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Vorsicht vor übermäßig strengen Formulierungen einer Wettbewerbsverbotsklausel

Eine zu streng oder zu vage formulierte Wettbewerbsverbotsklausel bietet oft weniger Schutz als man annehmen mag. Verbietet die Klausel beispielsweise nur die „direkte oder indirekte Beteiligung“ an einem Konkurrenten, kann Ihr Vertragspartner in vielen Fällen...

Veröffentlicht am 11. September 2019 von MKBjuristen.nl
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Eine zu streng oder zu vage formulierte Wettbewerbsverbotsklausel bietet oft weniger Schutz als erwartet. Verbietet die Klausel beispielsweise nur die „direkte oder indirekte Beteiligung“ an einem Konkurrenten, kann Ihr Vertragspartner in vielen Fällen trotzdem dort als Angestellter tätig werden. Darüber hinaus kann eine zu streng formulierte Klausel vom Gericht (teilweise) aufgehoben oder abgeschwächt werden. Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel tatsächlich Wirkung zeigt, muss sie sorgfältig formuliert sein: weder zu eng noch zu weit gefasst und auf die Interessen zugeschnitten, die Sie tatsächlich schützen möchten.

Was ist eine Wettbewerbsverbotsklausel?

Eine Wettbewerbsverbotsklausel während der Zusammenarbeit und für einen vereinbarten Zeitraum danach nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig sein darf. Ziel ist es, zu verhindern, dass jemand mit Ihrem Unternehmen in Wettbewerb tritt, indem er Kenntnisse, Kontakte oder Kundenbeziehungen nutzt, die er während seiner Tätigkeit für Sie erworben hat.

Wettbewerbsverbotsklauseln kommen am häufigsten in Arbeitsverträgen, sind aber genauso oft auch in anderen Verträgen zu finden, beispielsweise in Freelance-Verträgen, Kooperationsverträgen oder Unternehmensübernahmeverträgen.

Der Unterschied zu einer Wettbewerbsverbotsklausel

Im weitesten Sinne verbietet eine Wettbewerbsverbotsklausel die Tätigkeit für oder als Konkurrent. Eine Abwerbeverbotsklausel ist spezifischer: Sie untersagt lediglich die Kontaktaufnahme mit oder die Betreuung bestimmter Kunden oder Geschäftsbeziehungen. In der Praxis werden beide Klauseln häufig kombiniert. Welche Form am besten geeignet ist, hängt davon ab, was genau Sie schützen möchten.

Wo liegt das Problem: Ist die Formulierung zu streng oder zu vage?

Das immer wiederkehrende Problem besteht darin, dass eine Wettbewerbsverbotsklausel entweder zu eng gefasst oder als Standardklausel . Nehmen wir beispielsweise eine Bestimmung, die besagt, dass ein Freiberufler keine „ähnliche Vereinbarung“ mit einem Konkurrenten treffen darf.

Eine solche Formulierung wirft sofort Fragen auf:

  • Wer gilt eigentlich als Konkurrent? Ein vager Begriff lässt Raum für Diskussionen und Erklärungen.
  • Welche Formen des Wettbewerbs sind verboten? Eine Klausel, die lediglich das „Abschließen einer Vereinbarung“ oder die „Beteiligung an einem Unternehmen“ verbietet, erfasst oft nicht die Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Konkurrenten.
  • Wie breit gefasst ist der Umfang? Geografisch, zeitlich und hinsichtlich der Aktivitäten: Alles, was nicht klar definiert ist, wirkt sich in der Regel positiv auf die Person aus, die Sie gezielt einbeziehen wollten.

Darüber hinaus interpretiert ein Richter eine Klausel nicht allein aus sprachlicher Sicht. Er berücksichtigt auch, was die Parteien vernünftigerweise voneinander erwarten konnten und welchen objektiven Anwendungsbereich die Klausel hat. Daher ist das, was Sie nicht ausdrücklich verboten haben, durchaus zulässig.

Praktisches Beispiel: Die Wettbewerbsverbotsklausel verbot keine Beschäftigung

Ein eindrucksvolles Beispiel ist der Fall eines selbstständigen Radiologen, der einen Mitgliedschaftsvertrag als Mitglied einer medizinischen Fachgesellschaft (Medical Specialist Company, MSB) abgeschlossen hatte. Dieser Vertrag enthielt eine Wettbewerbsverbotsklausel: Zwei Jahre nach seinem Ablauf war es dem Radiologen nicht gestattet, „direkt oder indirekt an einem konkurrierenden Gesundheitsdienstleistungsunternehmen .

Nach Beendigung des Mitgliedschaftsvertrags wollte der Radiologe eine Festanstellung in einem anderen Krankenhaus annehmen. Sein Argument: Die Klausel verbietet lediglich eine direkte oder indirekte Beteiligung, nicht aber eine Tätigkeit als Angestellter.

