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Ausländische Unternehmer können eine BV (British Venture Venture) in den Niederlanden aus der Ferne gründen – über einen Bevollmächtigten, eine Apostille auf den Ausweisdokumenten und optional eine Online-Unterzeichnung. Wichtig: Die BV muss einen tatsächlichen Firmensitz in den Niederlanden haben (Geschäftsadresse, niederländischer Geschäftsführer oder Managementgesellschaft). Für Länder des Haager Übereinkommens (USA, Großbritannien, Australien) genügt eine Apostille. Für alle anderen ist eine vollständige Legalisierung erforderlich. Nachfolgend finden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung und die Kosten.
Die kurze Antwort
- Möglich: Ferngründung einer BV aus dem Ausland.
- Apostille: erforderlich für Ausweisdokumente aus Staaten des Haager Übereinkommens.
- NL-Substanz: Büroanschrift + Vorstand in den Niederlanden.
- Wege: Bevollmächtigter Vertreter, Videoidentifizierung oder physische Anwesenheit des Notars.
- Zusätzliche Kosten: 2.000 bis 8.000 € zusätzlich zu den üblichen 1.500 €.
Zwei Wege zur Etablierung
Route 1: Vollmacht an den niederländischen Vertreter
Der ausländische Gründer erteilt einem niederländischen Rechtsanwalt oder Notarangestellten eine Vollmacht, in seinem Namen zu unterzeichnen.
- Vollmachtsurkunde eines ausländischen Notars.
- Apostille auf der Vollmachtsurkunde.
- Übersetzung ins Niederländische.
- Der Bevollmächtigte unterzeichnet die Gründungsurkunde vor einem niederländischen Notar.
Route 2: Videoidentifizierung / Online-Passierschein
Seit 2021 akzeptieren bestimmte Notare die Videoidentifizierung für die Gründung einer BV. Der Gründer befindet sich im Ausland – eine physische Anwesenheit ist nicht erforderlich.
- Ausländische Ausweisdokumente mit Apostille.
- Videokonferenz mit einem Notar zur Identitätsprüfung.
- Digitale Signatur mit fortschrittlicher Technologie.
- Nicht alle Notare bieten diesen Service an.
Route 3: Persönliche Anwesenheit beim Notar
Der Gründer reist zur Vertragsunterzeichnung in die Niederlande. Die einfachste, aber teuerste Lösung in Bezug auf Reisekosten und Zeitaufwand.
Apostille-Verfahren
Für die Länder des Haager Übereinkommens (über 115 Länder):
- Personalausweis (Reisepass) und, falls zutreffend, Handelskammerauszug an die zuständige Regierungsbehörde des Ausstellungslandes weiterleiten.
- Eine Apostille wird angebracht (Stempel oder Beglaubigungsdokument).
- Das Dokument ist in den Niederlanden ohne weitere Legalisierung gültig.
Kosten für die Apostille: 25–100 € pro Dokument (je nach Land). Bearbeitungszeit: 1–3 Wochen.
Nicht-Haager-Übereinkommen-Staaten
Für Länder außerhalb des Haager Übereinkommens (China, Saudi-Arabien usw.): vollständige Legalisierung erforderlich:
- Ausstellende Behörde (Notar im Inland).
- Außenministerium des Landes.
- Niederländische Botschaft/Konsulat im Land.
- Bei der Ankunft in den Niederlanden: zusätzliche Kontrolle durch das niederländische Außenministerium.
Zeitaufwändig (4-8 Wochen), teuer (200-800 € pro Dokument).
NL-Substanzanforderungen
Die BV muss tatsächlich in den Niederlanden ansässig sein:
- Büroanschrift (kein Postfach – physisch zugänglich).
- Das Gremium, das in den Niederlanden Entscheidungen trifft.
- Bankkonto bei einer niederländischen Bank.
Transportwege für niederländische Substanzen:
- Ausländischer Gründer erhält niederländischen Wohnsitz.
- Niederländischen Co-Direktor ernennen.
- Managementfirma oder Treuhandbüro als Direktor.
Ohne niederländische Substanz: Steuerfragen und möglicherweise keine Anerkennung als niederländische BV durch die Steuer- und Zollverwaltung.
AML-Prüfungen
Notar führt Geldwäscheprüfung durch:
- Identitätsnachweis (Apostille).
- UBO-Feststellung.
- Herkunft der Mittel (Finanzpass, Kontoauszüge).
- Sanktionsprüfung.
- PEP-Check (Political Prominency Persons).
Für Hochrisikoländer: eingehende Untersuchung mit zusätzlicher Dokumentation.
Steuerliche Aspekte
Ausländische Gründer können in den Niederlanden steuerpflichtig sein:
- Körperschaftsteuer auf Gewinne einer BV (niederländischen Gesellschaft).
- Dividendensteuer auf Ausschüttungen.
- Ausländischer Box 2-Aktionär.
- Vertragsstellung zwischen den Niederlanden und dem Heimatland.
Internationale Steuerberatung ist unerlässlich – sie beugt Doppelbesteuerung und steuerlichen Komplikationen vor.
Ehrliche Empfehlung
Die Gründung einer BV aus dem Ausland ist möglich, erfordert jedoch mehr Planung. Wählen Sie einen Notar mit internationaler Erfahrung. Eine Apostille ist kostengünstig, benötigt aber Zeit (1–3 Wochen für das Haager Übereinkommen, 4–8 Wochen für andere Übereinkommen). Stellen Sie eine niederländische Niederlassung sicher (Büro, ggf. ein Mitgeschäftsführer). Kombinieren Sie dies mit einer internationalen Steuerberatung für eine optimale Struktur. Gesamtdauer: 4–10 Wochen inklusive Dokumentenerstellung.
Weitere Themen: BV mit ausländischem Gesellschafter, was ist eine BV und UBO-Erklärung.
Häufig gestellte Fragen
Ja, es gibt drei Möglichkeiten: Vollmacht für einen niederländischen Vertreter, Videoidentifizierung (seit 2021) oder persönliches Erscheinen beim Notar. Eine Apostille oder Legalisierung der Ausweisdokumente ist erforderlich.
Stempel oder Beglaubigungsdokument gemäß Haager Übereinkommen von 1961 (über 115 Länder). Bestätigt die Echtheit eines amtlichen Dokuments ohne weitere Legalisierung. Erhältlich bei der zuständigen Behörde des Ausstellungslandes – Kosten: 25–100 €, Bearbeitungszeit: 1–3 Wochen.
Vollständige Legalisierung über den Botschaftsweg: Ausstellende Behörde → Außenministerium des Heimatlandes → Niederländische Botschaft → Außenministerium der Niederlande. Zeitaufwändig (4–8 Wochen), teuer (200–800 € pro Dokument).
Ja, eine BV muss tatsächlich in den Niederlanden gegründet sein – mit Geschäftsadresse, einem in den Niederlanden ansässigen Vorstand, der Entscheidungen trifft, und einem Bankkonto bei einer niederländischen Bank. Mögliche Wege: Niederländischer Mitgeschäftsführer, Managementgesellschaft als Geschäftsführer oder ausländischer Gründer mit Wohnsitz in den Niederlanden.
Insgesamt 4–10 Wochen: Apostille 1–3 Wochen (Haager Übereinkommen) oder Legalisation 4–8 Wochen, Übersetzung 1–2 Wochen, notarielle Beglaubigung 1–2 Wochen, Handelsregistereintrag und Eintragung der geschäftsführenden Gesellschaft (UBO). Planen Sie im Voraus.
In den Niederlanden wird Körperschaftsteuer auf Gewinne von Personengesellschaften erhoben, Dividenden werden bei Ausschüttung besteuert. Ausländische Anteilseigner sind unter Umständen in ihrem Heimatland steuerpflichtig (siehe Kasten 2: Niederlande oder vergleichbares ausländisches Land). Die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens entscheidet darüber, ob eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Internationale Steuerberatung ist unerlässlich.
Zusätzlich zu den üblichen 1.500 € für die Gründung einer BV fallen 2.000 € bis 8.000 € an. Apostille: 25 € bis 100 € pro Dokument, Legalisierung: 200 € bis 800 € pro Dokument, Übersetzung: 50 € bis 150 € pro Seite, zusätzliche Notargebühren: 500 € bis 2.000 €, AML/CFT-Prüfung: 1.000 € bis 5.000 € für Hochrisikoländer.