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Über SME-AnwälteNach Verfall einer Vertragsstrafe wird ein Inkassobescheid erlassen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen die Rechtmäßigkeit und bearbeiten Einsprüche und Rechtsmittel – sowohl für den internationalen Konzern als auch für den Bäcker um die Ecke.
Ein Zahlungsbescheid ist eine schriftliche Entscheidung einer Behörde. Diese Entscheidung besagt, dass ein Bürger oder ein Unternehmen einer (vorherigen) Anordnung zur Zahlung einer Geldbuße nicht nachgekommen ist. Sie enthält außerdem die Begründung der Behörde für diesen Verstoß. Die Beitreibung kann von der Behörde mittels eines Vollstreckungsbescheids durchgesetzt werden.
Wenn der Bürger oder das Unternehmen mit der Einziehungsentscheidung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Wenn Organisationen mit behördlichen Auflagen konfrontiert werden, ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung mit behördlichen Angelegenheiten und Verfahren. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Der Vollstreckungsbescheid ist der Grundstein eines Vollstreckungsverfahrens, das mit einer Anordnung zur Zahlung einer Geldbuße. Verfällt die Geldbuße, weil die Anordnung nicht (fristgerecht) befolgt wurde, stellt die Verwaltungsbehörde dies und die Höhe der fälligen Summe mittels Vollstreckungsbescheid fest. Dieser Bescheid ist eine eigenständige Entscheidung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich der Aufsicht und Vollstreckung. Für unsere Mandanten – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke – sind die Auswirkungen unterschiedlich, die Rechtslage jedoch dieselbe: Eine fehlerhafte oder verfrühte Beitreibung kann erfolgreich angefochten werden.
Eine Geldbuße verfällt kraft Gesetzes, sobald die Anordnung nicht fristgerecht befolgt wird; die verfallene Geldbuße ist gemäß Artikel 5:33 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes innerhalb von sechs Wochen zu entrichten. Grundsätzlich ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, verfallene Geldbußen tatsächlich einzutreiben (sogenannte Einziehungspflicht). Ein ganzer oder teilweiser Verzicht auf die Einziehung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen, ob die Verwaltungsbehörde die Anordnung, die Frist zur Befolgung und die Verfallsklausel korrekt festgesetzt hat – Fehler in diesem Zusammenhang wirken sich unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit der Einziehungsentscheidung aus.
Wenn Sie mit dem Vollstreckungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen gemäß Artikel 8:1 in Verbindung mit Artikel 7:1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Einspruchsfrist nach Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) Widerspruch bei der die Entscheidung erlassenden Verwaltungsbehörde einlegen. Eine wichtige Regelung zu parallelen Verfahren findet sich in Artikel 5:39 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes: Ist ein Widerspruch oder eine Beschwerde gegen den zugrunde liegenden Bußgeldbescheid noch anhängig, gilt dies automatisch auch für den Vollstreckungsbescheid. Dadurch müssen Sie nicht zwei separate Verfahren wegen desselben Sachverhalts führen. In der Praxis sind die Erfolgsaussichten relativ hoch, da die Verwaltungsbehörde in vielen Punkten sorgfältig und präzise vorgehen muss.
Die Befugnis zur Eintreibung einer verfallenen Geldbuße erlischt gemäß Artikel 5:35 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes ein Jahr nach dem Tag der Verwirkung. Anders als oft angenommen, unterbricht der Eintreibungsbeschluss selbst nicht die Verjährungsfrist. Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats muss die Verwaltungsbehörde die Verjährungsfrist aktiv unterbrechen, beispielsweise durch eine förmliche Mitteilung oder einen Vollstreckungsbescheid. Dabei muss die Verwaltungsbehörde die Fristen genau beachten. Für Sie kann eine erfolgreiche Einrede der Verjährung bedeuten, dass Ihr Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist – ein Einwand, den unsere Rechtsexperten regelmäßig prüfen.
Wenn Sie die fällige Geldbuße nicht bezahlen, kann die Verwaltungsbehörde die Beitreibung mittels Vollstreckungsbescheid gemäß Artikel 5:10 i.V.m. Titel 4.4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes einleiten. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, der nach der Zivilprozessordnung vollstreckt werden kann. Gegen die Vollstreckung kann vor dem Zivilgericht Einspruch erhoben werden. Wird der der Geldbuße zugrunde liegende Beschluss geändert oder erlischt er – beispielsweise nach einer Entscheidung über einen Einspruch –, kann auch der frühere Beitreibungsbeschluss gemäß Artikel 5:38 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes erlöschen. Wir werden prüfen, welche Vorgehensweise – ein verwaltungsrechtlicher Einspruch oder ein zivilrechtlicher Widerspruch – in Ihrem Fall die besten Erfolgsaussichten hat.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Inkassobescheiden, verifizieren Verfall, Zuständigkeit und Fristen, führen Widerspruchs- und Berufungsverfahren durch und untersuchen Verjährungsfristen und besondere Umstände. Ob Sie ein Großunternehmen sind, das Reputations- und Kontinuitätsrisiken minimieren möchte, oder ein Kleinunternehmer, der mit einer unerwarteten Forderung konfrontiert ist – wir gewährleisten eine fundierte Verteidigung. Informieren Sie sich auch über unsere umfassende Expertise in den Bereichen Aufsicht und Durchsetzung oder kontaktieren Sie uns direkt, um die Möglichkeiten zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten Sie durch jeden einzelnen Schritt des Inkassoverfahrens.
Ein Inkassobeschluss kann verfrüht, unberechtigt oder zu spät ergangen sein. Wer die Fristen und deren Zusammenspiel mit der zugrunde liegenden, strafpflichtigen Anordnung nicht beachtet, riskiert zu hohe Zahlungen oder fehlende Verteidigungsmöglichkeiten.
Zunächst prüfen wir die Einziehungsgründe, die Zuständigkeit und die Fristen. Anschließend wählen wir die erfolgversprechendste Vorgehensweise: Widerspruch und Berufung, Berufung aufgrund der Verjährung oder zivilrechtlicher Widerspruch gegen die Vollstreckung. Sie erhalten eine fundierte Beratung mit einer realistischen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Von der ersten Beurteilung bis zum vierstufigen Verfahren.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich Aufsicht und Durchsetzung. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Verwaltungsrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abholreihenfolge.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie hinsichtlich der erfolgversprechendsten Verteidigungsstrategie beraten.
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