MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Grundsätzlich sind alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig, einige Klauseln sind jedoch verboten oder anfechtbar. Der Umfang des Schutzes hängt von Ihrer Situation ab: Große Unternehmen genießen kaum Schutz, KMU können unangemessen belastende Klauseln für ungültig erklären lassen, und Verbraucher können sich zudem auf die Listen verbotener Klauseln berufen.
Viele Unternehmen verwenden allgemeine Geschäftsbedingungen, deren vollständige rechtliche Prüfung jedes Mal unpraktisch ist. Daher laufen Verbraucher – aber auch Kleinunternehmer ohne Rechtsabteilung – Gefahr, unangenehme Überraschungen zu erleben. Glücklicherweise schützt sie das Gesetz: Manche Bedingungen sind schlichtweg verboten.
Großunternehmen: geringer Schutz
Der Gesetzgeber misst großen Unternehmen den geringsten Schutz bei: Von ihnen wird erwartet, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen, über Fachkenntnisse verfügen und ausreichend Verhandlungsmacht besitzen, um nachteilige Klauseln zu verhindern. Für sie gilt vorrangig die Vertragsfreiheit. Sie können sich jedoch auf allgemeine zivilrechtliche Beschränkungen berufen, wie etwa die Gebote der Angemessenheit und Billigkeit. Darüber hinaus ist jede Klausel unwirksam, wenn ihr Inhalt oder Zweck gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.
KMU: Anfechtbar bei unangemessen belastenden Klauseln
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) befinden sich in einer schwächeren Position und sind daher besser geschützt: Klauseln sind anfechtbar, wenn sie unangemessen belastend sind. Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen ab – die Art der Vereinbarung, die Art ihres Zustandekommens und die bekannten Interessen der Parteien sind zu berücksichtigen. Die Gesamtsituation wird daher in die Betrachtung einbezogen.
Verbraucher: die schwarze und graue Liste
Privatpersonen genießen den besten Schutz. Wie KMU können sie sich auf unzumutbare Belastung, Angemessenheit und Fairness berufen – und darüber hinaus auf die schwarze und die graue Liste. Die schwarze Liste enthält Klauseln, die immer unzumutbar belastend sind; die graue Liste enthält Klauseln, die als solche gelten. Ein Beispiel aus der schwarzen Liste ist eine Klausel, die das Recht zur Kündigung des Vertrags bei Nichterfüllung ausschließt; ein Beispiel aus der grauen Liste ist eine längere Kündigungsfrist für den Kunden als für den Lieferanten.
Achten Sie außerdem auf die korrekte Zustellung
Selbst rechtlich gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar, wenn ihre Geltung nicht ordnungsgemäß erklärt wurde. Ein bloßer Verweis auf die Bedingungen auf Ihrer Website genügt nicht immer; dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Geschäftsbedingungen sind verboten?
Klauseln, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Gegenüber Verbrauchern sind die Klauseln der schwarzen Liste stets verboten, und jene der grauen Liste sind vermutlich unangemessen belastend.
Gilt die schwarze und graue Liste auch für Unternehmer?
Nicht direkt. KMU können sich jedoch auf unzumutbare Belastungen sowie auf Angemessenheit und Fairness berufen; die schwarzen und grauen Listen dienen in erster Linie dem Schutz der Verbraucher (manchmal mit Folgewirkungen).
Sind meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig, wenn ich nur auf sie verweise?
Nicht immer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen korrekt als anwendbar gekennzeichnet und grundsätzlich zugänglich gemacht werden. Ein bloßer Verweis auf Ihre Website reicht möglicherweise nicht aus.
Unterstützung bei der Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen
Gute Allgemeine Geschäftsbedingungen berücksichtigen diese Schutzbestimmungen sowie angemessene Regelungen. Die Rechtsexperten von MKB Juristen erstellen sie für Sie. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung oder informieren Sie sich über unsere Expertise im Vertragsrecht.