Der Richter im Eilverfahren folgte dieser Auslegung. Kurz gesagt, es waren keine Vereinbarungen über Wettbewerb innerhalb eines Arbeitsverhältnisses getroffen worden. Der Richter berücksichtigte zwar auch andere Faktoren zur Bestimmung des objektiven Umfangs, kam aber zum selben Ergebnis: Da der angestellte Radiologe keine eigenen Patienten hat und somit keine Patienten „übernimmt“, stand das alte Arbeitsverhältnis nicht im Wettbewerb. Dem Radiologen wurde daher gestattet, eine Anstellung im konkurrierenden Krankenhaus anzunehmen.

Der Kernpunkt: Die Klausel verbot die Teilnahme, ließ aber die Frage der Beschäftigung unbeantwortet. Diese Lücke im Wortlaut kostete den Schutz.

Selbst im Falle einer strikten Klausel: Der Richter kann die Optionen abwägen

Angenommen, die Klausel hätte auch eine Beschäftigung ausdrücklich untersagt. In diesem Fall hätte es weniger Diskussionen über ihren Anwendungsbereich gegeben. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Klausel uneingeschränkt gilt. Ein Richter kann die Interessen der Partei, die sich auf die Klausel beruft, gegen die Interessen der Partei abwägen , deren Arbeit und Einkommen eingeschränkt sind

Fällt diese Beurteilung anders aus, kann der Richter eine übermäßig belastende Klausel abmildern oder sie (teilweise) für unwirksam erklären, beispielsweise durch Verkürzung der Laufzeit, Einschränkung des Anwendungsbereichs oder Begrenzung der verbotenen Tätigkeiten. Im Beispiel des Radiologen, der keine eigenen Patienten hatte, wäre möglicherweise auch eine strenger formulierte Klausel für ungültig erklärt worden, obwohl dies nie im Voraus feststeht.

Rechtliche Anforderungen an eine Wettbewerbsverbotsklausel in Arbeitsverträgen

Für Wettbewerbsverbotsklauseln in Arbeitsverträgen (festgelegt in Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Beachten Sie in jedem Fall Folgendes:

  • Schriftform erforderlich: Die Klausel muss schriftlich mit einem volljährigen Mitarbeiter vereinbart werden. Eine mündliche Vereinbarung ist ungültig.
  • Befristete Arbeitsverträge: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine Wettbewerbsverbotsklausel grundsätzlich nur dann gültig, wenn der Arbeitgeber schriftlich darlegt, warum zwingende Geschäfts- oder Dienstleistungsinteressen die Klausel erforderlich machen.
  • Gerichtliche Überprüfung: Der Richter kann eine Wettbewerbsverbotsklausel ganz oder teilweise aufheben oder abschwächen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer dadurch unbillig und schwerwiegend benachteiligt wird.

Bitte beachten Sie: Die Regelungen zu Wettbewerbsverboten werden derzeit diskutiert. Ein Gesetzesvorschlag zur Modernisierung dieser Klauseln in Vorbereitung. Dieser sieht unter anderem eine maximale Laufzeit, eine verbindliche Definition des Geltungsbereichs, eine erweiterte Begründungspflicht und gegebenenfalls eine Entschädigungspflicht vor. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes ist dieser Vorschlag noch nicht in Kraft getreten. Prüfen Sie daher stets den aktuellen Stand der Gesetzgebung, bevor Sie eine Klausel formulieren, oder lassen Sie diese von einem Rechtsexperten prüfen.

So formuliert man eine Wettbewerbsverbotsklausel, die auch Bestand hat

Eine wirksame Wettbewerbsverbotsklausel ist konkret und verhältnismäßig. Beachten Sie bei der Formulierung Folgendes:

  1. Nennen Sie alle relevanten Formen des Wettbewerbs. Nicht nur „Eingehen einer Vereinbarung“ oder „Teilnahme“, sondern auch die Tätigkeit als Angestellter, Freiberufler, Partner oder im Rahmen eines eigenen Unternehmens.
  2. Definieren Sie, wer oder was ein Wettbewerber ist. Beschreiben Sie die Aktivitäten, den Markt oder die Art des Unternehmens so, dass keine Diskussionen entstehen.
  3. Beschränken Sie den Geltungsbereich angemessen. Halten Sie Dauer, geografisches Gebiet und Aktivitäten in einem angemessenen Verhältnis zu den zu schützenden Interessen. Eine zu weit gefasste Klausel birgt das Risiko einer Einschränkung.
  4. Fügen Sie eine angemessene Sanktion hinzu. Viele Klauseln verknüpfen eine Strafklausel mit einem Verstoß. Formulieren Sie diese klar, denn selbst eine unklare oder überhöhte Strafklausel kann vom Gericht abgemildert werden.
  5. Halten Sie die formalen Anforderungen ein. Stellen Sie in Arbeitsverhältnissen sicher, dass eine schriftliche und (bei befristeten Verträgen) begründete Klausel enthalten ist.
  6. Passen Sie die Klausel an die jeweilige Beziehung an. Für einen Angestellten, einen Selbstständigen oder einen Unternehmer, der sein Geschäft verkauft, ist jeweils eine andere Herangehensweise erforderlich.

