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Über SME-AnwälteDas Bibob-Gesetz ermächtigt die Regierung, Ihre Integrität zu überprüfen, bevor sie eine Genehmigung, Subvention oder einen Vertrag erteilt – und diese bei ernsthaftem Missbrauchsrisiko zu verweigern oder zu widerrufen. Eine Bibob-Untersuchung fühlt sich oft wie eine Anschuldigung an, obwohl Sie nichts falsch gemacht haben. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: vom Ausfüllen des Fragebogens über die Abgabe einer Stellungnahme bis hin zur Einlegung eines Einspruchs.
Bibob steht für das Gesetz zur Förderung von Integritätsprüfungen in der öffentlichen Verwaltung. Dieses seit 2003 geltende und seither mehrfach erweiterte Gesetz gibt Verwaltungsbehörden das Instrument an die Hand, um zu untersuchen, ob ihre Entscheidungen unbeabsichtigt kriminelle Aktivitäten begünstigen. Die Regierung will verhindern, dass Genehmigungen, Subventionen, Immobilientransaktionen oder öffentliche Aufträge dazu missbraucht werden, aus Straftaten zu profitieren oder Straftaten zu begehen. Eine Bibob-Untersuchung ist daher kein Strafverfahren, sondern eine Prüfung der administrativen Integrität.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – vom Gastgewerbebetrieb, der eine Betriebserlaubnis beantragt, bis hin zur Unternehmensgruppe, die sich an einer Ausschreibung beteiligt.
Eine Verwaltungsbehörde kann die Bibob-Bewertung bei Entscheidungen wie Gastgewerbe- und Alkohollizenzen, Betriebsgenehmigungen, Bau- und Umweltgenehmigungen, Ausnahmen nach dem Opiumgesetz und Glücksspiellizenzen anwenden. Seit 2013 gilt das Gesetz auch für Immobilientransaktionen, an denen die Regierung beteiligt ist. Die Bewertung kann zudem für Subventionen und öffentliche Aufträge (Ausschreibungen) in Sektoren wie dem Bauwesen, dem Umweltsektor und der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) herangezogen werden. Bei Fragen zu einer Genehmigung oder einem Vertrag empfehlen wir Ihnen, unsere Verwaltungs- und Umweltrecht .
Das Bibob-Verfahren beginnt häufig mit einem ausführlichen Fragebogen zu Finanzierung, Kontrolle und Unternehmensstruktur Ihres Unternehmens. Die Behörde führt zunächst eine eigene Untersuchung auf Grundlage Ihrer Angaben und öffentlich zugänglicher Quellen durch. Sie sind verpflichtet, die angeforderten Informationen bereitzustellen. Sollten Sie dies nicht oder nur unvollständig tun, kann die Genehmigung allein aus diesem Grund verweigert oder widerrufen werden (Artikel 4 des Bibob-Gesetzes). Wir unterstützen Sie beim korrekten und vollständigen Ausfüllen des Formulars und bei der frühzeitigen Einreichung der erforderlichen Unterlagen – in diesem Fall ist Vorbeugen besser als Heilen.
Kann die Verwaltungsbehörde selbst keine Entscheidung treffen, kann sie die Nationale Bibob-Stelle (LBB) um Rat bitten. Die LBB hat Zugriff auf vertrauliche Quellen wie Polizei- und Justizakten und prüft, ob ein Risiko besteht. Grundsätzlich erteilt die Stelle innerhalb von acht Wochen eine Stellungnahme, die um vier Wochen verlängert werden kann. Die Stellungnahme ist nicht bindend: Die Verwaltungsbehörde trifft die Entscheidung selbst und muss diese eigenständig begründen. Wir überprüfen, ob die Stellungnahme sorgfältig erstellt wurde und ob sie die Schlussfolgerung tatsächlich stützt.
Kern der Beurteilung ist das Risikoniveau: Ein hohes Risiko kann zur Ablehnung oder zum Entzug der Genehmigung führen, während ein geringeres Risiko die Verknüpfung der Genehmigung mit Auflagen zur Folge haben kann (Artikel 3 des Bibob-Gesetzes). Dabei zählt nicht nur Ihr eigenes Verhalten, sondern auch das von Personen in einer Geschäftspartnerschaft – beispielsweise von Finanziers, Lieferanten oder Mitgesellschaftern. Wir ermitteln, welche Beziehungen die Behörde gegen Sie hat und ob diese Verbindungen rechtlich haltbar sind.
Bevor die Behörde eine Genehmigung ablehnt oder widerruft, muss sie Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Artikel 4:8 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Dies ist ein entscheidender Moment: Hier können Sie unzutreffende Annahmen widerlegen, Sachverhalte in den richtigen Kontext setzen und gegebenenfalls eine negative Entscheidung verhindern. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Stellungnahme und beantragen, soweit möglich, Zugang zur Bibob-Beratung.
