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Gewerbeflächenmietvertrag: Vergessen Sie nicht die Indexierung

Nein, die jährliche Indexierung der Miete für Gewerbeimmobilien ist kein automatischer Vorgang, den man einfach vergessen kann – aber wenn man sie als Vermieter vergisst, verliert man in der Regel nicht sofort den Anspruch darauf.

Veröffentlicht am 10. Januar 2019 von MKBjuristen.nl
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Nein, die jährliche Mietanpassung für Gewerbeimmobilien ist kein automatischer Vorgang, den man einfach vergessen kann. Sollten Sie als Vermieter dies jedoch einmal vergessen, verlieren Sie in der Regel nicht sofort Ihren Anspruch darauf. Fast jeder Mietvertrag enthält eine Anpassungsklausel, die die Miete jährlich, oft auf Basis des Verbraucherpreisindexes (CBS-VPI), anpasst. Enthält Ihr Vertrag eine Klausel nach ROZ-Vorschrift, die die fristlose Fälligkeit der angepassten Miete vorsieht, können Sie grundsätzlich rückständige Anpassungen bis zu fünf Jahre rückwirkend einfordern (die Verjährungsfrist gemäß Artikel 3:308 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Fehlt eine solche Klausel oder bleiben Sie zu lange untätig, riskieren Sie den Verlust Ihrer Ansprüche. Der Jahreswechsel ist der ideale Zeitpunkt, Ihren Mietvertrag zu überprüfen.

Was ist Mietindexierung?

Indexierung bedeutet, dass die Miete regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wird, sodass der reale Mietwert stabil bleibt. In den meisten Gewerbemietverträgen erfolgt dies jährlich auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) . Die Miete steigt dann entsprechend der Inflation.

Die Indexierungsklausel legt den Stichtag für die Mietanpassung, den zugrunde liegenden Index und die Berechnungsmethode fest. Es handelt sich daher um eine vertraglich vereinbarte, wiederkehrende Verpflichtung – nicht um eine einmalige Verhandlung.

So funktioniert die Berechnung (Berechnungsbeispiel)

Die gebräuchlichste Formel lautet: neue Miete = alte Miete × (neuer Index / alter Index). Angenommen, die Miete beträgt 2.000 € pro Monat und der entsprechende Verbraucherpreisindex (VPI) ist innerhalb eines Jahres um 4 % gestiegen. Dann beträgt die neue Miete 2.000 € × 1,04 = 2.080 € pro Monat. Die genauen Indexwerte und der Referenzmonat sind in Ihrem Vertrag angegeben. Beachten Sie stets die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (CBS) und den genauen Wortlaut Ihrer Klausel, da diese festlegen, welchen Monat und welche Datenreihe (z. B. „alle Haushalte“) Sie verwenden müssen.

Indexierung für Gewerbeimmobilien: beträchtliche Vertragsfreiheit

Für die Vermietung von Wohnraum hat der Gesetzgeber eine Indexierung gesetzlich geregelt. Bei der Anmietung von Gewerbeimmobilien haben Sie hingegen deutlich mehr Gestaltungsfreiheit. Sie können beispielsweise Folgendes vereinbaren:

  • Die Miete festen Prozentsatz erhöht
  • Die Mieten orientieren sich am CBS- Verbraucherpreisindex ;
  • Ein anderer Index oder ein anderes Maß wird als Richtwert herangezogen.

Welche Variante am besten passt, hängt von Ihrer Situation und der Art der Immobilie ab. Wenn wir bei MKB Juristen einen Mietvertrag für Gewerberäume , ermitteln wir stets, welche Indexierungsklausel für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Indexierung in den ROZ-Modellmietverträgen

In der Praxis verwenden viele Vermieter den Mustermietvertrag des Council for Real Estate (ROZ). Der ROZ-Mustervertrag geht davon aus, dass die jährliche Mietindexierung auf Basis des Indexwertes des Jahres berechnet wird, in dem die Miete zuletzt angepasst wurde.

Im ROZ-Modell geben Sie manuell an, wann die Miete angepasst wird und ab welchem ​​Datum diese Anpassung erstmals wirksam wird. Häufig ist dies der 1. Januar, weshalb der Jahreswechsel ein idealer Zeitpunkt ist, den Mietvertrag zu aktualisieren und die Anpassung vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass die neueren ROZ-Modelle (wie z. B. Retail Space 2022 und Office Space 2015) ein Auswahlmenü für die Indexierung bieten: Der Verbraucherpreisindex ist nicht mehr zwingend das alleinige Maß. Prüfen Sie daher immer, welche Version und welche Variante in Ihrem Vertrag ausgewählt wurde.

Was passiert, wenn man vergisst, die Indexierung anzuwenden?

Genau hier kommt es auf den Wortlaut der Klausel an. Das ROZ-Modell sieht vor, dass die indexierte Miete auch ohne gesonderte Benachrichtigung des Mieters fällig und zahlbar ist. Wir bei MKB Juristen achten ebenfalls darauf, dass eine solche Klausel im Mietvertrag enthalten ist, da sie weitreichende Konsequenzen hat.

Ohne eine solche Klausel

Versäumt der Vermieter die Indexierung und gibt es keine Klausel, die eine automatische Mieterhöhung vorsieht, kann dies eine unsachgemäße Vertragsgestaltung darstellen. Der Vermieter läuft dann Gefahr, seine Ansprüche aufgrund der vergessenen Indexierung zu verlieren.

Mit einer solchen Klausel

Ist die Klausel enthalten, stellt sich die Situation anders dar. Die niederländische Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass ein Vermieter durch eine solche Klausel nicht automatisch seine Ansprüche auf vergessene Mieterhöhungen verliert. Eine vergessene Erhöhung bleibt grundsätzlich durchsetzbar, selbst wenn sie jahrelang nicht mitgeteilt wurde.

Wichtiger Hinweis: Ansprüche auf Zahlung (rückständiger) Miete – einschließlich vergessener Indexierungen – verjähren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Fälligkeit. Dies ergibt sich aus Artikel 3:308 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der für alle jährlich oder in kürzeren Abständen zu zahlenden Beträge, wie beispielsweise Miete, gilt. Folglich kann ein Vermieter eine solche Forderung grundsätzlich nicht unbegrenzt weit in die Vergangenheit zurückreichend geltend machen. Die jährliche Indexierung selbst kann ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum angewendet werden; lediglich die tatsächliche Einziehung des ausstehenden Betrags unterliegt der Verjährungsfrist.

Abwicklung von Gerichtsverfahren: Nichts zu tun, kann Sie teuer zu stehen kommen

spielt auch Verwirkung eine Rolle. Wenn ein Vermieter die Mietanpassung über Jahre hinweg nicht vornimmt und der Mieter daher davon ausgehen durfte, dass die Miete nicht mehr erhöht wird, kann die rückwirkende Geltendmachung der Miete unter Umständen gegen die Billigkeit und Billigkeit verstoßen. Laut Rechtsprechung wird die Einrede der Verwirkung jedoch nur in Ausnahmefällen anerkannt: Die bloße Rechnungsstellung der alten (nicht indexierten) Miete über Jahre hinweg reicht hierfür in der Regel nicht aus. Ob dies zutrifft, hängt stark von den Umständen ab: dem Wortlaut der Klausel, dem Verhalten der Parteien und der Dauer des Nichthandelns. Eine Klausel, die die Mieterhöhung automatisch fällig und zahlbar macht, erschwert zwar die erfolgreiche Geltendmachung der Verwirkung durch den Mieter, schließt sie aber nicht gänzlich aus.

Schritt-für-Schritt-Plan: Vergessene Indexierung sammeln

Haben Sie als Vermieter festgestellt, dass Sie die Indexierung seit Jahren nicht angewendet haben? Dann befolgen Sie diese Schritte, bevor Sie eine zusätzliche Bewertung einreichen:

  1. Lesen Sie Ihre Klausel. Enthält Ihr Vertrag eine Bestimmung ähnlich der ROZ, die die indexierte Miete auch ohne Vorankündigung fällig und zahlbar macht?
  2. Ermitteln Sie den Zeitraum. Wie weit zurück können Sie gehen, unter Berücksichtigung der fünfjährigen Verjährungsfrist (Artikel 3:308 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)?
  3. Berechnen Sie die Fehlmenge. Wenden Sie die korrekten CBS-Indexwerte pro Jahr an und addieren Sie die Erhöhungen korrekt.
  4. Prüfung hinsichtlich des Rechtsmissbrauchs. War der Mieter berechtigt, sich darauf zu verlassen, dass Sie die Indexierung endgültig aufgehoben haben?
  5. Kommunizieren Sie schriftlich und mit entsprechenden Belegen. Senden Sie eine übersichtliche Kostenaufstellung und ein angemessenes Zahlungsziel.

