MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn ein Schuldner eine Zahlungsvereinbarung nicht einhält, können Sie diese kündigen und die vollständige Zahlung der ausstehenden Schulden in einer Summe verlangen – vorausgesetzt, Sie haben dies im Voraus ordnungsgemäß dokumentiert und die Kündigung schriftlich mitgeteilt. Eine Zahlungsvereinbarung verschafft dem Schuldner Zeit und Ihnen eine strukturierte Möglichkeit, Ihr Geld zu erhalten. Sie steht und fällt jedoch mit klaren Bedingungen hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzugs. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie dies vereinbaren.
Was ist eine Zahlungsvereinbarung?
Eine Zahlungsvereinbarung ist eine Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, wonach eine Schuld nicht auf einmal, sondern in Raten beglichen wird . Sie verschafft dem Schuldner finanziellen Spielraum und ermöglicht Ihnen als Gläubiger, den geschuldeten Betrag geordnet einzutreiben. Daher ist sie oft die bessere Lösung als ein sofortiges Gerichtsverfahren – vorausgesetzt, die Vereinbarungen sind klar schriftlich festgehalten.
Wann kann eine Zahlungsvereinbarung gekündigt werden?
Eine Zahlungsvereinbarung kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig beendet werden:
- Der Schuldner zahlt den Restbetrag in einer Summe – damit ist die Vereinbarung einfach abgeschlossen.
- Der Schuldner versäumt die Zahlungsfristen – in der Praxis der häufigste Grund.
Entscheidend ist, dies im ursprünglichen Vertrag festzuhalten. Vereinbaren Sie beispielsweise, dass der Vertrag automatisch endet, sobald eine Rate nicht (fristgerecht) gezahlt wird. In diesem Fall wird der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig. Eine solche Verfallsklausel beugt Streitigkeiten vor und stärkt Ihre Position.
Wie beendet man die Vereinbarung korrekt?
Eine formelle Kündigung erfordert in der Regel eine schriftliche Benachrichtigung des Schuldners. Dieses Schreiben:
- macht deutlich, dass das Programm eingestellt wird;
- nennt den Grund (zum Beispiel eine verpasste Frist) und verweist auf die ursprünglichen Vereinbarungen;
- fordert die Zahlung des restlichen Schuldenbetrags in einer Summe;
- Gibt an, welche weiteren Schritte Sie unternehmen werden, wenn die Zahlung nicht eingeht.
Ein rechtlich korrektes Schreiben ist wichtig: Es sichert Ihre Position und bildet die Grundlage für eine mögliche Beitreibung der Schulden.
Welche Folgen hat die Kündigung?
Sobald die Vereinbarung endet, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Dies kann weitere Inkassomaßnahmen oder ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Für den Schuldner entstehen dadurch zudem zusätzliche Kosten wie Zinsen und Inkassogebühren. Bei fortgesetzter Nichtzahlung Insolvenzverfahren Betracht gezogen werden.
Häufig gestellte Fragen zu Zahlungsmodalitäten
Muss ich einem Vergleichsvorschlag des Schuldners zustimmen?
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet. Ein Vorschlag ist jedoch ein gutes Zeichen – er zeigt, dass der Schuldner etwas gegen die unbezahlten Rechnungen . Stimmen Sie dem Vorschlag aber nicht einfach zu: Lassen Sie ihn vorher prüfen, damit die Bedingungen (und die Verfallsklausel) Ihre Interessen schützen.
Darf ich während einer Zahlungsvereinbarung Zinsen und Gebühren erheben?
Das hängt von den Vereinbarungen und, für Verbraucher, von den gesetzlichen Bestimmungen zu Zinsen und Inkassokosten ab. Halten Sie klar fest, ob und welche Zinsen und Kosten anfallen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Unterbricht eine Zahlungsvereinbarung die Verjährungsfrist meiner Ansprüche?
Die Anerkennung der Schuld – beispielsweise durch einen Vergleich – kann die Verjährungsfrist unterbrechen und eine neue Frist in Gang setzen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Im Zweifelsfall sollten Sie Ihre Forderung und die Unterbrechungszeiten prüfen lassen, um den Ablauf der Verjährungsfrist zu vermeiden.
Unterstützung bei Zahlungsvereinbarungen und Inkasso
Die Erstellung, Verwaltung und Beendigung von Zahlungsvereinbarungen erfordert sorgfältige Überlegung. Die Rechtsexperten von MKB Juristen erstellen oder prüfen Ihre Vereinbarung mit besonderem Augenmerk auf die Kündigungsbedingungen, verfassen ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben und beraten Sie zu den nächsten Schritten – von der Beitreibung bis hin zu rechtlichen Schritten. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Inkassorecht oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.