MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Gründung einer BV mit einem ausländischen Gesellschafter erfordert zusätzliche Schritte: Legalisierung/Apostille von Dokumenten, Übersetzung, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprüfung durch einen Notar sowie gegebenenfalls die Erfüllung der Gründungsauflagen. Für EU-Gesellschafter ist dies relativ unkompliziert. Für Gesellschafter außerhalb der EU sind zusätzliche Identitätsprüfungen und Sanktionsprüfungen erforderlich. Im Folgenden finden Sie den detaillierten Plan, die Kosten und Informationen darüber, wie Lars' amerikanischer Partner Miteigentümer wird.
Die kurze Antwort
- EU-Aktionär: relativ einfach – Kopie des Personalausweises und Auszug aus dem Handelsregister des jeweiligen Landes.
- Nicht-EU-Aktionär: Apostille oder Legalisierung, Übersetzung, Sanktionsprüfung.
- Geldwäscheprüfung: Ein Notar überprüft die Identität und die Herkunft der Gelder.
- Gründungsvoraussetzungen:Die BV muss tatsächlich in den Niederlanden ansässig sein (Büroanschrift).
- Dauer: 2-6 Wochen zusätzlich für ausländische Dokumente.
EU-Aktionär
Nach EU-Recht: ähnliches Verfahren wie für niederländische Aktionäre. Voraussetzungen:
- Kopie eines gültigen Ausweises.
- Für eine ausländische BV: Auszug aus der Handelskammer des Gründungslandes.
- Durch einen Bevollmächtigten: mit Vollmacht.
- AML/CFT-Prüfung durch Notar (Identität, Herkunft der Gelder, wirtschaftlich Berechtigter).
Für EU-Dokumente ist keine Apostille oder Legalisierung erforderlich.
Nicht-EU-Aktionär
Zusätzliche Anforderungen:
1. Apostille oder Legalisierung
- Länder des Haager Übereinkommens (USA, Australien, Japan): Apostille auf Ausweisdokumenten und Handelskammerauszug.
- Nichtvertragsland (China, Saudi-Arabien): vollständige Legalisierung über die Botschaft.
2. Übersetzung
Ausländische Dokumente in einer Fremdsprache: Beglaubigte Übersetzung ins Niederländische. Kosten: 50–150 € pro Seite.
3. Sanktionsprüfung
Der Notar prüft die Eintragung anhand von Sanktionslisten (UN, EU, NL). Bei Übereinstimmung ist eine Eintragung nicht möglich.
4. Umfassende Geldwäscheuntersuchung
Bei Personen, die nicht aus der EU stammen, sind häufig eingehende Recherchen erforderlich: Nachweis der Herkunft der Gelder, des Investitionskontexts und gegebenenfalls eines Finanzpasses.
Was ist eine Apostille?
Stempel oder Beglaubigungsdokument, das die Echtheit eines amtlichen Dokuments bestätigt. Gegenseitig anerkannt gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 (über 115 Länder). Erhältlich bei einer Regierungsbehörde des ausstellenden Landes (z. B. US-Außenministerium).
Nicht-Haager-Übereinkommensstaaten: vollständige Legalisierung über die Botschaftskette (ausstellende Behörde → Ministerium → niederländische Botschaft → niederländisches Ministerium).
Notarielles Verfahren
- Identifikation: Pass-/Personalausweiskopie, KYC.
- Folgende Dokumente sind zu sammeln: Ausländische Handelskammer, Satzung der BV, Finanzpass.
- Apostille/Legalisierung: 2-6 Wochen (je nach Land).
- Übersetzung: 1-2 Wochen.
- AML/CFT-Bewertung und Sanktionsprüfung.
- Gründungsurkunde der BV: notariell beglaubigt.
- Handelskammerregistrierung und UBO-Registrierung.
Zusätzliche Kosten
- Apostille: 25–100 € pro Dokument (abhängig vom Land).
- Legalisierung über die Botschaft: 100-500 € zuzüglich Reisezeit.
- Beglaubigte Übersetzung: 50–150 € pro Seite.
- Notarielle Zusatzleistungen: 500-2.000 € über dem Standardtarif.
- Ermittlungen wegen Geldwäsche in einem Hochrisikoland: 1.000 € - 5.000 €.
Zusätzliche Gesamtkosten für Nicht-EU-Aktionäre: 1.500 € - 8.000 € über den Kosten einer Standard-BV-Gründung.
