Rechtsangelegenheiten

3 rechtliche Aspekte beim Verfassen von Produktbeschreibungen

Produktbeschreibungen sind rechtsverbindlich: Zusammen mit den Fotos und Spezifikationen bilden sie das Angebot, auf das sich der Kunde verlassen kann. Wer etwas verspricht oder zeigt, das vom gelieferten Produkt abweicht, kann dafür haftbar gemacht werden.

Veröffentlicht am 19. August 2019 von MKBjuristen.nl
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Produktbeschreibungen sind rechtsverbindlich: Zusammen mit Fotos und Spezifikationen bilden sie das Angebot, auf das sich der Kunde verlassen kann. Wer etwas verspricht oder zeigt, das vom gelieferten Produkt abweicht, kann haftbar gemacht werden. Die drei größten rechtlichen Risiken beim Verfassen von Produkttexten sind: sachliche Fehler mit Rechtsverbindlichkeit, übertriebene Angaben, die Erwartungen und Gewährleistungsansprüche wecken, und Urheberrechtsverletzungen durch das Kopieren von Texten. Im Folgenden erläutern wir für jedes Risiko die damit verbundenen Aspekte, mögliche Konsequenzen und wie Sie Ihre Position als Onlineshop rechtlich schützen können.

Warum Produktbeschreibungen mehr rechtliche Bedeutung haben, als Sie denken

Für einen Onlineshop dreht sich vieles um die Auffindbarkeit: Gute Texte verbessern das Google-Ranking Ihrer Produkte und locken Besucher auf Ihre Produktseiten. Doch diese Texte haben eine zweite, oft unterschätzte Funktion: Sie wecken Erwartungen bei Ihren Kunden und können sogar rechtlich bindend sein.

Wenn ein Kunde eine Bestellung aufgibt, geschieht dies auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Diese Informationen stellen faktisch ein Angebot dar. Die Produktbeschreibung ist daher keine unverbindliche Werbung, sondern Bestandteil Ihrer Lieferzusage. Drei Dinge bergen insbesondere ein Risiko: sachliche Fehler, übertriebene Behauptungen und die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Risiko 1: Sachliche Fehler können Sie binden

Grundsätzlich kann sich ein Kunde auf die Angaben in der Produktbeschreibung verlassen. Wenn Sie beispielsweise angeben, dass ein Bürostuhl rot ist, erwartet der Kunde einen roten Bürostuhl. Allerdings ist nicht nur der Text entscheidend: Die beigefügten Spezifikationen, Fotos und Videos wecken Erwartungen und bestimmen, welches Produkt Sie liefern müssen. In diesem Sinne ist eine Produktbeschreibung alles andere als unverbindlich.

Die Ausnahme: ein offensichtlicher Fehler

Anders verhält es sich bei einem offensichtlichen Fehler, der für jeden erkennbar ist. Wenn ein Kunde vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass ein Fehler vorliegt, kann er sich in der Regel nicht einfach darauf berufen. Gibt man beispielsweise die Maße mit „ 63 x 55 x 106,5 m“, ist dem Durchschnittsverbraucher klar, dass hier Zentimeter und nicht Meter gemeint sind. Ein Kunde kann dann nicht die Lieferung eines 106,5 Meter hohen Bürostuhls verlangen.

Bitte beachten Sie: Die Grenze zwischen einem bindenden Irrtum und einem erkennbaren Fehler ist nicht immer eindeutig und hängt von den jeweiligen Umständen ab. Je deutlicher und plausibler der Fehler ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Kunde darauf berufen kann. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Preis- oder Spezifikationsfehler immer als „offensichtlicher Irrtum“ eingestuft wird. Im Falle eines offensichtlich falschen Preises (beispielsweise eines teuren Fernsehers für wenige Euro) ist das Ergebnis in der Regel günstiger für den Verkäufer als im Falle einer geringfügigen Abweichung, die ein Kunde vernünftigerweise nicht hätte bemerken können.

Risiko 2: Überzogene Behauptungen wecken Erwartungen und Gewährleistungsansprüche

Es sind nicht nur die harten Fakten, die Sie binden; auch der Tonfall und die Versprechen in Ihrem Text spielen eine Rolle. Wenn Sie schreiben, dass ein Gerät „perfekt zum Netflix-Schauen in HD“ geeignet ist, erwartet der Kunde möglicherweise, dass das Gerät HD-Bildqualität liefert und die Netflix-App darauf funktioniert. Solche Werbeaussagen tragen dazu bei, festzulegen, welche Anforderungen das Produkt erfüllen muss.