Häufig gestellte Fragen zur Wettbewerbsverbotsklausel

Ist eine Wettbewerbsverbotsklausel immer gültig?

Nein. Die Gültigkeit hängt vom Wortlaut, dem Kontext und (bei Arbeitsverträgen) von gesetzlichen Vorgaben wie dem Schriftformerfordernis ab. Darüber hinaus kann ein Richter eine Klausel abschwächen oder sie ganz oder teilweise für ungültig erklären, wenn sie sich als zu belastend erweist.

Darf ich trotz einer Wettbewerbsklausel für einen Konkurrenten als Angestellter arbeiten?

Das hängt vom genauen Wortlaut ab. Verbietet die Klausel lediglich die „Teilnahme“ oder den „Abschluss einer Vereinbarung“, fällt ein Arbeitsverhältnis unter Umständen nicht darunter, wie im besprochenen Fall. Verbietet die Klausel hingegen ausdrücklich auch ein Arbeitsverhältnis, sieht die Sache anders aus. Lassen Sie den Wortlaut daher immer prüfen, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.

Kann ein Richter eine Wettbewerbsverbotsklausel abändern?

Ja. Ist eine Klausel zu weit gefasst oder zu belastend, kann der Richter sie abmildern, beispielsweise durch Verkürzung der Laufzeit oder Einschränkung des Anwendungsbereichs, oder sie ganz oder teilweise für unwirksam erklären.

Wie lange darf eine Wettbewerbsverbotsklausel gelten?

Das Gesetz sieht derzeit keine feste Höchstdauer vor; in der Praxis werden häufig Fristen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren angewendet. Je länger und umfassender die Klausel ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Richter sie mildernd auslegt. Im angekündigten Gesetzesentwurf zur Modernisierung ist eine Höchstdauer vorgesehen, diese ist jedoch noch nicht in Kraft. Achten Sie daher stets darauf, dass die Dauer dem zu schützenden Interesse angemessen ist, und prüfen Sie die geltende Gesetzgebung.

Was passiert, wenn jemand gegen eine Wettbewerbsverbotsklausel verstößt?

Oftmals enthält der Vertrag eine Vertragsstrafenklausel, die bei einem Verstoß eine vereinbarte Geldbuße nach sich zieht. Darüber hinaus kann die geschädigte Partei die Vertragserfüllung verlangen oder Schadensersatz fordern. Ob eine Geldbuße tatsächlich fällig wird, hängt vom genauen Wortlaut des Vertrags ab und kann vom Gericht gemildert werden. Sind Sie sich Ihrer Rechtslage unsicher? Unsere Rechtsexperten beraten Sie gern zu einem möglichen Vertragsbruch.

Gilt eine Wettbewerbsverbotsklausel auch für Selbstständige und Freiberufler?

Ja, Parteien können auch in einem Freelance- oder Kooperationsvertrag eine Wettbewerbsverbotsklausel aufnehmen. Die strengen gesetzlichen Anforderungen, die speziell für Arbeitsverträge gelten, finden hier nicht automatisch Anwendung; auch hier prüft das Gericht die Angemessenheit, und eine zu weit gefasste Klausel kann eingeschränkt werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Wettbewerbsverbotsklausel und einer Abwerbeverbotsklausel?

Eine Wettbewerbsverbotsklausel untersagt generell die Tätigkeit für oder als Konkurrent. Eine Abwerbeverbotsklausel verbietet hingegen lediglich die Kontaktaufnahme mit oder die Betreuung bestimmter Kunden oder Geschäftsbeziehungen. Beide Klauseln werden häufig kombiniert.

Lassen Sie sich eine individuelle Wettbewerbsverbotsklausel ausarbeiten

Eine Wettbewerbsverbotsklausel ist nur dann wertvoll, wenn sie im Ernstfall auch greift. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Klausel ausreichend Schutz bietet, oder möchten Sie eine solche in einen neuen Vertrag aufnehmen? Unsere Rechtsexperten erstellen für Sie eine individuelle Wettbewerbsverbotsklausel oder prüfen eine bestehende. Benötigen Sie weiterführende Beratung zu Arbeits- oder Vertragsrecht? Dann informieren Sie sich über unsere Expertise oder Vertragsrecht.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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