Sind Sie sich bei einem dieser Schritte unsicher? Dann lassen Sie Ihren Vertrag zunächst prüfen – eine fehlerhafte Zusatzbewertung kann zu unnötigen Streitigkeiten führen.

Die Bedeutung guter Vertragsklauseln und soliden Vertragsmanagements

Eine korrekt formulierte Indexierungsklausel kann entscheidend sein, selbst wenn Sie als Vermieter selbst fahrlässig gehandelt haben. Sie ist jedoch kein Allheilmittel. Ein solides Vertragsmanagement mit Beachtung der Vertragsbedingungen und Ablaufdaten bleibt unerlässlich. Insbesondere hilft es dabei:

  • Tragen Sie den Stichtag für die Indexierung (oft der 1. Januar) in Ihren Kalender ein;
  • den aktuellen VPI-Wert jährlich bei Statistics Netherlands nachschlagen;
  • Die Berechnung und die neue Miete schriftlich festzuhalten, auch wenn die Klausel keine Benachrichtigung vorschreibt;
  • Lassen Sie Ihre Klausel überprüfen, wenn Sie Zweifel daran haben, ob vergessene Preiserhöhungen noch durchsetzbar sind.

Ist der Mieter mit der Zahlung einer korrekt angewendeten Indexierung im Rückstand? In diesem Fall kann ein zeitnahes Inkassoverfahren Abhilfe schaffen.

Häufig gestellte Fragen zur Indexierung der Gewerbemiete

Darf ich die Miete für Gewerbeimmobilien jährlich indexieren?

Ja, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Bei Gewerbeimmobilien besteht ein großer vertraglicher Spielraum: Sie können eine feste Mietsteigerung, den Verbraucherpreisindex oder einen anderen Vergleichswert vereinbaren. Ohne eine Indexierungsklausel im Vertrag besteht grundsätzlich kein Anspruch auf jährliche Anpassung.

Auf welchem ​​Index basiert die Mietberechnung üblicherweise?

In den meisten Verträgen, darunter vielen ROZ-Modellen, wird der Verbraucherpreisindex (VPI) des CBS verwendet. In neueren ROZ-Modellen ist der VPI nicht mehr zwingend das alleinige Messinstrument. Der genaue Indexwert und die Berechnungsmethode sind in der Indexklausel Ihres Vertrags aufgeführt.

Ich habe die Indexierung letztes Jahr vergessen. Kann ich sie trotzdem noch erhalten?

Oft ja, insbesondere wenn Ihr Vertrag eine Klausel im Stil der ROZ enthält, die die indexierte Miete ohne Vorankündigung fällig und zahlbar macht. Beachten Sie, dass Zahlungsansprüche in der Regel nach fünf Jahren verjähren und dass der Grundsatz der Verwirkung eine Rolle spielen kann. Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie eine ergänzende Bewertung einreichen.

Wie weit zurück kann ich vergessene Indexierungen geltend machen?

Grundsätzlich verjähren Ansprüche auf Zahlung rückständiger Mieten nach fünf Jahren (Artikel 3:308 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Zwar kann die Indexierung selbst vom ursprünglichen Beginn an fortgeführt werden, die tatsächliche Einziehung des ausstehenden Betrags ist jedoch durch diese Verjährungsfrist begrenzt.

Muss ich den Mieter über die Mieterhöhung informieren?

Das hängt von Ihrer Klausel ab. Bei den ROZ-Modellen ist die indexierte Miete auch ohne gesonderte Benachrichtigung fällig und zahlbar. Dennoch empfiehlt es sich, die Erhöhung schriftlich und rechtzeitig mitzuteilen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie berechne ich die indexierte Miete?

Üblicherweise multipliziert man die geltende Miete mit dem neuen Indexwert und teilt diesen durch den alten Indexwert. Bei einer Erhöhung um beispielsweise 4 % steigt die Miete von 2.000 € auf 2.080 €. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, um den Referenzmonat und die entsprechende CBS-Reihe zu ermitteln.

Lassen Sie Ihren Mietvertrag prüfen oder erstellen?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Indexierungsklausel rechtssicher ist, oder möchten Sie vergessene Indexierungen ohne rechtliches Risiko einziehen? Dann lassen Sie Ihren Mietvertrag rechtlich prüfen. Unsere Rechtsexperten beurteilen, ob Ihr Vertrag ausreichenden Schutz bietet, und unterstützen Sie bei der Erstellung rechtsverbindlicher Vereinbarungen. Möchten Sie mehr über Ihre Position als Vermieter oder Mieter erfahren? Besuchen Sie unsere Seite zum Mietrecht oder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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