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Sie können einen leistungsschwachen Mitarbeiter nicht einfach entlassen: Sie müssen ihm zunächst eine realistische Chance geben, seine Leistung durch einen Verbesserungsprozess zu steigern. Ein Verbesserungsplan ist dabei unerlässlich. Versäumen Sie dies oder gehen Sie dabei unzureichend vor, wird das Gericht eine Entlassung wegen mangelnder Leistung fast immer ablehnen. Im Folgenden erfahren Sie, was ein Verbesserungsplan ist, wie er erstellt wird, welcher Zeitrahmen angemessen ist und welche Optionen bei anhaltend schlechter Leistung bestehen.
Warum ist ein Verbesserungsplan bei mangelhafter Leistung obligatorisch?
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, aktiv nach Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung eines Mitarbeiters zu suchen, bevor eine Kündigung in Betracht gezogen wird. Ein Verbesserungsplan muss dem Mitarbeiter eine angemessene Chance und Gelegenheit zur Verbesserung bieten. Dies beinhaltet Folgendes:
- bietet die notwendige Unterstützung;
- überwacht den Fortschritt;
- Der Mitarbeiter hört regelmäßig zu und gibt Feedback.
Wenn der Richter feststellt, dass Sie zu wenig getan haben, wird ein Antrag auf Entlassung wegen mangelhafter Leistung fast immer abgelehnt. Der Verbesserungsplan dient als Nachweis dafür, dass Sie Ihre Verpflichtungen ernst genommen haben.
Was ist ein Verbesserungsplan?
Ein Verbesserungsplan (auch Entwicklungsplan genannt) enthält die Vereinbarungen zur Leistungsverbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Der Plan umfasst unter anderem Folgendes:
- welche konkreten Verbesserungsmöglichkeiten bestehen;
- welche Stellenanforderungen der Mitarbeiter innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erfüllen muss;
- was dieser Begriff ist;
- welche Unterstützung und Anleitung der Mitarbeiter erhält;
- welche Konsequenzen es hat, wenn die Ziele nicht erreicht werden.
Wichtig: Formulieren Sie die Verbesserungspunkte SMART-Methode – spezifisch, messbar, akzeptabel, realistisch und terminiert. „Realistisch“ ist besonders wichtig: Mitarbeiter müssen unerreichbaren Zielen nicht zustimmen.
Wer erstellt den Verbesserungsplan?
Der Erfolg des Prozesses liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Üblicherweise erarbeiten beide Parteien den Verbesserungsplan in gegenseitiger Absprache: Der Arbeitgeber weiß, was vom Arbeitnehmer erwartet wird, und der Arbeitnehmer weiß oft selbst am besten, in welchen Bereichen er sich weiterentwickeln muss. Manchmal erstellt der Arbeitgeber den Plan. Die Rechtsprechung zeigt, dass vom Arbeitnehmer unter Umständen sogar erwartet werden kann, dass er auf Grundlage des Feedbacks selbst einen konkreten Verbesserungsplan erstellt.
Ein Verbesserungsplan folgt üblicherweise auf eine Leistungsbeurteilung, in der deutlich wurde, dass die Leistung nicht mehr zufriedenstellend ist. Dokumentieren Sie dieses Gespräch und die getroffenen Vereinbarungen schriftlich.
Welcher Zeitrahmen ist angemessen?
Dem Arbeitnehmer muss eine angemessene Frist zur Verbesserung eingeräumt werden. Das Gesetz legt keine feste Dauer fest; was angemessen ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel:
- die Dauer der Beschäftigung;
- die angegebenen Stellenanforderungen;
- Art und Schwere der Funktionsstörung.
In der Praxis dauern die meisten Verbesserungsprozesse etwa drei bis sechs Monate, dies kann jedoch je nach Situation variieren.
Welche Folgen hat eine dauerhafte Funktionsstörung?
Sollte die abschließende Auswertung ergeben, dass die Ziele nicht erreicht wurden, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Versetzung auf eine andere geeignete Position;
- eine Funktionsänderung;
- Als letztes Mittel: Entlassung wegen mangelhafter Leistung.
Eine Versetzung oder ein Positionswechsel ist einer Entlassung vorzuziehen. Die Entlassung ist der letzte Schritt, nicht der Anfang.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen dysfunktionalen Mitarbeiter sofort entlassen?
Prinzipiell nein. Zunächst muss ein Verbesserungsplan erarbeitet und dem Mitarbeiter eine realistische Chance gegeben werden. Ohne ein gründliches Verfahren wird das Gericht eine Kündigung wegen mangelnder Leistung fast immer ablehnen.
Wie lange sollte ein Verbesserungsprozess dauern?
Das Gesetz sieht keine feste Kündigungsfrist vor. Was angemessen ist, hängt vom Arbeitsverhältnis, den Anforderungen und der Art der mangelhaften Leistung ab. Üblicherweise werden drei bis sechs Monate vernachlässigt.
Muss der Mitarbeiter dem Verbesserungsplan zustimmen?
Die Ziele müssen realistisch und erreichbar sein. Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, unrealistischen Forderungen zuzustimmen. Gute, im gegenseitigen Einvernehmen erzielte Vereinbarungen erhöhen die Erfolgswahrscheinlichkeit und die Beweiskraft.
Was passiert, wenn der Verbesserungsplan nicht erreicht wird?
Dann kommen Versetzung, Positionswechsel oder – als letztes Mittel – Kündigung wegen mangelhafter Leistung ins Spiel. Ein gut dokumentierter Prozess ist in solchen Fällen unerlässlich.
Benötigen Sie Hilfe bei einem Verbesserungsplan oder der Behebung einer Funktionsstörung?
Ein Verbesserungsprozess erfordert juristische Sorgfalt: Ein Fehler in der Planung oder Durchführung kann eine spätere Abweisung unmöglich machen. Lassen Sie sich daher rechtzeitig zu einem soliden Verbesserungsplan und zur Erstellung der Fallakte beraten.
Unsere für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Erstellung eines Verbesserungsplans und den erforderlichen Maßnahmen bei anhaltender Minderleistung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.