Versprechen hinsichtlich Lebensdauer und Qualität

Seien Sie besonders vorsichtig mit Angaben zur Lebensdauer, wie etwa „zehntausende Stunden Sehvergnügen“ oder „hält ein Leben lang“. Solche Aussagen können falsche Erwartungen an die Zuverlässigkeit des Produkts wecken. Sollte ein Gerät anschließend schnell ausfallen, kann dies die Diskussion über Konformität und Gewährleistung zum Nachteil des Verkäufers beeinflussen.

Darüber hinaus gilt der gesetzliche Verbraucherschutz. Ein Produkt muss den berechtigten Erwartungen des Käufers entsprechen (Konformität). Je überzeugender Ihre Versprechen sind, desto höher sind diese Erwartungen. Zudem sind etwaige Herstellergarantien von diesen gesetzlichen Rechten unabhängig und dürfen sie nicht einschränken. Formulieren Sie Ihre Produktbeschreibungen daher realistisch: konkret und präzise statt vollmundiger Versprechen, die Sie später einhalten müssen.

Irreführende Werbung: auch ein handelsrechtliches Risiko

Neben dem vertraglichen Risiko gegenüber dem einzelnen Kunden kann die übermäßig positive Darstellung von Tatsachen auch eine irreführende Geschäftspraxis darstellen. Falsche oder irreführende Angaben zu den Eigenschaften eines Produkts können zu Beschwerden und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen. Halten Sie Ihre Angaben daher präzise und begründet: Nennen Sie nachweisbare Eigenschaften und vermeiden Sie Behauptungen, die Sie nicht belegen können.

Risiko 3: Kopierte Texte verstoßen gegen das Urheberrecht

Plagiat ist niemals eine gute Idee. Produktbeschreibungen können urheberrechtlich geschützt sein, insbesondere wenn sie einen einzigartigen, originellen Charakter haben und die kreativen Entscheidungen des Urhebers widerspiegeln. Werden solche Texte ohne Erlaubnis kopiert, kann der Urheberrechtsinhaber die Entfernung der Beschreibung aus dem Internet verlangen und Schadensersatz fordern .

daher niemals einfach Produktbeschreibungen von Mitbewerbern. Wenn der Hersteller Ihnen Texte zur Verfügung stellt, die Sie verwenden dürfen, ist das in Ordnung. Dennoch lohnt es sich, diese neu zu verfassen: Identische Texte in mehreren Onlineshops (doppelter Inhalt) werden von Google in der Regel nicht gut bewertet. Eigene Texte zu schreiben ist daher der sicherste Weg – sowohl rechtlich als auch für Ihre Auffindbarkeit. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Urheberrecht.

Wie Sie Ihre Position als Webshop schützen

Das Risiko von bindenden Irrtümern und unzulässigen Zusicherungen lässt sich durch gute Verträge und Bedingungen verringern. Einige konkrete Maßnahmen:

  • Fügen Sie eine Korrekturklausel hinzu, die es Ihnen ermöglicht, offensichtliche Fehler und Tippfehler zu korrigieren.
  • Es wird klargestellt, dass die Produktbeschreibung nur beispielhaft ist und in Verbindung mit den technischen Spezifikationen und Abbildungen gelesen werden sollte.
  • Seien Sie vorsichtig mit absoluten Aussagen bezüglich Lebensdauer, Leistung oder Ergebnissen.
  • Nehmen Sie diese Bestimmungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Online-Shops.

Bitte beachten Sie, dass solche Klauseln nicht automatisch rechtsgültig sind. Für Verbraucher gelten strenge Regeln, und zu weit gefasste Bestimmungen können für ungültig erklärt werden. Lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher prüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Verträge rechtssicher sind, kann Ihnen unsere Beratung im Vertragsrecht weiterhelfen.

Eine kurze Checkliste für rechtlich sichere Produkttexte

Gehen Sie diese Liste durch, bevor Sie eine Produktseite veröffentlichen:

  1. Sind die Spezifikationen, Abmessungen und Einheiten korrekt, und stimmen Text, Fotos und Videos überein?
  2. Versprechen Sie nur Funktionen, die das Produkt nachweislich besitzt, ohne übertriebene Superlative?
  3. Ist der Text von Ihnen selbst verfasst oder neu geschrieben und nicht von einem Konkurrenten kopiert?
  4. Bezieht sich die Seite auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Korrekturklausel?

Vorsicht bei ausgelagerten Schreibarbeiten

Wenn Sie das Verfassen von Produkttexten auslagern, gehen Sie davon aus, dass diese fehlerfrei und frei von Plagiaten sind. Texter beschränken ihre Haftung jedoch häufig durch einen Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass Sie sie nicht einfach zur Rechenschaft ziehen können, wenn ein Kunde einen Fehler beanstandet. Treffen Sie daher im Vorfeld klare Vereinbarungen bezüglich Qualität, Originalität und Haftung.

Was tun, wenn ein Kunde Ihre Produktbeschreibung anspricht?

