Künstliche Intelligenz hat die Kreativbranche revolutioniert. Der Wettbewerb ist gestiegen, und neue Tools erleichtern Kreativen den Alltag. Von blitzschnell generierten Bildern bis hin zu detaillierten Texten und Musikstücken – KI macht all das möglich. Doch wem gehören diese KI-generierten Werke eigentlich? Darf man sie frei nutzen oder verkaufen? Und wie lassen sich rechtliche Probleme bei der professionellen Nutzung von KI vermeiden? Wir erklären Ihnen diese und weitere Fragen.
Bedingungen für den Urheberrechtsschutz
die Anwendbarkeit des Urheberrechts muss in jedem Fall ein ausreichend bedeutender menschlicher Schöpfungsfaktor vorliegen. Es muss also ausreichend Kreativität nachgewiesen werden, was bei generativen KI-Werkzeugen nicht gegeben ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Ergebnis vom Urheberrecht ausgenommen ist. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Damit ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, muss es sich in erster Linie um ein Werk handeln. Dies kann beispielsweise ein Kunstwerk oder ein literarisches Werk sein, wie etwa ein Blogbeitrag oder ein Gedicht. Es muss auch menschliche geistige Anstrengung oder Arbeit investiert worden sein. Darüber hinaus müssen originelle und kreative Entscheidungen getroffen worden sein. Kurz gesagt: Eine Person muss kreative Entscheidungen getroffen haben, die sich auch im Endergebnis widerspiegeln. Dies ist die sogenannte Kreativitätsschwelle.
Die Rolle des Prompts
Mit anderen Worten spielt der Inhalt der Aufgabenstellung eine wichtige Rolle. Bei einer Aufgabenstellung von nur wenigen Wörtern ist das Endergebnis möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt. Dies kann sich bei komplexen Aufgabenstellungen, in die bereits kreative Überlegungen für die Generierung durch die KI eingeflossen sind, anders darstellen. Der Grad an menschlicher Intervention und Kreativität ist in solchen Fällen höher. Daher gilt: Je spezifischer und kreativer die Aufgabenstellung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das generierte Ergebnis urheberrechtlich geschützt ist.
Bearbeitung und menschliches Eingreifen
Doch damit nicht genug. Nach Eingabe der Aufgabenstellung entspricht das Endergebnis nicht immer den Erwartungen. Anpassungen sind dann notwendig, beispielsweise durch neue Aufgabenstellungen oder die manuelle Modifizierung verschiedener Aspekte. Dies erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Endergebnis urheberrechtlich geschützt ist. Eine ungenaue Aufgabenstellung in Kombination mit umfangreicher kreativer Nachbearbeitung kann daher dennoch zu Urheberrechtsschutz führen. Dies gilt sowohl für die Verwendung generativer KI für Bilder als auch für Videos, Texte und andere kreative Werke.
Risikenundgute Vereinbarungen
Es ist also durchaus möglich, mithilfe von KI urheberrechtlich geschützte Werke zu erstellen. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Gleichzeitig ist zu beachten, dass KI selbst unbewusst Urheberrechte verletzen kann, da sie von den kreativen Werken anderer lernt und sich möglicherweise Teile davon aneignet. Dies erfordert stets große Vorsicht. Setzen Sie KI beispielsweise für Kunden ein? Dann sind klare Vereinbarungen unerlässlich. Diese regeln nicht nur die Übertragung der Urheberrechte, sondern beispielsweise auch die Haftung. Vergessen Sie nicht: Im Streitfall um die Frage des Urheberrechts müssen Sie nachweisen, dass eine kreative Tätigkeit stattgefunden hat. Daher empfiehlt es sich, die Eingabeaufforderungen und Zwischenergebnisse zu sichern.
Rechtliche Fragen zur KI?
Die Gesetzgebung rund um KI und Urheberrecht ist komplex und entwickelt sich rasant. Unternehmer, die KI in ihren Geschäftsabläufen einsetzen, sollten sich daher unbedingt rechtlich beraten lassen. Ob Sie Vereinbarungen zur Nutzung KI-generierter Inhalte treffen, Haftungsrisiken begrenzen oder Ihre eigenen Werke optimal schützen möchten – unsere Experten unterstützen Sie gern. Kontaktieren Sie MKB Juristen für eine individuelle Beratung und vermeiden Sie unangenehme rechtliche Überraschungen.