Rechtsangelegenheiten

Hat ein Kunde, der eine online gekaufte Ware abholt, ein Recht auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Ja: Auch wenn ein Kunde seine Online-Bestellung im Geschäft abholt, hat er grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Entscheidend ist, dass der Fernabsatzkauf (von zu Hause aus, online) abgeschlossen wurde, nicht wo sich das Produkt befindet.

Veröffentlicht am 30. September 2021 von MKBjuristen.nl
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Ja: Auch wenn ein Kunde seine Online-Bestellung im Geschäft abholt, hat er in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Entscheidend ist, dass der Kauf online (von zu Hause aus) abgeschlossen wurde, nicht der Ort der Abholung. Es gibt jedoch Ausnahmen – beispielsweise Sonderanfertigungen, personalisierte Produkte oder verderbliche Waren –, die Sie vor dem Kauf angeben müssen.

Bei Online-Käufen hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, das nach der Lieferung beginnt. Immer mehr Online-Shops bieten ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Bestellung im Geschäft abzuholen. Auch in diesem Fall gilt in der Regel ein Widerrufsrecht, mit wenigen Ausnahmen.

14-tägiges Widerrufsrecht, auch für Abholungen

Die Widerrufsfrist gilt für Fernabsatzgeschäfte – ob über einen Webshop, ein Bestellformular, bei Haustürgeschäften oder telefonischen Bestellungen. Verbraucher haben grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Auch wenn die online bestellte Ware in einem Ladengeschäft abgeholt wird, ist dies unerheblich: Entscheidend ist, *wo* der Kaufvertrag geschlossen wurde (zu Hause am Computer), nicht wo die Ware geliefert wird. Die Frist endet 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. des letzten bestellten Artikels.

Diese 14 Tage sind das Minimum; Sie können jederzeit eine längere Widerrufsfrist einräumen. Sie sind verpflichtet, den Verbraucher über die Widerrufsfrist, die Modalitäten und den Zeitraum des Widerrufs zu informieren und ein Musterformular bereitzustellen. Versäumen Sie dies, kann die Widerrufsfrist um maximal zwölf Monate verlängert werden – ein Grund, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen.

Ausnahmen von der Bedenkzeit

In manchen Fällen ist eine Widerrufsfrist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sofern Sie dies vor dem Kauf angeben. Dies gilt beispielsweise für Sonderanfertigungen (wie einen maßgefertigten Schrank), personalisierte Produkte (wie eine Fotoleinwand) oder verderbliche Waren. Es gibt eine umfangreiche Liste, insbesondere für Produkte, die nicht ohne Weiteres weiterverkauft werden können.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Widerrufsfrist nicht gilt, auch wenn Sie dies nicht melden: kleine Einkäufe bei Schlussverkäufen oder auf dem Markt sowie die Online-Buchung einer Pauschalreise oder der Kauf/die Anmietung eines Hauses.

Die Regeln gelten nur für Käufe von Endverbrauchern. Wenn Ihr Webshop ausschließlich an Unternehmen verkauft, gelten sie nicht – die Verwendung zweier separater AGB kann sinnvoll sein, wenn Sie an beide Kundengruppen verkaufen. Sie gelten auch nicht, wenn Privatpersonen untereinander kaufen (z. B. über Marktplaats); verkauft jedoch ein Unternehmen über Marktplaats an eine Privatperson, gelten sie.

Häufig gestellte Fragen

Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, wenn er seine Online-Bestellung abholt?

Ja, grundsätzlich 14 Tage. Der Kauf wurde per Fernabsatz abgeschlossen; der Abholort ändert daran nichts.

Wann gilt die Widerrufsfrist nicht?

Dies gilt unter anderem für Sonderanfertigungen, personalisierte oder verderbliche Produkte – vorausgesetzt, Sie geben dies vor dem Kauf an. Es gilt außerdem nicht für bestimmte Einkäufe (Marktartikel, Pauschalreisen, Haushaltswaren).

Was passiert, wenn ich mich nicht nach der Widerrufsfrist erkundige?

Die Widerrufsfrist kann anschließend um maximal zwölf Monate verlängert werden. Korrekte Informationen und ein Musterformular sind daher unerlässlich.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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