MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Eine an sich korrekte Produktaussage kann dennoch irreführend sein, wenn sie vom Durchschnittsverbraucher falsch interpretiert wird. Eine Gesichtsmaske mit einem „Schutzgrad von 98,65 %“ wurde vom Werberat als irreführend eingestuft, da sich dieser Prozentsatz auf Bakterien und nicht auf Viren bezog – der Verbraucher hingegen erwartete einen umfassenden Schutz vor dem Coronavirus. Überlegen Sie daher genau, wie Ihre Zielgruppe eine Aussage interpretiert, insbesondere wenn es um Gesundheitsinformationen geht.
Der Werbebeirat (RCC) musste über einen Werbetreibenden entscheiden, der behauptete, eine Gesichtsmaske biete einen Schutz von 98,65 %, ohne klarzustellen, dass sich dies auf Bakterien und nicht auf Viren wie das Coronavirus bezog. Ein Beschwerdeführer hielt dies für irreführend.
Der Schutzgrad bezog sich auf Bakterien, nicht auf Viren
Auf der Website und in einer Broschüre wurde ein „Schutzgrad von 98,65 %“ für eine waschbare Gesichtsmaske angegeben. Laut der Beschwerde ist diese Angabe irreführend und gefährdet die öffentliche Gesundheit (Aktenzeichen 2021/00260). Der Werbetreibende erklärte, er habe keine medizinische Verwendung empfohlen – auf der Verpackung stand „Gesichtsmaske für den Alltag“ – und legte einen unabhängigen Testbericht vor, der den Schutzgrad von 98,65 % bestätigte.
Der Vorsitzende des RCC prüfte den Bericht: Er betraf die Bakterifiltrationseffizienz (BFE), also den Schutz vor Bakterien, nicht vor Viren. Der Werbetreibende hatte dies nicht deutlich gemacht.
Der Durchschnittsverbraucher interpretiert die Aussage anders
Laut der Vorsitzenden wird der Durchschnittsverbraucher die Angabe von 98,65 % als umfassenden Schutz vor dem Coronavirus interpretieren – über den Schutz einer FFP2-Maske (ca. 94 %) hinaus und auf dem Niveau einer FFP3-Maske. Dies entspricht nicht der Realität. Folglich stellt dies einen Verstoß gegen Artikel 8.2(b) des niederländischen Werbegesetzes dar: Die Werbung ist hinsichtlich des Schutzes vor Corona irreführend. Dem Werbetreibenden wurde die weitere Verwendung dieser Werbung untersagt.
Obwohl der Werbetreibende nirgends erwähnte, dass Viren im Spiel waren, lag dennoch eine Täuschung vor. Die Lehre daraus: Überlegen Sie genau, wie Ihre Zielgruppe eine Aussage interpretiert, insbesondere im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse eines Produkts, und erst recht, wenn die öffentliche Gesundheit auf dem Spiel steht.
Vorsicht vor Werbung
Werbung erfordert Präzision. Sie dürfen Ihre Produkte nicht einfach vergleichen, Advertorials dürfen nicht irreführend sein, und es gelten besondere Regeln, wie beispielsweise das Verbot der Werbung für Glücksspiel. Überlegen Sie sich daher Ihre Website- und Broschürentexte im Vorfeld sorgfältig – sowohl aus Marketing- als auch aus rechtlicher Sicht.
Häufig gestellte Fragen
Meine Aussage ist faktisch korrekt – könnte sie trotzdem irreführend sein?
Ja. Entscheidend ist, wie der Durchschnittsverbraucher die Aussage interpretiert. Selbst wenn eine korrekte Aussage einen falschen Eindruck erweckt (wie beispielsweise der Schutz vor Corona in Bezug auf die Bakterienzahl), kann sie irreführend sein.
Worauf sollte ich bei Gesundheitsversprechen achten?
Seien Sie besonders vorsichtig und präzise. Machen Sie deutlich, worauf sich eine Prozentzahl oder ein Ergebnis bezieht, denn irreführende Informationen haben im Bereich der öffentlichen Gesundheit erhebliche Auswirkungen.
Wer beurteilt, ob Werbung irreführend ist?
Der Werbekodex-Ausschuss arbeitet unter anderem auf Grundlage des niederländischen Werbekodex. Er kann einem Werbetreibenden empfehlen, die Verwendung einer bestimmten Aussage einzustellen.
Hinweise zu Werbung und Produktversprechen
Die Rechtsexperten von MKB Juristen prüfen Ihre Werbekommunikation auf ihre Rechtmäßigkeit. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Marketing- und Werberecht oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch .