MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Als Gläubiger können Sie bei einem säumigen Kunden einen Insolvenzantrag stellen – manchmal auch, um Druck auszuüben und die Zahlung zu erzwingen. Es gelten jedoch strenge Voraussetzungen: Sie benötigen einen Anwalt, es müssen mindestens zwei Gläubiger und zwei Forderungen bestehen (eine davon muss fällig sein), und der Kunde muss tatsächlich nicht zahlen. Im Folgenden erfahren Sie, wie ein Insolvenzantrag abläuft und welche Alternativen zur Verfügung stehen.
Beantragung der Insolvenz eines Kunden
Wenn ein Kunde in Zahlungsverzug gerät, können Sie als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Dies wird mitunter als Druckmittel im Inkassoverfahren: Die Androhung einer Insolvenz kann ein starker Anreiz zur Vorauszahlung sein.
Das Hauptziel ist die Beitreibung Ihrer Forderung. Eine vollständige Zahlung kann nicht garantiert werden, aber es besteht die Möglichkeit, dass (ein Teil) der Schulden eingetrieben wird – abhängig vom verfügbaren Vermögen, der Anzahl der Gläubiger und deren Rangfolge. HINWEIS: Die im Originalartikel genannten Insolvenzzahlen von 2022 sind Momentaufnahmen – bitte prüfen Sie die aktuellen Zahlen, falls Sie diese verwenden.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Insolvenzantrag?
Folgendes gilt unter anderem für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens:
- Sie sind verpflichtet Insolvenzanwalt zu beauftragen
- Es müssen mindestens zwei Gläubiger und zwei Schulden vorhanden sein, von denen eine sofort fällig und zahlbar ist (Mehrheit der Gläubiger)
- Der Kunde muss tatsächlich (noch) nicht mehr bezahlen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Insolvenzantrag gestellt und Sie werden zur Anhörung vorgeladen. Der Schuldner kann sich verteidigen. Die Anhörung ist nicht öffentlich; Sie erscheinen zusammen mit Ihrem Anwalt, der Schuldner hingegen nicht. In der Regel fällt der Richter sein Urteil sofort, manchmal jedoch erst ein bis zwei Wochen später.
Ziehen Sie auch Alternativen in Betracht
eines Insolvenzverfahrens ist in der Regel der letzte Ausweg. Zunächst sollte geprüft werden, ob andere Lösungen möglich sind, beispielsweise eine gütliche Einigung: Man vereinbart einen Zahlungsplan und gibt dem Kunden Zeit, seine Schulden zu begleichen. Sollte der Kunde sich nicht daran halten, kann man immer noch Insolvenz anmelden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich für meinen Mandanten einen Insolvenzantrag stellen?
Ja, als Gläubiger können Sie das tun, vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind erfüllt: mindestens zwei Gläubiger und Schulden (eine davon fällig), der Kunde zahlt nicht und Sie beauftragen einen Anwalt.
Bekomme ich mein Geld im Falle einer Insolvenz zurück?
Keine Garantie. Ob und wie viel Sie erhalten, hängt vom verfügbaren Vermögen, der Anzahl der Gläubiger und deren Rangfolge ab. Manchmal wird nur ein Teilbetrag eingetrieben.
Benötige ich einen Anwalt?
Ja. Für einen Insolvenzantrag ist ein Anwalt erforderlich.
Ist ein Insolvenzantrag ein gutes Instrument zur Schuldenbeitreibung?
Die Drohung kann einen Zahlungssäumigen zwar zur Zahlung bewegen, ist aber eine drastische Maßnahme. Ziehen Sie zunächst ein Inkassoverfahren oder eine gütliche Einigung in Betracht.
Hilfe bei einem Insolvenzantrag?
Wir verfügen über Fachkenntnisse im Inkassorecht und in Insolvenzverfahren. Unsere Anwälte beraten Sie hinsichtlich der besten Vorgehensweise, bereiten den Antrag vor und vertreten Sie im Verfahren.
Informieren Sie sich über unsere Möglichkeiten im Bereich Forderungseinzug und unsere Expertise im Insolvenzrechtoder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.