Gründungsanforderungen BV
Die BV muss tatsächlich in den Niederlanden ansässig sein:
- Büroanschrift in den Niederlanden (kein Postfach).
- Gremium, das in den Niederlanden Entscheidungen trifft (kann online aus dem Ausland erfolgen).
- Kein reines „Briefkastenunternehmen“ ohne Substanz.
Bei einer reinen Investment-BV mit ausländischen Anteilseignern: häufig eine Verwaltungsgesellschaft oder ein Treuhandbüro als Geschäftsführer.
Lars' amerikanischer Partner
Lars arbeitet mit einem amerikanischen Partner an der Gründung der BV:
- Der Partner beantragt beim US-Außenministerium eine Apostille für den Reisepass und die Sozialversicherungskarte (2 Wochen, 100 US-Dollar).
- Beglaubigte Übersetzung ins Niederländische (€ 200).
- Sanktionsprüfung und Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsuntersuchung durch einen Notar (1.500 €).
- Das Eingliederungsverfahren dauert insgesamt 5 Wochen (statt 1-2 Wochen für rein niederländische Unternehmen).
- Zusätzliche Kosten: 2.300 € zusätzlich zu den üblichen 1.500 € für die BV-Gründung.
Ehrliche Empfehlung
Für eine BV mit ausländischem Gesellschafter: Wählen Sie einen Notar mit internationaler Erfahrung. Für EU-Partner: relativ unkompliziert. Für Unternehmen außerhalb der EU: Planen Sie zusätzlichen Zeitaufwand (2–6 Wochen für die Dokumente) und zusätzliche Kosten (1.500–8.000 €) ein. Hinsichtlich Geldwäscheprävention und Sanktionsrisiken: Besondere Sorgfalt und Beratung zur Einhaltung der Vorschriften sind erforderlich. Für eine reine Investment-BV: Ziehen Sie die Einsetzung einer Verwaltungsgesellschaft als Geschäftsführer in Betracht, um die niederländische Substanz sicherzustellen.
Weitere Themen: BV aus dem Ausland mit Apostille, was ist eine BV und UBO-Erklärung.
Häufig gestellte Fragen
EU-Aktionär: relativ unkompliziert, keine Apostille erforderlich. Nicht-EU-Aktionär: Apostille (Haager Übereinkommen) oder Legalisierung (bei Nicht-Vertrags-Aktionär), Übersetzung, Sanktionsprüfung, umfassende Geldwäscheprüfung.
Stempel oder Beglaubigungsdokument, das die Echtheit eines amtlichen Dokuments gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 (über 115 Länder) bestätigt. Erhältlich bei der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes. Für die Gründung einer BV: Personalausweis und Handelsregisterauszug.
Aktionäre außerhalb der EU: 1.500 € bis 8.000 € zusätzlich. Apostille 25 € bis 100 €/Dokument, Legalisierung 100 € bis 500 €/Dokument, Übersetzung 50 € bis 150 €/Seite, notarielle Beglaubigung zusätzlich 500 € bis 2.000 €, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsuntersuchung in Hochrisikoländern 1.000 € bis 5.000 €.
Im Vergleich zu einer rein niederländischen BV dauert es 2–6 Wochen länger. Apostille: 1–2 Wochen, Legalisierung: 2–6 Wochen, Übersetzung: 1–2 Wochen, zuzüglich notarieller Beglaubigung. Für die EU: praktisch keine zusätzliche Zeit.
Eine BV muss tatsächlich in den Niederlanden ansässig sein – mit eingetragener Geschäftsadresse (kein Postfach) und einem Vorstand, der in den Niederlanden Entscheidungen trifft. Eine reine „BV mit Postfachadresse“ ist nicht zulässig. Für ausländische Gesellschafter: Eine geschäftsführende Gesellschaft mit wirtschaftlicher Verantwortung ist erforderlich.
Notar verweigert Eintragung. Sanktionen auf nationalen, EU- oder UN-Listen möglich. Bei unerwartetem Eintrag: Behörden informieren und einen internationalen Rechtsexperten hinzuziehen.
Für Aktionäre außerhalb der EU: Wählen Sie einen Notar mit Erfahrung in internationalen Unternehmensgründungen – das geht schneller und ist zuverlässiger. Für EU-Aktionäre: Praktisch jeder Notar kann die Gründung ohne zusätzliche Fachkenntnisse durchführen.