MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Entwicklungsplan (Verbesserungspfad) ist ein schriftlicher Prozess, in dem einem leistungsschwachen Mitarbeiter konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung geboten werden. Er ist unerlässlich: Ohne einen ernsthaften Entwicklungspfad scheitert eine Kündigung wegen mangelnder Leistung fast immer.
Warum ein Verbesserungsplan?
Sie dürfen einen leistungsschwachen Mitarbeiter nicht einfach entlassen. Der Richter prüft, ob Sie ausreichend Maßnahmen ergriffen haben, um die Entlassung zu verhindern, und ob dem Mitarbeiter eine echte Chance zur Verbesserung eingeräumt wurde. Ein Verbesserungsplan belegt, dass Sie diese Chance geboten haben.
Was umfasst ein Verbesserungsplan?
Legen Sie konkret fest, was unbefriedigend ist, welche Ziele der Mitarbeiter innerhalb welchen Zeitraums erreichen muss und welche Unterstützung Sie anbieten (z. B. Coaching oder Schulungen). Vereinbaren Sie feste Beurteilungstermine und dokumentieren Sie die Ergebnisse schriftlich.
Gib uns eine faire Chance
Der Prozess muss realistisch sein: Ein zu kurzer Zeitrahmen oder unerreichbare Ziele gelten nicht als echte Chance. Geben Sie angemessene Hilfestellung und seien Sie konkret und konstruktiv. Ein Scheinverfahren, das nur auf dem Papier existiert, wird vom Richter durchschaut.
Vom Verbesserungsplan zur Akte
Wird trotz des eingeleiteten Verfahrens kein Erfolg erzielt, bildet der Verbesserungsplan zusammen mit den Beurteilungen und Verwarnungen die Grundlage für die Kündigung wegen mangelhafter Leistung. Vor der Kündigung sollte außerdem geprüft werden, ob eine Versetzung auf eine andere geeignete Position möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Verbesserungsplan bei einer Kündigung wegen mangelhafter Leistung zwingend erforderlich?
In der Praxis ja: Ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren entscheidet der Richter, dass dem Arbeitnehmer nicht genügend Gelegenheit gegeben wurde, und weist die Entlassung zurück.
Wie lange sollte ein Verbesserungsprozess dauern?
Es gibt keine festgelegte Dauer; sie muss realistisch sein und der Position sowie den Defiziten angemessen. Eine zu kurze Laufzeit gilt nicht als echte Chance.
Was passiert, wenn sich der Mitarbeiter verbessert?
In diesem Fall ist der Prozess erfolgreich und es gibt keinen Kündigungsgrund. Das ist auch der eigentliche Zweck eines Verbesserungsplans.
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