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Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass Deliveroo-Lieferfahrer nicht selbstständig, sondern faktisch angestellt sind – ein Meilenstein im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit. Für Auftraggeber dient dies als Warnung: Wer Freelancer beschäftigt, die faktisch wie Angestellte behandelt werden, riskiert Steuernachzahlungen, Bußgelder und Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag. Im Folgenden erfahren Sie, was das Urteil bedeutet und wie Sie Freelancer sicher einsetzen können.
Wie hat der Oberste Gerichtshof im Fall Deliveroo entschieden?
Der FNV reichte eine langjährige Klage gegen Deliveroo ein, und der Oberste Gerichtshof urteilte, dass die Lieferfahrer nicht selbstständig, sondern faktisch angestellt waren. Das Unternehmen beschäftigte zwar Freiberufler, diese wurden jedoch in der Praxis angeleitet und hatten kein Mitspracherecht bei Preisen und Arbeitsbedingungen. Das ist eine Schein-Selbstständigkeit. Ähnliche Verfahren waren auch gegen andere Plattformen anhängig, und Helpling musste zuvor Insolvenz anmelden, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass die Reinigungskräfte faktisch Zeitarbeiter waren.
Warum ist das Freelance-Modell attraktiv – und riskant?
Die Beauftragung von Freelancern ist für Unternehmen attraktiv: Sie müssen keine Angestellten einstellen, was Kosten spart. Freelancer wiederum genießen die Freiheit, ihre Arbeitszeiten selbst zu bestimmen, zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und oft auch weniger Steuern.
Der Nachteil: Viele Selbstständige können keine Altersvorsorge aufbauen oder sind unzureichend versichert. Da Unternehmen keine Beiträge (Arbeitnehmer- und Sozialversicherungsbeiträge, Rentenbeiträge) zahlen, entgehen der Gesellschaft wichtige Ressourcen. Das ist ein Hauptgrund, warum die Regierung gegen Scheinselbstständigkeit vorgeht.
Das DBA-Gesetz und die Risiken für Mandanten
Das Gesetz zur Deregulierung der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen (DBA-Gesetz) zielt darauf ab, Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen. Ein Urteil über Scheinselbstständigkeit kann weitreichende Konsequenzen haben:
- Die Steuer- und Zollverwaltung kann zusätzliche Steuerfestsetzungen und Geldstrafen verhängen;
- Sowohl der Auftraggeber als auch der selbstständige Freiberufler können haftbar gemacht werden – die zusätzliche Gebühr und die Geldstrafe können daher beiden auferlegt werden;
- Der selbstständige Freiberufler kann einen Arbeitsvertrag mit allen damit verbundenen Konsequenzen beanspruchen (fortlaufende Lohnzahlung, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch).
HINWEIS: Die Regeln und Durchsetzungsrichtlinien bezüglich Scheinbeschäftigung (einschließlich des DBA-Gesetzes, des Vollstreckungsmoratoriums und neuer Gesetze) entwickeln sich ständig weiter – überprüfen Sie den aktuellen Stand bei der Steuer- und Zollverwaltung, bevor Sie sich darauf verlassen.
Wie kann man Freiberufler sicher einsetzen?
Ob eine Geschäftsbeziehung als Arbeitsverhältnis gilt, hängt von der tatsächlichen Durchführung ab, nicht nur vom Vertrag. Begrenzen Sie Ihr Risiko durch:
- um sicherzustellen, dass der selbstständige Freiberufler tatsächlich unabhängig arbeitet (eigene Honorare, Handlungsfreiheit, keine strenge Überwachung);
- um zu verhindern, dass der Selbstständige faktisch wie ein Angestellter behandelt wird;
- einen guten Selbstständigenvertrag oder Dienstleistungsvertrag , der der eigenen Praxis entspricht.
Mehr dazu können Sie in unserem Blogbeitrag über die Vermeidung der Einstufung als Schein-Selbstständiger.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet das Urteil gegen Deliveroo für mein Unternehmen?
Dies bestätigt, dass die konkrete Arbeitsbeziehung entscheidend ist. Behandelt man freiberufliche Fachkräfte wie Angestellte (Wegweisung, kein Mitspracherecht bei der Honorarfestlegung), kann die Beziehung als Arbeitsverhältnis eingestuft werden.
Wer haftet für zusätzliche Steuerzahlungen im Falle einer Scheinbeschäftigung?
Nach dem DBA-Gesetz können sowohl der Auftraggeber als auch der selbstständige Freiberufler haftbar gemacht werden. Gegen beide können zusätzliche Gebühren und Bußgelder verhängt werden.
Kann ein Selbstständiger einen Arbeitsvertrag durchsetzen?
Ja. Im Falle einer Scheinbeschäftigung kann der selbstständige Freiberufler einen Arbeitsvertrag beanspruchen, mit Folgen wie der Weiterzahlung des Lohns und dem Kündigungsschutz.
Wie kann ich Schein-Selbstständigkeit vermeiden?
Stellen Sie sicher, dass der freiberufliche Experte tatsächlich selbstständig arbeitet und nicht wie ein Angestellter behandelt wird, und verwenden Sie einen entsprechenden Vertrag. Lassen Sie Ihre Situation im Zweifelsfall prüfen.
Freiberufler sicher beauftragen?
Die Regelungen zur Scheinselbstständigkeit sind komplex und die Risiken erheblich. Vermeiden Sie unnötige Risiken und lassen Sie sich beraten, wie Sie selbstständige Fachkräfte sicher beschäftigen können.
Unsere für Arbeitsrecht beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.