MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn Ihr Schuldner eine Erbschaft ablehnt, um sie Ihnen vorzuenthalten, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Sie können beim Gericht beantragen, dass der Nachlass zu Ihren Gunsten abgewickelt wird. Anschließend können Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Ablehnung für Sie nachteilig ist – und ein Gerichtsverfahren ist mit Kosten verbunden.
Hat ein Schuldner weder Einkommen noch Vermögen, gestaltet sich die Beitreibung schwierig. Erhält er unerwartet eine Erbschaft, ist er versucht, diese abzulehnen: Das Geld geht dann an die anderen Erben statt an Sie. Doch als Gläubiger sind Sie nicht machtlos.
Das Gesetz schützt den Gläubiger
Das Gesetz bietet Schutz, aber Sie müssen vor Gericht gehen. Sie können den Richter bitten, den Nachlass in Ihrem Interesse abzuwickeln. Stimmt der Richter zu, melden Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter an, der den Nachlass abwickelt.
Der Liquidator prüft, ob der Nachlass mehr Vermögen als Schulden aufweist. Ist dies der Fall, wird Ihre Forderung beglichen. Ist die Erbschaft geringer als Ihre Forderung, erhalten Sie den Anteil, den der Schuldner ohne Verzicht erhalten hätte. Hat der Erbe mehrere private Gläubiger, verteilt der Liquidator deren Forderungen anteilig.
Ein Gang vor Gericht ist notwendig
Der Richter ernennt nicht einfach einen Testamentsvollstrecker. Sie müssen nachweisen, dass die Ablehnung Sie eindeutig benachteiligt. Dazu müssen unter anderem folgende Punkte belegt werden: das Bestehen einer berechtigten Forderung, die finanzielle Lage des Schuldners (dass er nicht anders zahlen kann) sowie die Größe des Nachlasses und Ihr Erbteil. Ihnen muss daher zunächst Einsicht in das Nachlassverzeichnis gewährt werden.
Es gibt also Möglichkeiten, doch ein Gerichtsverfahren ist stets notwendig und mit Kosten (Gerichtsgebühren, Anwaltskosten) verbunden. Zudem lässt sich im Vorfeld nicht immer sicher sagen, ob der Nachlass ausreichend hoch ist. Wägen Sie daher die Optionen sorgfältig ab – ein Gerichtsverfahren lohnt sich, insbesondere bei hohen Forderungen.
Vorbeugen ist besser als Heilen
Es ist ratsam, Zahlungsausfälle zu vermeiden: Stellen Sie Rechnungen fristgerecht aus, begrenzen Sie die Zahlungsfristen und verlangen Sie Vorauszahlungen oder Garantien, um Kunden zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen. Erwägen Sie, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern und eine aktive Strategie zur Beitreibung von Forderungen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich irgendetwas tun, wenn mein Schuldner eine Erbschaft ablehnt?
Ja. Sie können beim Gericht beantragen, dass der Nachlass in Ihrem Interesse abgewickelt wird, sofern Sie nachweisen, dass der Verzicht Ihnen eindeutig zum Nachteil gereicht. Anschließend benachrichtigen Sie den Liquidator über Ihren Anspruch.
Wie viel bekomme ich dann?
Ist die Insolvenzmasse groß genug, wird Ihre Forderung beglichen. Andernfalls erhalten Sie den Anteil, den der Schuldner ohne Verzicht erhalten hätte, gegebenenfalls anteilig mit anderen Gläubigern geteilt.
Lohnt sich der Gang vor Gericht immer?
Nicht immer. Es fallen Kosten an, und es ist im Vorfeld nicht sicher, ob das Vermögen von Interesse ist. Es kann sich aber lohnen, insbesondere bei hohen Forderungen.
Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen und der Sicherung von Sicherheiten
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