MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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SaaS (Software as a Service) ist Software, die Sie über das Internet erwerben, anstatt sie selbst zu installieren. Sie bietet Flexibilität, macht Sie aber vom Anbieter abhängig. Daher sollten Sie in einem SaaS-Vertrag, einer Service-Level-Vereinbarung (SLA) und – bei personenbezogenen Daten – in einer Datenverarbeitungsvereinbarung klare Vereinbarungen zu Verfügbarkeit, Daten und Kündigung treffen.
Was ist SaaS?
Bei Software as a Service (SaaS) entwickelt ein Anbieter die Software, die Sie dann über das Internet nutzen, üblicherweise im Rahmen eines Abonnements. Sie verwalten die Software nicht selbst und müssen weder etwas installieren noch warten. Das ist zwar praktisch, macht Sie aber vom Anbieter und dessen Verfügbarkeit abhängig.
Der SaaS-Vertrag
Der SaaS-Vertrag regelt die Kernpunkte: Was Sie erwerben, das Nutzungsrecht, Preis und Laufzeit, Haftung und Rechte an geistigem Eigentum. Wichtig: Sie erhalten lediglich ein Nutzungsrecht, nicht aber das Eigentum an der Software.
Verfügbarkeit und die Service-Level-Vereinbarung (SLA)
Da Sie auf den Service angewiesen sind, ist die Verfügbarkeit entscheidend. Eine Service-Level-Vereinbarung (SLA) legt die garantierte Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und die Folgen von Ausfällen fest. Achten Sie auf die messbaren Kriterien und darauf, was passiert, wenn der Anbieter diese nicht einhält.
Daten, Datenschutz und Abmeldung
Verarbeitet der SaaS-Anbieter personenbezogene Daten, benötigen Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO). Legen Sie darin auch fest, was mit Ihren Daten geschieht und wie Sie diese im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit (Exit) erhalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Daten nach Vertragsende nicht verloren gehen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Dokumente benötige ich für SaaS?
Ein SaaS-Vertrag, eine Verfügbarkeits-SLA und, im Falle personenbezogener Daten, eine Datenverarbeitungsvereinbarung.
Werde ich der Eigentümer der Software?
Nein, bei SaaS erhalten Sie ein Nutzungsrecht, nicht das Eigentum. Die Rechte an der Software behält der Anbieter.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich aufhöre?
Sie müssen dies im Voraus in einer Ausstiegsklausel regeln: wie und in welchem Format Sie Ihre Daten zurückerhalten und wann diese gelöscht werden.
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