MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die von der Steuer- und Zollverwaltung bereitgestellten Musterverträge sollen Rechtssicherheit gewährleisten, dass zwischen dem Auftraggeber und dem selbstständigen Freiberufler kein Arbeitsverhältnis besteht – in der Praxis erfüllen sie diese Anforderung jedoch häufig nicht. Der Grund dafür ist, dass die Steuer- und Zollverwaltung nicht nur den schriftlichen Vertrag, sondern die tatsächliche Situation betrachtet und diesen streng auslegt. Daher ist ein Mustervertrag oft unzureichend. Im Folgenden erfahren Sie, warum dies so ist und welche bessere Alternative es gibt.
Was sind Musterverträge?
Musterverträge sind Standardverträge der Steuer- und Zollverwaltung, die auf dem Gesetz zur Deregulierung der Bewertung von Beschäftigungsverhältnissen (DBA), welches die VAR ersetzte. Mandanten und Freiberufler können sie (wenn auch nicht verpflichtend) verwenden, um zu dokumentieren, dass kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis besteht. Bei Verwendung eines Mustervertrags sind die Parteien von den mit einem Arbeitsverhältnis verbundenen Pflichten, wie z. B. Lohnsteuern, befreit. HINWEIS: Das System rund um Musterverträge und das DBA-Gesetz unterliegt erheblichen Änderungen – informieren Sie sich über den aktuellen Stand und die Durchsetzungspolitik bei der Steuer- und Zollverwaltung.
Die Ironie: Am Ende doch abgelehnt
Trotz ihres eigentlichen Zwecks werden zahlreiche Musterverträge weiterhin abgelehnt: Die Steuer- und Zollverwaltung entscheidet, dass doch ein Arbeitsverhältnis besteht, was weitreichende Konsequenzen hat. Dies wirft berechtigterweise Fragen nach der Effektivität des Systems auf.
Warum werden sie abgelehnt?
Die Steuer- und Zollverwaltung prüft nicht nur das Modell, sondern auch die Praxis. Werden Vereinbarungen getroffen, die später nicht eingehalten werden, kann dennoch ein Arbeitsverhältnis entstehen. Ein weiteres Problem: Die Steuer- und Zollverwaltung erfasst keine Statistiken über die Gründe für Abweichungen, was zu Intransparenz führt.
Weitere Engpässe:
- Ein Mangel an Flexibilität und eine strikte Auslegung von Begriffen wie Autorität, persönliche Arbeit und Lohn – geringfügige Abweichungen, die der dynamischen Praxis innewohnen – können bereits zu einer Einstufung als Beschäftigung ;
- ein Einheitsansatz, der einzigartigen Situationen nicht gerecht wird;
- Die Vorlagen enthalten oft nicht alle rechtlichen Bestimmungen , die die Parteien tatsächlich benötigen, da sie nicht individuell angepasst sind.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Mustervertrag verwenden?
Nein. Die Verwendung ist nicht verpflichtend. Eine maßgeschneiderte Vereinbarung, die der gängigen Praxis entspricht, bietet oft mehr Rechtssicherheit.
Bietet ein Mustervertrag Rechtssicherheit gegen zusätzliche Gebühren?
Nicht automatisch. Die Steuer- und Zollverwaltung prüft die tatsächliche Umsetzung. Stimmt die Praxis nicht mit dem Dokument überein, kann dennoch ein Beschäftigungsverhältnis angenommen werden.
Warum lehnt die Steuer- und Zollverwaltung ein Musterabkommen ab?
Üblicherweise liegt es daran, dass die Sachlage auf Autorität, persönliche Arbeit und Lohn – Merkmale eines Arbeitsverhältnisses – hindeutet. Die strikte Auslegung lässt wenig Spielraum.
Welche Alternative wäre besser?
Ein maßgeschneiderter Vertrag, der die Anforderungen präzise erfüllt und Ihre praktische Situation berücksichtigt, verringert das Risiko einer Ablehnung.
Vermeiden Sie Probleme mit einer maßgeschneiderten Vereinbarung
Wir erstellen Verträge, die den Anforderungen der Steuer- und Zollverwaltung präzise entsprechen und die praktischen Gegebenheiten berücksichtigen, wodurch das Risiko einer Ablehnung minimiert wird. Wir vermitteln und vertreten Sie auch vor Gericht in Streitigkeiten mit der Steuer- und Zollverwaltung.
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