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Bibob-Expertenteam

Bibob

Für Unternehmer und Geschäftsführer, gegen die im Zusammenhang mit einer Genehmigung, einer Subvention, einer Immobilientransaktion oder einer Ausschreibung eine Untersuchung durch Bibob läuft.

Das Bibob-Gesetz ermächtigt die Regierung, Ihre Integrität zu überprüfen, bevor sie eine Genehmigung, Subvention oder einen Vertrag erteilt – und diese bei ernsthaftem Missbrauchsrisiko zu verweigern oder zu widerrufen. Eine Bibob-Untersuchung fühlt sich oft wie eine Anschuldigung an, obwohl Sie nichts falsch gemacht haben. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: vom Ausfüllen des Fragebogens über die Abgabe einer Stellungnahme bis hin zur Einlegung eines Einspruchs.

Bibob-Spezialisten – Anwälte und Unternehmensjuristen in einem Team. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Wir sind für KMU und Unternehmen jeder Größe da – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Schwerpunktthemen: Fragebogen, Bibob-Bewertung, Stellungnahme und Widerruf. Praktische, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Fachkundige Beratung durch Bibob ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Klarheit über Ablauf, Vorgehensweise und nächste Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte

Was ist der Bibob Act?

Bibob steht für das Gesetz zur Förderung von Integritätsprüfungen in der öffentlichen Verwaltung. Dieses seit 2003 geltende und seither mehrfach erweiterte Gesetz gibt Verwaltungsbehörden das Instrument an die Hand, um zu untersuchen, ob ihre Entscheidungen unbeabsichtigt kriminelle Aktivitäten begünstigen. Die Regierung will verhindern, dass Genehmigungen, Subventionen, Immobilientransaktionen oder öffentliche Aufträge dazu missbraucht werden, aus Straftaten zu profitieren oder Straftaten zu begehen. Eine Bibob-Untersuchung ist daher kein Strafverfahren, sondern eine Prüfung der administrativen Integrität.

Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – vom Gastgewerbebetrieb, der eine Betriebserlaubnis beantragt, bis hin zur Unternehmensgruppe, die sich an einer Ausschreibung beteiligt.

Wann findet das Bibob-Gesetz Anwendung?

Eine Verwaltungsbehörde kann die Bibob-Bewertung bei Entscheidungen wie Gastgewerbe- und Alkohollizenzen, Betriebsgenehmigungen, Bau- und Umweltgenehmigungen, Ausnahmen nach dem Opiumgesetz und Glücksspiellizenzen anwenden. Seit 2013 gilt das Gesetz auch für Immobilientransaktionen, an denen die Regierung beteiligt ist. Die Bewertung kann zudem für Subventionen und öffentliche Aufträge (Ausschreibungen) in Sektoren wie dem Bauwesen, dem Umweltsektor und der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) herangezogen werden. Bei Fragen zu einer Genehmigung oder einem Vertrag empfehlen wir Ihnen, unsere Verwaltungs- und Umweltrecht .

Der Bibob-Fragebogen und die eigene Untersuchung

Das Bibob-Verfahren beginnt häufig mit einem ausführlichen Fragebogen zu Finanzierung, Kontrolle und Unternehmensstruktur Ihres Unternehmens. Die Behörde führt zunächst eine eigene Untersuchung auf Grundlage Ihrer Angaben und öffentlich zugänglicher Quellen durch. Sie sind verpflichtet, die angeforderten Informationen bereitzustellen. Sollten Sie dies nicht oder nur unvollständig tun, kann die Genehmigung allein aus diesem Grund verweigert oder widerrufen werden (Artikel 4 des Bibob-Gesetzes). Wir unterstützen Sie beim korrekten und vollständigen Ausfüllen des Formulars und bei der frühzeitigen Einreichung der erforderlichen Unterlagen – in diesem Fall ist Vorbeugen besser als Heilen.

Der Rat des Nationalen Bibob-Büros

Kann die Verwaltungsbehörde selbst keine Entscheidung treffen, kann sie die Nationale Bibob-Stelle (LBB) um Rat bitten. Die LBB hat Zugriff auf vertrauliche Quellen wie Polizei- und Justizakten und prüft, ob ein Risiko besteht. Grundsätzlich erteilt die Stelle innerhalb von acht Wochen eine Stellungnahme, die um vier Wochen verlängert werden kann. Die Stellungnahme ist nicht bindend: Die Verwaltungsbehörde trifft die Entscheidung selbst und muss diese eigenständig begründen. Wir überprüfen, ob die Stellungnahme sorgfältig erstellt wurde und ob sie die Schlussfolgerung tatsächlich stützt.

