MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Hinterbliebenenversicherung bietet dem Partner/den Kindern im Todesfall eines Angestellten oder Unternehmers eine Leistung – zusätzlich zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente (ANW), die für viele nicht mehr ausreicht. Die ANW gilt oft nur für Witwen/Witwer ohne eigenes Einkommen oder mit kleinen Kindern – für die meisten erwerbstätigen Partner: gar keine oder nur sehr geringe Leistungen. Die Hinterbliebenenversicherung schließt diese Lücke: z. B. 1.500 €/Monat lebenslang oder bis zum Renteneintritt. Für Selbstständige und Angestellte ohne ausreichende Altersvorsorge ist sie unerlässlich. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Versicherungsschutz, zur Zielgruppe und wie Tessa die Versicherung für ihr Unternehmen gestaltet.
Die kurze Antwort
- Worum geht es: um eine Zahlung an den Partner/die Kinder beim Tod eines Angestellten/Unternehmers.
- Ergänzung zu: ANW (oft unzureichend), Partnerrente (variabel).
- Form: monatlicher Betrag oder Einmalzahlung.
- Prämie: abhängig von Beitrag, Alter und Gesundheitszustand.
- Für wen: Selbstständige Unternehmer, Angestellte ohne solide Altersvorsorge.
Die ANW-Lücke
Das ANW (General Survivors' Benefits Act) gewährt dem überlebenden Partner eine Leistung:
- Geboren vor 1950: oft ANW.
- Junge Person mit Kind unter 18 Jahren: ANW.
- Erwerbsunfähig (45%+) und vor 1950 geboren: ANW.
- Ansonsten: kein ANW.
Praktische Information: Für die meisten erwerbstätigen Partner unter 60 Jahren gilt: kein ANW. Die vom Arbeitgeber bereitgestellte Altersvorsorge ist oft ebenfalls begrenzt (Partnerrente 50-70 % der Arbeitnehmerrente).
Folge: Im Todesfall eines Mitarbeiters kann es passieren, dass der Partner – abhängig von seiner eigenen Arbeit und seinem Vermögen – keine Leistungen mehr erhält.
Arten der Hinterbliebenenversicherung
1. Periodische Hinterbliebenenrente
Monatlicher Betrag an den Partner – z. B. 1.500 €/Monat lebenslang oder bis zum Renteneintrittsalter. Hohe finanzielle Sicherheit.
2. Einmalzahlung im Todesfall
Fester Betrag (z. B. 100.000 € – 500.000 €) als Einmalzahlung. Der Partner muss die Verwaltung selbst übernehmen – weniger Sicherheit, aber mehr Flexibilität.
3. Vorübergehende Hinterbliebenenrente
Monatlicher Betrag für einen begrenzten Zeitraum (z. B. bis die Kinder 18 Jahre alt sind oder der Partner das Rentenalter erreicht hat). Günstiger als die lebenslange Variante.
Für selbstständige Unternehmer
Ohne betriebliche Altersvorsorge: Unternehmer sind auf ihre eigene Vorsorge angewiesen. Versicherungsschutz für Unternehmer:
- Private Risikolebensversicherung.
- Ansparen einer Rente über eine private Kapitalgesellschaft oder eine Bank.
- Spezielle Politik für überlebende Unternehmer.
Die Höhe der Prämie hängt von der Summe, dem Alter und dem Gesundheitszustand ab (ab bestimmten Summen ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich).
Kollektiv für Mitarbeiter
Der Arbeitgeber schließt eine Gruppenversicherung für die Mitarbeiter ab – oft günstiger als eine Einzelversicherung. Bestandteil der Mitarbeitervergütung. Bedingungen:
- Aufnahme ohne ärztliche Untersuchung (oft).
- Standardversicherungsschutz für alle Mitarbeiter.
- Optionaler individueller Zuschuss.
Im Interesse des Arbeitnehmers: oft nur eine ANW-Lückenversicherung – der Partner erhält einen Zuschuss bis zur Höhe des ANW-Betrags.
Beispiel Tessa
Tessa erwägt eine Hinterbliebenenversicherung für 12 Mitarbeiter:
- ANW-Lückendeckung: Standard für alle Mitarbeiter – im Todesfall erhält der Partner den Betrag, den die ANW hätte leisten sollen.
