Ihre gesamte Arbeitszeit Ihrem eigenen Unternehmen widmen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Sie verdienen oder wie viel Zeit Sie dafür aufwenden. In dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld, allerdings mit einer Kürzung. WICHTIG: Die Dauer der Gründungsphase (ca. 26 Wochen) und der Kürzungsprozentsatz (ca. 29 %) sind Vorgaben des Arbeitsamtes (UWV) und können sich ändern – bitte informieren Sie sich bei der UWV über die aktuellen Bestimmungen. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen kürzeren Zeitraum haben, ist auch die Gründungsphase kürzer.

Bedingungen für die Anlaufphase:

  • Sie benötigen eine vorherige Genehmigung der UWV;
  • Die UWV wird keine Genehmigung erteilen, wenn Ihr Unternehmen voraussichtlich nicht genügend Einkommen erwirtschaften wird, um davon leben zu können
  • Sie müssen an einer (Online-)Schulung teilnehmen;
  • Während der Anlaufphase dürfen Sie keine Aufträge für Ihren vorherigen Arbeitgeber ausführen.

2. Bei Beibehaltung des Arbeitslosengeldes, ohne Anlaufphase

Die Stunden, die Sie monatlich für Ihre selbstständige Tätigkeit aufwenden, werden mit Ihrem Arbeitslosengeld verrechnet. Das Arbeitsamt berechnet hierfür ein fiktives monatliches Einkommen. Die geleisteten Arbeitsstunden geben Sie in Ihrer Einkommensmeldung an. Sie sind weiterhin verpflichtet, sich für die Stunden, für die Sie noch Arbeitslosengeld beziehen, um eine Stelle zu bewerben.

3. Ohne Beibehaltung des Bezugs von Arbeitslosengeld

Sie beginnen eine Vollzeitbeschäftigung als Unternehmer und Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld wird eingestellt.

Wie beschafft man sich Startkapital?

Es gibt verschiedene Wege, um Startkapital zu beschaffen:

  • Bbz-Startkredit: Gemäß dem Dekret über die Unterstützung von Selbstständigen (Bbz) können Sie bei der Gemeinde einen zinsgünstigen Kredit für notwendige Investitionen beantragen;
  • Bankfinanzierung: Mit einem guten Geschäftsplan können Sie sich an eine Bank wenden, um beispielsweise ein Finanzierungsleasing oder einen Geschäftskredit zu erhalten;
  • Alternativen: Crowdfunding, Investitionen von Business Angels, Familie oder Freunden sowie staatliche Subventionen.

Welche rechtlichen Vorkehrungen müssen Sie als Start-up treffen?

Als Existenzgründer werden Sie vor vielen Herausforderungen stehen, insbesondere wenn Sie mit finanziellen Mitteln starten. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie über die wichtigsten Dokumente verfügen, wie zum Beispiel:

Häufig gestellte Fragen

Darf ich ein Unternehmen gründen und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen?

Dies ist über eine Anlaufphase (mit einer Reduzierung der Leistungen) oder durch Anrechnung von Arbeitsstunden ohne Anlaufphase möglich. Sie benötigen die Genehmigung des UWV und müssen die Bedingungen erfüllen.

Benötige ich eine Genehmigung der UWV?

Für die Gründungsphase ja. Die UWV prüft unter anderem, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich genügend Einkommen erwirtschaften wird, um davon leben zu können.

Darf ich während der Anlaufphase weiterhin für meinen vorherigen Arbeitgeber arbeiten?

Nein. Während der Anlaufphase dürfen Sie keine Aufträge für Ihren vorherigen Arbeitgeber ausführen.

Kann ich einen Kredit zur Gründung eines Unternehmens aufnehmen?

Ja, beispielsweise über den Bbz-Gründungskredit der Gemeinde oder über eine Bankfinanzierung. Ein solider Businessplan ist dabei wichtig.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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