Führt das Verfahren dennoch zu einer Ablehnung oder einem Widerruf, kann Einspruch bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden, gefolgt von einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht (gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz). Da ein Widerruf Ihren Geschäftsbetrieb unmittelbar zum Erliegen bringen kann, beantragen wir gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Entscheidung. Auch wenn für ein Gerichtsverfahren nicht immer zwingend ein Anwalt erforderlich ist, empfiehlt sich aufgrund der Komplexität eines Bibob-Falls fast immer die Hinzuziehung eines Anwalts.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf Großprojekten. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt sowohl internationale Konzerne bei Ausschreibungen als auch Gastronomiebetriebe oder den Bäcker um die Ecke bei Betriebsgenehmigungen. Unkompliziert und praxisorientiert, dabei aber juristisch versiert – denn bei Bibob steht oft das Überleben Ihres Unternehmens auf dem Spiel.
Sollte die Bibob-Untersuchung ein Immobiliengeschäft oder einen öffentlichen Auftrag betreffen, arbeiten wir mit unseren Spezialisten für Immobilien- und Vergaberecht. Betrifft sie die Kontrolle oder Finanzierung Ihres Unternehmens, prüfen unsere für Gesellschaftsrecht den Fall. So stellen wir sicher, dass Sie in allen Belangen optimal aufgestellt sind.
Vom ersten Schreiben der Verwaltungsbehörde bis zur Berufung vor Gericht – unsere Anwälte und Rechtsexperten begleiten Sie durch jede Phase des Bibob-Verfahrens.
Bei einem Bibob-Verfahren sind die Fristen kurz und jede Reaktion hat großes Gewicht. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Sollten Sie sich in einer dieser Situationen wiedererkennen, ist eine Beratung ratsam.
In einem Bibob-Fall bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir antworten, erstellen wir einen detaillierten Fragebogen, planen unsere eigenen Ermittlungen und – soweit möglich – die Bibob-Empfehlungen und ermitteln, welche Fakten gegen Sie verwendet werden. So wählen wir den Weg, der Ihren Interessen am besten dient: eine umfassende Erklärung, eine fundierte Stellungnahme oder ein Gerichtsverfahren, anstatt einer übereilten Reaktion, die Ihnen später schadet.
Vom Fragebogen zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihr Unternehmen, den Antrag und das erhaltene Formular bzw. die Entscheidung und gehen die Fristen durch.
Wir bewerten unsere eigene Untersuchung und die Empfehlungen von Bibob und ermitteln Chancen und Risiken.
Wir wählen den Weg – Erklärung, Stellungnahme oder Verfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir kümmern uns um alles: vom Ausfüllen des Formulars über die Stellungnahme bis hin zur Berufung vor dem Verwaltungsgericht.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse des Bibob-Gesetzes. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Schwerpunkte des Verwaltungsrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialgebieten einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zu einer Bibob-Untersuchung stellen.
Das bedeutet, dass die Behörde Ihre Integrität prüft, bevor sie über Ihre Genehmigung, Subvention oder Ihren Vertrag entscheidet. Es handelt sich dabei nicht um eine Anklage oder ein Strafverfahren, sondern um eine verwaltungsrechtliche Überprüfung. Sie sind jedoch verpflichtet, die angeforderten Informationen bereitzustellen; bei unvollständigen Angaben kann der Antrag aus diesem Grund abgelehnt werden (Artikel 4 des Bibob-Gesetzes).
Ja. Bei einem erheblichen Risiko des Missbrauchs der Genehmigung kann die Verwaltungsbehörde diese verweigern oder widerrufen; bei einem geringeren Risiko kann sie Auflagen an die Genehmigung knüpfen (Artikel 3 des Bibob-Gesetzes). Vorher muss Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (Artikel 4:8 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes).
Das Nationale Bibob-Büro (LBB) ist eine unabhängige Behörde, die die Verwaltung auf Anfrage berät. Es hat Zugriff auf vertrauliche Quellen, wie beispielsweise Polizei- und Justizdaten. Die Beratung ist nicht bindend: Die Verwaltung trifft die Entscheidung selbst und muss diese eigenständig begründen.
Das ist möglich. Die Beurteilung berücksichtigt auch Personen innerhalb Ihrer Geschäftspartnerschaft, wie beispielsweise Finanziers, Lieferanten oder Mitgesellschafter. Wir prüfen, ob diese Beziehung rechtlich zulässig ist und ob die Behörde berechtigt ist, sie zu berücksichtigen.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für das Ausfüllen des Formulars, die Beratung und die Erstellung einer Stellungnahme ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Bei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist die Unterstützung durch einen Anwalt ratsam und mitunter sogar zwingend erforderlich. Wir verfügen über beides im Haus und werden gemeinsam mit Ihnen entscheiden, was am besten geeignet ist.
Das Leitungsgremium entscheidet selbst über die Durchführung der Prüfung, daher lässt sie sich nicht gänzlich vermeiden. Sie können sich jedoch optimal vorbereiten: Eine klare Finanzierungsstruktur, transparente Unternehmensführung und ein vollständig ausgefülltes Formular verringern das Risiko von Rückfragen und Verzögerungen. Wir identifizieren diese Risiken proaktiv.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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