Das Ausmaß des Risikos und die Geschäftspartnerschaft

Kern der Beurteilung ist das Risikoniveau: Ein hohes Risiko kann zur Ablehnung oder zum Entzug der Genehmigung führen, während ein geringeres Risiko die Verknüpfung der Genehmigung mit Auflagen zur Folge haben kann (Artikel 3 des Bibob-Gesetzes). Dabei zählt nicht nur Ihr eigenes Verhalten, sondern auch das von Personen in einer Geschäftspartnerschaft – beispielsweise von Finanziers, Lieferanten oder Mitgesellschaftern. Wir ermitteln, welche Beziehungen die Behörde gegen Sie hat und ob diese Verbindungen rechtlich haltbar sind.

Der Standpunkt: Ihre Chance zur Antwort

Bevor die Behörde eine Genehmigung ablehnt oder widerruft, muss sie Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Artikel 4:8 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Dies ist ein entscheidender Moment: Hier können Sie unzutreffende Annahmen widerlegen, Sachverhalte in den richtigen Kontext setzen und gegebenenfalls eine negative Entscheidung verhindern. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Stellungnahme und beantragen, soweit möglich, Zugang zur Bibob-Beratung.

Einspruch, Berufung und einstweiliger Rechtsschutz

Führt das Verfahren dennoch zu einer Ablehnung oder einem Widerruf, kann Einspruch bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden, gefolgt von einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht (gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz). Da ein Widerruf Ihren Geschäftsbetrieb unmittelbar zum Erliegen bringen kann, beantragen wir gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Entscheidung. Auch wenn für ein Gerichtsverfahren nicht immer zwingend ein Anwalt erforderlich ist, empfiehlt sich aufgrund der Komplexität eines Bibob-Falls fast immer die Hinzuziehung eines Anwalts.

Bibob für KMU und Konzerne

Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf Großprojekten. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt sowohl internationale Konzerne bei Ausschreibungen als auch Gastronomiebetriebe oder den Bäcker um die Ecke bei Betriebsgenehmigungen. Unkompliziert und praxisorientiert, dabei aber juristisch versiert – denn bei Bibob steht oft das Überleben Ihres Unternehmens auf dem Spiel.

Handelt es sich um eine Immobilientransaktion oder eine Ausschreibung?

Sollte die Bibob-Untersuchung ein Immobiliengeschäft oder einen öffentlichen Auftrag betreffen, arbeiten wir mit unseren Spezialisten für Immobilien- und Vergaberecht. Betrifft sie die Kontrolle oder Finanzierung Ihres Unternehmens, prüfen unsere für Gesellschaftsrecht den Fall. So stellen wir sicher, dass Sie in allen Belangen optimal aufgestellt sind.

Wobei wir helfen

Vom ersten Schreiben der Verwaltungsbehörde bis zur Berufung vor Gericht – unsere Anwälte und Rechtsexperten begleiten Sie durch jede Phase des Bibob-Verfahrens.

  • Den Bibob-Fragebogen korrekt und vollständig ausfüllen
  • Leitfaden für die eigene Untersuchung der Verwaltungsbehörde
  • Bewertung der Empfehlungen des Nationalen Bibob-Büros
  • Erstellung einer begründeten Stellungnahme (Artikel 4:8 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes)
  • Verteidigung gegen die Verweigerung oder den Entzug Ihrer Genehmigung
  • Einspruch und Beschwerde beim Verwaltungsgericht
  • Vorläufige Maßnahme zur Aussetzung eines Widerrufs
  • Beratung zu Ihrer Geschäftspartnerschaft und Finanzierungsstruktur
  • Vorbeugende Bibob-Beratung vor einem Antrag oder einer Transaktion

Wann binden Sie dieses Team ein?

Bei einem Bibob-Verfahren sind die Fristen kurz und jede Reaktion hat großes Gewicht. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Sollten Sie sich in einer dieser Situationen wiedererkennen, ist eine Beratung ratsam.

