Arbeitsfragen

Ein Mitarbeiter schafft ein kreatives Werk: Wem gehören die Urheberrechte?

Erstellt ein Arbeitnehmer während seiner Anstellung ein kreatives Werk (eine Website, einen Text oder ein Design), so liegen die Urheberrechte in der Regel beim Arbeitgeber – gemäß Artikel 7 des Urheberrechtsgesetzes. Dies gilt jedoch nur, wenn die Erstellung….

Veröffentlicht am 14. Dezember 2021 von MKBjuristen.nl
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Rufen Sie 085 25000 44 an.

MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente

Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

  • Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
  • Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
  • Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Kostenlose Beratung Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Erstellt ein Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses ein kreatives Werk (z. B. eine Website, einen Text oder ein Design), liegen die Urheberrechte in der Regel beim Arbeitgeber – gemäß Artikel 7 des Urheberrechtsgesetzes. Dies gilt jedoch nur, wenn die Erstellung des Werkes zu den Aufgaben des Arbeitnehmers gehört und der Arbeitgeber die Gestaltung kontrollieren konnte. Bei Freiberuflern hingegen liegen die Rechte beim Freiberufler, sofern keine Übertragung vereinbart wurde. Darüber hinaus erwirbt der Auftraggeber die Rechte niemals automatisch – daher sollte jede Übertragung schriftlich festgehalten werden.

Wenn ein Mitarbeiter ein kreatives Werk schafft, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Die Frage ist, wer der Rechteinhaber ist: der Mitarbeiter, der Arbeitgeber oder der Auftraggeber? Die Antwort findet sich im Urheberrechtsgesetz, wobei den Gerichten eine Rolle zukommt.

Das Urheberrecht liegt grundsätzlich beim Urheber

Laut Urheberrechtsgesetz liegt das Urheberrecht beim Urheber (bzw. dessen Rechtsnachfolgern). Nur der Rechteinhaber darf das Werk veröffentlichen, vervielfältigen oder Dritten die Erlaubnis dazu erteilen. Das Recht kann jedoch übertragen werden – beispielsweise durch Vererbung oder durch Vereinbarung, etwa durch Verkauf oder (exklusive) Lizenz.

Urheberrecht des Arbeitgebers

Artikel 7 des Urheberrechtsgesetzes legt fest, dass das Urheberrecht an während eines Arbeitsverhältnisses entstandenen Werken dem Arbeitgeber zusteht. Die Rechtsprechung sieht jedoch folgende Bedingungen vor:

  • Es muss ein Arbeitsvertrag (Arbeit gegen Entgelt) vorliegen. Dies gilt nicht für eine freiberufliche Tätigkeit – in diesem Fall behält der Freiberufler grundsätzlich das Urheberrecht, es sei denn, die Vereinbarung sieht ausdrücklich die Übertragung an den Auftraggeber vor.
  • Die Erstellung des Werkes muss zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehören. Malt ein Verwaltungsangestellter während der Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber dies zwar missbilligen, aber keine Urheberrechte beanspruchen – im Gegensatz zu einem kreativen Mitarbeiter mit entsprechenden Aufgaben.
  • Der Arbeitgeber muss die Kontrolle über die Form gehabt haben, in der das Werk erstellt wurde.

Der Inhalt des Arbeitsvertrags ist ebenfalls relevant: Sie können vereinbaren, dass Artikel 7 nicht anwendbar ist; in diesem Fall bleibt das Recht beim Arbeitnehmer.

Treffen Sie Vereinbarungen bezüglich des Urheberrechts

Daher ist der Auftraggeber häufig der Rechteinhaber – die Rechte gehen jedoch nicht automatisch auf den Auftraggeber über, der den Auftraggeber bezahlt. Möchte der Auftraggeber die freie Verfügung über das Werk, sind schriftliche Vereinbarungen erforderlich. Stellen Sie daher in den Vereinbarungen Klarheit darüber sicher, wer das Urheberrecht besitzt, an wen es übertragen wird und welche Rechte genau gelten.

Häufig gestellte Fragen

Wem gehören die Urheberrechte an den Werken eines Mitarbeiters?

Üblicherweise ist der Arbeitgeber (Artikel 7 des Urheberrechtsgesetzes) haftbar, sofern die Erstellung zu den Aufgaben des Arbeitnehmers gehört und der Arbeitgeber die Form kontrollieren konnte. Im Arbeitsvertrag kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

Gilt dies auch für Freiberufler?

Nein. Grundsätzlich behält der Freelancer das Urheberrecht. Wenn Sie als Auftraggeber dies wünschen, sollten Sie die Übertragung ausdrücklich im Freelance-Vertrag festhalten.

Erwirbt der Kunde automatisch das Urheberrecht?

Nein. Die Bezahlung des Werkes begründet kein Urheberrecht. Hierfür sind schriftliche Vereinbarungen über die Übertragung oder Lizenzierung erforderlich.

Lassen Sie Urheberrechtsvereinbarungen aufsetzen

Die Urheberrechtsspezialisten von MKB Juristen dokumentieren Rechteübertragungen und Lizenzen in Ihrem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag rechtsgültig. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen
Rechtliche Unterstützung Hilfe bei Konflikten und Streitigkeiten.
Fachliche Expertise : Spezialisierte Rechtsexperten und Anwälte.
Festpreise. Kostentransparenz im Voraus.

Neueste Artikel

24. Juli 2026

Ausarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel: Kosten und Ablauf

Eine Wettbewerbsverbotsklausel von einem Anwalt aufsetzen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man einen individuellen Entwurf einer Vorlage vorziehen?.

24. Juli 2026

Vertragsprüfung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU-Unternehmer

Überprüfung eines Vertrags vor der Unterzeichnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Warnsignale, Checkliste und wann Sie einen Anwalt benötigen.

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer erstellen lassen: Kosten und Verfahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für eine individuelle Lösung entscheiden?.

23. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgearbeitet: Kosten und Prozess

Allgemeine Geschäftsbedingungen von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man eine individuell angepasste Version einer Vorlage vorziehen?.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung