Rechtsangelegenheiten

Urheberrecht für Nachrichtenwebseiten und Nachrichtendienste

Wer eine Nachrichtenwebsite oder einen Nachrichtenkanal startet, darf nicht einfach die Arbeit anderer kopieren: Nachrichtenbilder, Texte und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Das Gesetz sieht jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor, die für die Presse relevant sind: ….

Veröffentlicht am 18. April 2022 von MKBjuristen.nl
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Wer eine Nachrichtenwebsite oder einen Nachrichtenkanal betreibt, darf nicht einfach die Arbeit anderer kopieren: Nachrichtenbilder, Texte und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen für die Presse vor: das Zitatrecht, die Pressefreiheit und die Ausnahme für die Berichterstattung.

Nachrichten sind auch urheberrechtlich geschützt

Es ist in der Presse üblich, sich gegenseitig zu zitieren und Auszüge zu reproduzieren, doch das Urheberrecht erlaubt dies nicht immer. Urheberrecht gilt für Fotos, Artikel und Videos mit eigenem Charakter. Einzelne Fakten sind frei, ihre Ausgestaltung jedoch nicht.

Das Recht zu zitieren

Nach dem Zitatrecht (Artikel 15a des Urheberrechtsgesetzes) dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen aus einem Werk zitieren: Das Zitat muss funktional sein (z. B. für eine Rezension oder einen Nachrichtenbericht), dem Zweck angemessen sein und die Quelle sowie den Autor angeben. Das Kopieren eines gesamten Artikels fällt nicht darunter.

Ausnahmeregelung für die Presse

Die Presseausnahme (Artikel 15 des Urheberrechtsgesetzes) erlaubt es Nachrichtenmedien, Berichte zu aktuellen Themen unter bestimmten Bedingungen voneinander zu kopieren. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn der Urheber seine Rechte ausdrücklich vorbehalten hat (ein sogenannter „Urheberrechtsvorbehalt“), was bei vielen Medien der Fall ist.

Die Meldeausnahme

In einem Bericht über ein aktuelles Ereignis dürfen Bild- oder Tonmaterial unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, soweit dies zur Darstellung des Ereignisses erforderlich ist (Artikel 16a des Urheberrechtsgesetzes). Auch hier gelten die Bestimmungen zur Verhältnismäßigkeit und zur Quellenangabe.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich einen Nachrichtenartikel von jemand anderem reproduzieren?

Nicht einfach vollständig. Zitieren ist unter bestimmten Bedingungen gestattet (Zitatrecht); eine Vervielfältigung über die Presse ist nicht erlaubt, wenn der Autor sich die Rechte vorbehalten hat.

Darf ich Nachrichtenfotos verwenden?

Nachrichtenbilder sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist nur mit Genehmigung oder Lizenz bzw. im Rahmen einer Ausnahme mit Quellenangabe gestattet.

Muss ich die Quelle angeben?

Ja, Quellenangabe und Namensnennung sind bei Zitaten und den meisten Ausnahmen erforderlich.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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