- Prämie: 8 €/Mitarbeiter/Monat = 96 €/Monat = 1.150 €/Jahr.
- Zusätzlich gibt es eine individuelle Erweiterungsmöglichkeit für Mitarbeiter, die mehr wollen (eigene Prämie).
Für Tessa selbst als Unternehmerin: ihre eigene Hinterbliebenenversicherung durch Ansparung einer Rente + befristete Lebensversicherung bis zum Renteneintritt.
Steuerliche Aspekte
- Prämienzahlungen sind oft als Betriebsausgaben absetzbar.
- Zahlung an den Partner: steuerpflichtig als Lohnersatzeinkommen.
- Bei einer einmaligen Zahlung: oft teilweise steuerfrei (bestimmte Regelungen).
Bei komplexen Situationen: Ziehen Sie einen Steuerspezialisten hinzu – der Unterschied zwischen den Lösungen kann zu Steuerersparnissen in Höhe von Zehntausenden von Euro führen.
Ehrliche Empfehlung
Für Selbstständige ist eine Hinterbliebenenversicherung unerlässlich – schließlich gibt es keinen Arbeitgeber, der im Todesfall einspringt. Für KMU-Arbeitgeber stärkt eine kollektive Hinterbliebenenversicherung den Schutz der Arbeitnehmer und ist günstiger als eine Einzelversicherung. Beginnen Sie mindestens mit einer ANW-Lückenversicherung. Für Arbeitnehmer mit kleinen Kindern oder einem Partner ohne eigenes Einkommen empfiehlt sich ein umfassenderer Versicherungsschutz. Kombinieren Sie diesen mit anderen Mitarbeiterversicherungen für ein optimales Gesamtpaket.
Weitere Themen: Arbeitnehmerschutz, Sammelunfälle und Versicherungen für KMU.
Häufig gestellte Fragen
Leistungen an Partner/Kinder im Todesfall eines Angestellten oder Selbstständigen. Formen: regelmäßige Hinterbliebenenrente (monatlich), Einmalzahlung oder befristete Rente. Ergänzung zur gesetzlichen Rente und Partnerrente.
Das ANW (General Survivors' Benefits Act) gewährt Leistungen nur bestimmten Gruppen – Personen, die vor 1950 geboren wurden, Kindern unter 18 Jahren und Erwerbsunfähigen. Für die meisten erwerbstätigen Partner: keine oder nur sehr geringe Leistungen. Versicherungen schließen diese Lücke.
Selbstständige Unternehmer (ohne betriebliche Altersvorsorge), Angestellte mit kleinen Kindern, Angestellte mit einem Partner ohne eigenes Einkommen und Personen mit unzureichender betrieblicher Partnerrente. Fast immer ratsam für einen Geschäftsführer/Hauptgesellschafter einer BV.
Periodische Hinterbliebenenrente (monatlich lebenslang oder bis zum Bezug der staatlichen Rente), Einmalzahlung im Todesfall (100.000 € – 500.000 €) oder befristete Rente (bis zum 18. Lebensjahr der Kinder). Periodische Renten bieten die größte finanzielle Sicherheit.
Die Prämie richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Versicherungssumme. Gruppenversicherung für Mitarbeiter: 5–25 € pro Mitarbeiter und Monat. Einzelunternehmer: oft 50–250 € pro Monat für einen guten Versicherungsschutz – abhängig von Alter und Auszahlungssumme.
Gruppenversicherung über den Arbeitgeber: günstiger, oft ohne Gesundheitsprüfung, Grundversorgung. Einzelversicherung: individuell anpassbar, höhere Versicherungssummen möglich, Gesundheitsprüfung erforderlich. Oft eine Kombination: Gruppenversicherung als Basis + Einzelversicherung als Ergänzung.
Regelmäßige Zahlungen sind als Lohnersatzeinkommen steuerpflichtig (Kasten 1). Einmalzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen oft teilweise steuerfrei. Bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerspezialisten – die Unterschiede zwischen den verschiedenen Lösungen können erheblich sein.