MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn Sie Minderjährige in Ihrem Unternehmen beschäftigen möchten, gelten die strengen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der weitergehenden Vorschriften zur Kinderarbeit. Vieles hängt vom Alter ab: Grundsätzlich gilt für Kinder bis einschließlich zwölf Jahren ein Beschäftigungsverbot.
Kinder bis einschließlich zwölf Jahre
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern bis einschließlich zwölf Jahren verboten. Es gibt wenige Ausnahmen, beispielsweise für die Teilnahme an Aufführungen oder ähnlichen Sonderveranstaltungen sowie für gemeinnützige Arbeit über Bureau Halt. Außerhalb dieser Ausnahmen dürfen Sie Kinder dieses Alters nicht beschäftigen.
Dreizehn- und Vierzehnjährige
Ab dreizehn Jahren dürfen Kinder unter strengen Auflagen leichte, nicht-industrielle Arbeiten verrichten, wie z. B. Gelegenheitsjobs oder die Mithilfe in einem Geschäft. Die Arbeit darf weder die Sicherheit noch die Gesundheit oder den Schulbesuch gefährden. Die Arbeitszeiten sind begrenzt, wobei in den Ferien mehr Flexibilität herrscht.
Fünfzehnjährige
Für Fünfzehnjährige gelten etwas mehr Möglichkeiten, wie zum Beispiel leichte Arbeiten und Lieferdienste, ebenfalls innerhalb festgelegter Arbeitszeitgrenzen und unter Berücksichtigung des Schulbesuchs. Für risikoreichere Tätigkeiten und Maschinen gelten weiterhin Einschränkungen.
Sechzehn- und Siebzehnjährige
Für 16- und 17-Jährige gibt es zwar mehr Möglichkeiten, aber dennoch Einschränkungen: Sie dürfen bestimmte gefährliche Arbeiten nicht ausführen, und es gelten Regeln bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten. Halten Sie sich an diese Vorgaben, um Bußgelder zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Darf ein zwölfjähriges Kind bei mir in Teilzeit arbeiten?
Prinzipiell nein: Ein Arbeitsverbot gilt bis einschließlich des zwölften Lebensjahres, mit wenigen Ausnahmen.
Welche Regeln gelten für Fahrer von Lebensmittellieferungen?
Für Jugendliche gelten Alters- und Arbeitszeitbeschränkungen sowie Sicherheitsbestimmungen. Liefertätigkeiten sind ab einem bestimmten Alter und innerhalb dieser Grenzen zulässig.
Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich gegen das Gesetz verstoße?
Die Arbeitsinspektion geht gegen Kinderarbeit vor und kann Bußgelder verhängen. Halten Sie sich daher unbedingt an die Alters- und Arbeitszeitbeschränkungen.
Junge Menschen im Rahmen der Regeln einsetzen?
Unsere Rechtsexperten beraten Sie zur Beschäftigung von Minderjährigen und erstellen die entsprechenden Arbeits- oder Praktikumsverträge . Lernen Sie unser Arbeitsrechtsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.