Sie erhalten mit Ihrer Bewerbung einen Bibob-Fragebogen

Schildern Sie Ihre Situation

Die Verwaltungsbehörde kündigt eine Bibob-Untersuchung oder einen Rat des LBB an

Schildern Sie Ihre Situation

Sie erhalten eine Mitteilung über die Absicht, Ihre Genehmigung zu verweigern oder zu widerrufen

Schildern Sie Ihre Situation

Sie sind eingeladen, Ihre Meinung zu äußern

Schildern Sie Ihre Situation

Ihre Genehmigung wurde verweigert oder widerrufen, und Sie möchten Einspruch einlegen

Schildern Sie Ihre Situation

Im Rahmen der Ermittlungen wird Ihnen ein Finanzier oder Geschäftspartner zur Last gelegt

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten die Bibob-Risiken vor einer Antragsstellung oder einem Immobiliengeschäft ermitteln

Schildern Sie Ihre Situation

Erst beurteilen, dann reagieren

In einem Bibob-Fall bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir antworten, erstellen wir einen detaillierten Fragebogen, planen unsere eigenen Ermittlungen und – soweit möglich – die Bibob-Empfehlungen und ermitteln, welche Fakten gegen Sie verwendet werden. So wählen wir den Weg, der Ihren Interessen am besten dient: eine umfassende Erklärung, eine fundierte Stellungnahme oder ein Gerichtsverfahren, anstatt einer übereilten Reaktion, die Ihnen später schadet.

Unser Ansatz

Vom Fragebogen zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen Ihr Unternehmen, den Antrag und das erhaltene Formular bzw. die Entscheidung und gehen die Fristen durch.

2

Analyse

Wir bewerten unsere eigene Untersuchung und die Empfehlungen von Bibob und ermitteln Chancen und Risiken.

3

Strategie

Wir wählen den Weg – Erklärung, Stellungnahme oder Verfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir kümmern uns um alles: vom Ausfüllen des Formulars über die Stellungnahme bis hin zur Berufung vor dem Verwaltungsgericht.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten innerhalb von Bibob

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse des Bibob-Gesetzes. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Schwerpunkte des Verwaltungsrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialgebieten einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zu Bibob

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zu einer Bibob-Untersuchung stellen.

Was bedeutet es, wenn ich einen Bibob-Fragebogen erhalte?

Das bedeutet, dass die Behörde Ihre Integrität prüft, bevor sie über Ihre Genehmigung, Subvention oder Ihren Vertrag entscheidet. Es handelt sich dabei nicht um eine Anklage oder ein Strafverfahren, sondern um eine verwaltungsrechtliche Überprüfung. Sie sind jedoch verpflichtet, die angeforderten Informationen bereitzustellen; bei unvollständigen Angaben kann der Antrag aus diesem Grund abgelehnt werden (Artikel 4 des Bibob-Gesetzes).

Kann meine Genehmigung von Bibob widerrufen werden?

Ja. Bei einem erheblichen Risiko des Missbrauchs der Genehmigung kann die Verwaltungsbehörde diese verweigern oder widerrufen; bei einem geringeren Risiko kann sie Auflagen an die Genehmigung knüpfen (Artikel 3 des Bibob-Gesetzes). Vorher muss Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (Artikel 4:8 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes).

Was ist das Nationale Bibob-Büro?

Das Nationale Bibob-Büro (LBB) ist eine unabhängige Behörde, die die Verwaltung auf Anfrage berät. Es hat Zugriff auf vertrauliche Quellen, wie beispielsweise Polizei- und Justizdaten. Die Beratung ist nicht bindend: Die Verwaltung trifft die Entscheidung selbst und muss diese eigenständig begründen.

Werde ich von meinen Geschäftspartnern zur Rechenschaft gezogen?

Das ist möglich. Die Beurteilung berücksichtigt auch Personen innerhalb Ihrer Geschäftspartnerschaft, wie beispielsweise Finanziers, Lieferanten oder Mitgesellschafter. Wir prüfen, ob diese Beziehung rechtlich zulässig ist und ob die Behörde berechtigt ist, sie zu berücksichtigen.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für das Ausfüllen des Formulars, die Beratung und die Erstellung einer Stellungnahme ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Bei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist die Unterstützung durch einen Anwalt ratsam und mitunter sogar zwingend erforderlich. Wir verfügen über beides im Haus und werden gemeinsam mit Ihnen entscheiden, was am besten geeignet ist.

Kann ich eine Bibob-Untersuchung verhindern?

Das Leitungsgremium entscheidet selbst über die Durchführung der Prüfung, daher lässt sie sich nicht gänzlich vermeiden. Sie können sich jedoch optimal vorbereiten: Eine klare Finanzierungsstruktur, transparente Unternehmensführung und ein vollständig ausgefülltes Formular verringern das Risiko von Rückfragen und Verzögerungen. Wir identifizieren diese Risiken proaktiv.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Bibob-Spezialisten. Unsere Bibob-Anwälte und Rechtsexperten unterstützen sowohl Großunternehmen als auch Kleinunternehmer. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb einer einzigen Sitzung, wie Ihre Lage aussieht und welche Vorgehensweise für Sie am besten geeignet ist.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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