MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Seit dem 7. Juni 2021 gelten in den Niederlanden aufgrund der Umsetzung der europäischen DSM-Richtlinie neue Urheberrechtsbestimmungen. Die wichtigsten Folgen sind: eine neue Ausnahme für Text- und Data-Mining, verbesserter Schutz und Transparenzpflicht für Urheber, verstärkter Schutz für Presseverlage sowie eine größere Verantwortung für Technologieplattformen, die vorab die Genehmigung für hochgeladene Werke einholen müssen.
Die Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt (DSM) wurde so wortgetreu wie möglich in niederländisches Recht umgesetzt. Die Richtlinie verfolgt drei Ziele: die Unterschiede zwischen europäischen Ländern zu verringern, das Urheberrecht besser an die digitale Welt anzupassen und den Zugang zu digitalen Publikationen zu verbessern. Das alte Urheberrecht stammte aus der Zeit vor dem Aufkommen von Internetplattformen.
Neue Ausnahme für Text- und Data-Mining
Nach dem Urheberrecht dürfen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung nicht verwendet werden, mit wenigen Ausnahmen (wie Zitieren oder Parodieren). Eine Ausnahme gilt nun für Text- und Data-Mining: die automatisierte Suche in Datenbanken und Texten nach Trends, Zusammenhängen und Mustern. Bisher war hierfür eine Genehmigung erforderlich, nun nicht mehr. Dies vereinfacht die Verarbeitung großer Datenmengen – wichtig für künstliche Intelligenz, aber beispielsweise auch für die Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten.
Besserer Schutz für Hersteller
Urheber lizenzieren oder übertragen ihre Werke häufig, wodurch sie die Kontrolle darüber verlieren und es ihnen schwerfällt, die rechtmäßige Nutzung zu überprüfen. Eine neue Transparenzpflicht soll dies verbessern. Auch Verlage erhalten künftig besseren Schutz: Ihre Publikationen dürfen nicht mehr ohne Genehmigung in digitalen Nachrichtendiensten verwendet werden, wodurch eine Vergütung angemessen wird.
Mehr Verantwortung für Technologieplattformen
Die gravierendsten Folgen betreffen Plattformbetreiber wie große Social-Media- und Videoplattformen. Sie müssen vor der Veröffentlichung von Werken die vorherige Genehmigung (eine Lizenz) der Urheber einholen. Da eine Plattform nicht weiß, was Nutzer hochladen, bedeutet dies in der Praxis, dass Inhalte auf Urheberrechtsschutz geprüft werden müssen. Dies beinhaltet eine Verpflichtung zu bestmöglichen Bemühungen, nicht zu einem Ergebnis: Die Plattform muss alle Anstrengungen unternehmen, um rechtswidrige Inhalte zu verhindern und bei einer Meldung unverzüglich einzugreifen.
Kritiker befürchten, dies ähnele Zensur. Uploadfilter werden jedoch schon lange beispielsweise für Hassrede und Nacktheit eingesetzt; die Tatsache, dass sie nun auch urheberrechtlich geschütztes Material umfassen, ist in diesem Sinne eine logische Weiterentwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Änderungen ergeben sich für mein Unternehmen durch die DSM-Richtlinie?
Dazu gehören eine neue Ausnahme für Text- und Data-Mining, eine Transparenzpflicht gegenüber Urhebern, eine stärkere Position für Presseverlage und strengere Verpflichtungen für Plattformen, eine vorherige Zustimmung einzuholen.
Darf ich jetzt Texte und Daten uneingeschränkt auswerten?
Es gibt eine Ausnahme, die Text- und Data-Mining erleichtert, jedoch gelten Bedingungen (z. B. hinsichtlich des rechtmäßigen Zugriffs und etwaiger Vorbehalte von Rechteinhabern). Lassen Sie Ihre Nutzung überprüfen.
Was bedeutet das für Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten?
Sie müssen sich bemühen, vorab eine Einwilligung einzuholen und rechtswidrige Inhalte zu blockieren sowie nach einer Meldung unverzüglich einzugreifen. Dies erfordert Richtlinien und Filter.
Fragen zum neuen Urheberrecht?
Die Urheberrechtsspezialisten von MKB Juristen erläutern Ihnen die praktischen Auswirkungen und helfen Ihnen beim Einstieg. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.