Sollte es zu Problemen kommen und ein Kunde behaupten, dass das gelieferte Produkt von Ihrer Beschreibung abweicht, gehen Sie strukturiert vor, anstatt sofort nachzugeben oder alles abzulehnen.

  • Vergleichen Sie die Kundenreklamation mit Ihren eigenen Angaben auf Ihrer Produktseite. Vergleichen Sie die Angaben des Kunden mit dem exakten Text, den Fotos und den Spezifikationen, die zum Zeitpunkt der Bestellung online verfügbar waren. Es empfiehlt sich daher, eine Kopie Ihrer Produktseiten zu führen.
  • Prüfen Sie, ob es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt. Wenn die Abweichung für den Durchschnittsverbraucher eindeutig ein Irrtum war, befinden Sie sich in einer stärkeren Position. War die Abweichung hingegen subtil, sind Sie eher daran gebunden.
  • Prüfen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls Sie eine Berichtigungsklausel aufgenommen haben und diese gegenüber Verbrauchern wirksam ist, können Sie diese möglicherweise zur Korrektur eines offensichtlichen Fehlers heranziehen.
  • Suchen Sie nach Möglichkeit nach einer pragmatischen Lösung. Ein angemessener Preisnachlass, Umtausch oder eine Reparatur verhindern oft einen langwierigen Streit und schützen Ihren Ruf als Online-Shop.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zur Lieferung oder Zahlung verpflichtet sind, sollten Sie den Fall einem Anwalt vorlegen, bevor Sie eine verbindliche Zusage geben. Im Falle einer Nichtzahlung oder einer unberechtigten Forderung kann Ihnen auch unser Inkassobüro zur Seite stehen.

Häufig gestellte Fragen zu rechtlichen Risiken in Produktbeschreibungen

Ist eine Produktbeschreibung rechtlich bindend?

Grundsätzlich ja. Die Produktbeschreibung bildet zusammen mit den Fotos und Spezifikationen das Angebot, auf das sich der Kunde verlassen kann. Weicht das gelieferte Produkt davon ab, kann der Kunde Sie grundsätzlich haftbar machen, außer im Falle eines eindeutig erkennbaren Fehlers.

Was passiert, wenn ich einen Fehler in meiner Produktbeschreibung mache?

Bei einem offensichtlichen Fehler, der für jeden erkennbar ist, kann sich ein Kunde in der Regel nicht darauf berufen. Ist der Fehler jedoch nicht eindeutig erkennbar, sind Sie möglicherweise daran gebunden. Eine Berichtigungsklausel in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hilft, offensichtliche Fehler zu korrigieren.

Darf ich Produktbeschreibungen eines Mitbewerbers verwenden?

Nein. Produktbeschreibungen können urheberrechtlich geschützt sein. Die unbefugte Vervielfältigung kann zur Aufforderung zur Entfernung des Textes und zu Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus bestraft Google häufig doppelte Inhalte. Schreiben Sie Ihre Texte daher selbst.

Schränkt eine übertriebene Produktbeschreibung meine Gewährleistungsverpflichtungen ein?

Im Gegenteil: Feste Versprechen hinsichtlich Qualität oder Lebensdauer erhöhen sogar die Erwartungen, die Ihr Produkt erfüllen muss. Darüber hinaus bleiben die gesetzlichen Rechte der Verbraucher in Bezug auf Konformität und Gewährleistung stets gültig und können nicht aufgehoben werden.

Hilft ein Haftungsausschluss wie „Preis- und Tippfehler vorbehalten“?

Eine solche Korrekturklausel kann offensichtliche Fehler beheben, ist aber kein Freifahrtschein. Für Verbraucher gelten strenge Regeln, und eine zu weit gefasste Klausel kann für ungültig erklärt werden. Sie eignet sich am besten für Fehler, die ein Kunde vernünftigerweise hätte erkennen müssen, nicht für übliche Abweichungen.

Gelten diese Risiken auch für Geschäftskunden (B2B)?

Der Kern bleibt gleich: Auch gegenüber Geschäftskunden stellt Ihre Produktbeschreibung das Angebot dar, und die Lieferung muss diesem entsprechen. Im B2B-Bereich haben Sie jedoch in der Regel mehr Spielraum, Haftung und Erwartungen vertraglich zu begrenzen als gegenüber Verbrauchern, da der strenge Verbraucherschutz in diesem Kontext nicht oder nur in geringerem Umfang gilt.

Sind Sie sich bezüglich Ihrer Produktbeschreibungen oder Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unsicher?

Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf rechtliche Risiken und stellen sicher, dass Ihre Klauseln den Ansprüchen der Verbraucher standhalten. Möchten Sie wissen, wie Ihre Rechtslage aussieht? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich über unsere Angebote zur Rechtsberatung für Unternehmer.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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