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Ein Wegerecht ist eine Dienstbarkeit: das Recht, das Grundstück eines anderen (das dienende Grundstück) zum Nutzen des eigenen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) zu überqueren. Selbst ein jahrhundertealtes Wegerecht ist grundsätzlich noch gültig, sofern es rechtlich begründet wurde oder durch Ersitzung entstanden ist.
Was ist eine Dienstbarkeit?
Eine Dienstbarkeit ist eine Belastung eines Grundstücks (des dienenden Grundstücks) zugunsten eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks). Der Eigentümer des dienenden Grundstücks muss etwas dulden oder darf etwas nicht tun, um dem herrschenden Grundstück Vorteile zu verschaffen. Das Wegerecht – das Recht, das Grundstück eines anderen zu überqueren, um zum eigenen Grundstück zu gelangen – ist ein bekanntes Beispiel hierfür.
Wie entsteht ein Wegerecht?
Eine Dienstbarkeit entsteht üblicherweise durch notarielle Beurkundung oder durch Ersitzung (langfristige, ununterbrochene Nutzung unter Einhaltung gesetzlicher Bedingungen). Nach ihrer Entstehung ruht das Recht auf dem Grundstück und geht grundsätzlich auf nachfolgende Eigentümer über. Daher kann ein Recht, das vor Jahrhunderten entstanden ist, auch heute noch Gültigkeit haben.
Das Gesetz gilt weiterhin – auch wenn es alt ist
Das Alter eines Wegerechts hat keinen Einfluss auf dessen Gültigkeit. Solange es rechtmäßig begründet wurde und nicht erloschen ist, muss der Eigentümer des dienenden Grundstücks es weiterhin dulden. Daher kann ein altes Wegerecht nicht einfach ignoriert werden, nur weil es „schon so lange besteht“.
Wie endet eine Dienstbarkeit?
Eine Dienstbarkeit kann unter bestimmten Umständen erlöschen, beispielsweise durch Verzicht, durch gerichtliche Aufhebung (bei geänderten Umständen oder wenn das Recht bedeutungslos geworden ist) oder durch Ersitzung aufgrund längerer Nichtnutzung. Dies erfordert sorgfältige Prüfung; lassen Sie sich beraten, bevor Sie davon ausgehen, dass ein Wegerecht erloschen ist.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein altes Wegerecht noch gültig?
Grundsätzlich ja, sofern das Recht wirksam begründet wurde oder durch Ersitzung entstanden ist und nicht erloschen ist. Das Alter hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit.
Wie entsteht ein Wegerecht?
Durch Begründung mittels notarieller Urkunde oder durch Ersitzung (langfristige, ununterbrochene Nutzung unter den gesetzlichen Bedingungen).
Kann eine Dienstbarkeit enden?
Ja, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, beispielsweise durch Verzicht, Aufhebung durch das Gericht oder Verjährung wegen längerer Nichtnutzung.
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