MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Eine Bezugnahmeklausel ist der Satz (auf Ihrer Rechnung, Ihrem Angebot, Ihrem Bestellformular, Ihrer E-Mail oder Ihrer Website), in dem Sie klarstellen, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und wo diese zu finden sind. Ohne eine solche Klausel kann es zu Streitigkeiten über die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen – und Sie verlieren den Schutz, den diese bieten. Geben Sie daher rechtzeitig und präzise einen direkten Verweis mit Angabe des Aufbewahrungsorts an.
Bei Streitigkeiten über Allgemeine Geschäftsbedingungen dreht sich die zentrale Frage oft darum, ob diese überhaupt Anwendung finden. Voraussetzung dafür ist, dass sie ordnungsgemäß bekanntgegeben wurden, wobei die Verweisungsklausel eine zentrale Rolle spielt.
Was ist eine Verweisklausel?
Eine Referenzklausel verweist auf die für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können Sie beispielsweise am Ende von Rechnungen, Bestellformularen und Angeboten sowie in E-Mails und auf Ihrer Website einfügen. Der Zweck: Der Vertragspartner weiß, dass die Bedingungen gelten und wo sie eingesehen werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig – idealerweise vor oder bei Vertragsschluss – darauf verweisen.
Was steht in einer Verweisklausel?
Die Klausel verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gibt an, wo diese zu finden sind: auf der Rückseite, bei der Handelskammer hinterlegt oder auf Ihrer Website. Bitte beachten Sie die Anforderungen:
- Die Angabe der allgemeinen Webadresse allein genügt nicht; der Vertragspartner muss die korrekten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht selbst auf Ihrer Website suchen. Die Klausel muss mindestens eine direkte (elektronische) Adresse , unter der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen werden können.
- Ein Verweis auf die hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nur dann, wenn eine Lieferung nicht möglich ist – was jedoch häufig der Fall ist. Dennoch bleibt die Hinterlegung sinnvoll.
Die Klausel muss klarstellen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil der Vereinbarung sind und wo sie zu finden sind. Sie kann zusätzliche Bestimmungen enthalten: So entschied beispielsweise das Bezirksgericht Rotterdam, dass eine Schiedsklausel in einer Verweisklausel gültig ist (ECLI:NL:RBROT:2018:5135). Bitte beachten Sie jedoch: Die Kernbedingungen gehören in das Hauptdokument, nicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – fügen Sie sie daher vorzugsweise als separate Klausel hinzu, anstatt sie mit dem Verweis zu verwechseln.
Was ist, wenn ich keine Empfehlungsklausel habe?
Ohne eine entsprechende Klausel entsteht Streit darüber, ob die Bedingungen Anwendung finden. Die bloße Übermittlung der Bedingungen bedeutet nicht, dass die Gegenpartei deren Geltung kannte. Dadurch verlieren Sie deren Vorteile, wie beispielsweise die Haftungsbeschränkung oder die Zahlungsbedingungen – was Sie teuer zu stehen kommen kann.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Link zu meiner Website ausreichend?
Nicht, wenn Sie nur die allgemeine Webadresse angeben. Der Vertragspartner sollte nicht selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen suchen müssen; geben Sie eine direkte (elektronische) Adresse an, unter der diese eingesehen werden können.
Reicht die Einreichung bei der Handelskammer aus?
Grundsätzlich genügt es nicht, lediglich auf die eingereichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweisen, wenn Sie diese auch zur Verfügung stellen können. Die Einreichung bleibt jedoch als Ergänzung sinnvoll.
Was geschieht ohne eine Verweisklausel?
In diesem Fall könnte die Gegenpartei bestreiten, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wodurch Sie ihren Schutz verlieren würden. Ein korrekter Verweis ist daher unerlässlich.
Sorgen Sie für die notwendigen Bedingungen und die korrekte Überweisung
Die Rechtsexperten von MKB Juristen erstellen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sorgen für deren korrekte Verwendung. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Vertragsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .