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Der Praktikumszuschuss: eine Kostenerstattung für Ihren Praktikumsplatz

Praktikumszuschuss: Bis zu 2.700 € pro Ausbildungsplatz für anerkannte duale Studiengänge. Bedingungen, Antragsfrist und Höhe des Zuschusses.

Veröffentlicht am 29. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
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Der Praxisförderungszuschuss erstattet Arbeitgebern einen Teil der Betreuungskosten für duale Studiengänge an MBO (BBL), HBO (Doppel-/Teilzeit) und VMBO. Die maximale Förderung beträgt 2.700 € pro Praktikumsplatz und Studienjahr für MBO-BBL, 2.700 € für HBO Technologie/Landwirtschaft und 1.000 € für andere HBO-Studiengänge. Anträge sind nach Ende des Studienjahres (Juni–September) mit einem einfachen Formular, das auf den Betreuungsstunden basiert, beim RVO einzureichen. Für Arbeitgeber, die Praktikanten oder Studierende ausbilden, ist diese Förderung unerlässlich – bei mehreren dualen Studiengängen summieren sich die Kosten auf Zehntausende Euro pro Jahr.

Die kurze Antwort

  • Was: Erstattung der Betreuungskosten von Werkstudentenpraktika.
  • Betrag: maximal 2.700 € pro Ausbildungsplatz pro Studienjahr (MBO-BBL, HBO-tech).
  • Für wen: Arbeitgeber mit einem anerkannten Ausbildungsregister (SBB-Register).
  • Anträge: nach dem Schuljahr, über RVO, einfaches Formular.
  • Einsendeschluss: 16. September nach Ende des Schuljahres (in manchen Jahren 15. September).

Wer kann sich bewerben?

Werkstudentenstelle für MBO- oder HBO-Studenten

Arbeitgeber mit einem anerkannten Ausbildungsprogramm. „Anerkannt“ bedeutet:

  • SBB-Akkreditierung für MBO (BBL-Studierende).
  • Für höhere berufliche Weiterbildungen gilt: Die Hochschule muss das Ausbildungsunternehmen genehmigen.
  • Für VMBO (LWT): Anmeldung über die Schule.
  • Für Doktoranden: universitäre Anerkennung.

Die SBB-Akkreditierung kann kostenlos über stagemarkt.nl beantragt werden — dauert 2-4 Wochen.

Subventionsbeträge

Praktischer Lernzuschuss bis zu 2.700 €
  • MBO-BBL: maximal 2.700 € pro Lehrling und Schuljahr.
  • HBO Ingenieurwesen/Landwirtschaft (Doppelstudium/Teilzeit): max. 2.700 €.
  • Andere HBO (Doppel-/Teilzeit): maximal 1.000 €.
  • vmbo (LWT): € 2,700 max.
  • Doktorand/in: max. 2.700 €.

Der Betrag wird anteilig auf Basis der Anzahl der Wochen mit Beratungsstunden im Schuljahr (1. September – 31. August) berechnet. Halbjahreslehre: ca. 50 % des Höchstbetrags.

Aufsichtsstunden

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Vorgesetzte ausreichend viele Stunden in die Ausbildung investiert hat:

  • Mindestens 40 Wochen Nachhilfe während des Schuljahres für den vollen Betrag.
  • Die tatsächlich geleisteten Arbeitsaufsichtsstunden sollten protokolliert werden.
  • Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgeber, Student und Bildungseinrichtung.

RVO führt Stichprobenkontrollen durch – die Aufzeichnungen werden 7 Jahre lang aufbewahrt.

Antragsverfahren

  1. Nachweis über einen anerkannten Arbeitsplatz im Rahmen eines dualen Studiums: SBB-Akkreditierung oder gleichwertige Qualifikation.
  2. Praktikumsvertrag: zwischen Arbeitgeber, Student und Schule – unterzeichnet.
  3. Abschluss des Schuljahres: 1. September – 31. August.
  4. Bewerbungen: nach Ablauf der Frist, vor dem 16. September über das RVO eLoket.
  5. Entscheidung: innerhalb von 13 Wochen.
  6. Zahlung: im Oktober/November.

Kombination mit anderen Programmen

  • Lohnkostenvorteil (LKV): zusätzliche Lohnsenkungen für bestimmte Zielgruppen (jüngere/ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung).
  • Praktikumsfonds im Gesundheitswesen: Zusatzleistungen im Gesundheitssektor.
  • Sektorale Fonds: Forschungs- und Entwicklungsfonds bieten mitunter zusätzliche Erstattungen.

Für BBL-Studierende mit einem BBL-Vertrag gilt: Der Lohn besteht aus einem niedrigen Anfangsgehalt (festgelegt durch einen Tarifvertrag) zuzüglich eines Zuschusses. Die praxisorientierte Ausbildung macht das Programm wirtschaftlich attraktiv.

Für wen lohnt es sich?

Alle Arbeitgeber mit:

  • BBL-Schüler in der beruflichen Sekundarbildung (insbesondere Technologie, Gesundheitswesen, Bauwesen und Gastgewerbe).
  • HBO-Praktikanten im Bereich Ingenieurwesen oder Landwirtschaft (Doppel-/Teilzeit).
  • Doktoranden der Universität.
  • LWT-Schüler in der berufsvorbereitenden Sekundarbildung.

Nicht geeignet für: reguläre HBO-Praktikanten ohne Doppel-/Teilzeitprogramm, reguläre Vollzeitbeschäftigte.

Beispiel: Karims operative Gesellschaft

Karims ICT-Betriebsgesellschaft verfügt über:

  • 2 BBL-Studenten MBO Softwareentwicklung → 2 × € 2.700 = € 5.400.
  • 1 HBO-Doppelstudent Informatik → 1.000 € (kein Technologiecluster laut RVO).
  • 1 LWT vmbo-Student → 2.700 €.

Gesamt: 9.100 € pro Jahr. Für mittelständische Unternehmen mit mehreren Ausbildungsplätzen: Zehntausende Euro pro Jahr möglich.

Fallstricke

  • Nicht anerkannte Berufsausbildung: keine Förderung.
  • Antrag zu spät eingereicht: Nach dem 16. September besteht kein Anspruch mehr.
  • Unzureichende Aufsichtsstunden: anteilige Reduzierung.
  • Kein Praktikumsvertragerforderlich für die Vergabe des Zertifikats.
  • Falsche Bildungskategorie: Die höhere berufliche Bildung ohne technische Ausbildung erhält 1.000 €, nicht 2.700 €.

Ehrliche Empfehlung

Der Personalreferent organisiert den Förderantrag

Für alle Arbeitgeber mit Auszubildenden, Werkstudenten oder dualen HBO-Studierenden: Der Praktikumszuschuss ist unkompliziert und erfordert nur wenige Stunden Verwaltungsaufwand pro Jahr für Hunderte bis Tausende Euro pro Praktikumsplatz. Stellen Sie sicher, dass Sie im Vorfeld über eine SBB-Akkreditierung und einen soliden Praktikumsvertrag verfügen. Bei mehreren Praktikumsplätzen: Fassen Sie die Anträge in einem einzigen Formular zusammen – das ist effizienter. Für Personalabteilungen: Tragen Sie den Antrag in den Quartalskalender ein, um die Frist im September nicht zu verpassen.

Weitere Themen: Übersicht über Subventionen, WBSO und Regelung zu arbeitsbedingten Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Praxislernzuschuss?

Erstattung der Betreuungskosten für duale Studiengänge (MBO-BBL, HBO-Doppel-/Teilzeitstudium, VMBO-LWT und Promotionsstudierende) durch Arbeitgeber. Maximal 2.700 € pro Praktikumsplatz und Studienjahr. Anträge sind nach dem Studienjahr an die RVO zu richten.

Wie viel kann ich bekommen?

MBO-BBL und HBO Technologie/Landwirtschaft: max. 2.700 €. HBO Sonstige: max. 1.000 €. VMBO-LWT und Doktoranden: 2.700 €. Die Berechnung erfolgt anteilig auf Basis der Betreuungswochen im Studienjahr (1. September – 31. August).

Wer kann sich bewerben?

Arbeitgeber mit einem anerkannten dualen Ausbildungsprogramm: SBB-Akkreditierung für MBO, HBO-Hochschulzulassung für HBO, Schulregistrierung für VMBO. Die Akkreditierung kann kostenlos über stagemarkt.nl beantragt werden und dauert 2–4 Wochen.

Wann soll man sich bewerben?

Nach Schuljahresende (31. August), vor dem 16. September. Über das RVO eLoket – einfaches Formular. Entscheidung innerhalb von 13 Wochen, Zahlung im Oktober/November.

Welche Dokumente benötige ich?

Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgeber, Student und Bildungseinrichtung (unterschrieben), Nachweis über ein anerkanntes Praktikum (SBB), Aufzeichnungen über die Betreuungsstunden. Die Unterlagen sind 7 Jahre lang für Stichprobenkontrollen der RVO aufzubewahren.

Mit anderen Programmen kombinierbar?

Mit Lohnkostenvorteilen (LKV) für spezifische Zielgruppen (jüngere/ältere/behinderte Personen), sektoralen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und dem pflegespezifischen Praktikumsfonds für das Gesundheitswesen. Keine Doppelförderung für dieselben Betreuungskosten.

Lohnt es sich für kleine Arbeitgeber?

Ja – wenige Stunden Verwaltungsaufwand bringen 1.000 bis 2.700 € pro Ausbildungsplatz ein. Das lohnt sich schon für einen BBL-Studenten pro Jahr. Für mittelständische Unternehmen mit mehreren Ausbildungsplätzen: Zehntausende Euro jährlich.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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