MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Was ist ein White-Label-Vertrag für Software? Es handelt sich um eine Vereinbarung, bei der ein Softwareentwickler sein Produkt unter der Marke eines anderen Unternehmens vertreiben lässt. Der Käufer verkauft die Software unter seinem eigenen Namen und Logo an Endkunden, während der Entwickler im Hintergrund bleibt. Die zugrundeliegende Technologie, das Urheberrecht und in der Regel auch die Geschäftsführung verbleiben beim Entwickler. Der Vertrag legt fest, wer welche Marke nutzt, wer gegenüber dem Endkunden verantwortlich ist und wem die Rechte am geistigen Eigentum gehören.
Die kurze Antwort
- Ein White-Label-Vertrag sieht vor, dass der Käufer bestehende Software unter seiner eigenen Marke verkauft.
- Der Entwickler behält das Urheberrecht und den Quellcode; der Kunde erhält eine Lizenz sowie das Recht auf seine eigene Markenbezeichnung.
- Gegenüber dem Endkunden fungiert der Käufer als Lieferant und Ansprechpartner.
- Vereinbarungen bezüglich Verfügbarkeit, Support, Preisgestaltung und Haftung müssen ausdrücklich im Vertrag enthalten sein.
- Verarbeitet die Software personenbezogene Daten, ist gemäß Artikel 28 der DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich.
Was genau ist ein Software-Whitelabel-Vertrag?
Beim Whitelabeling liefert der Entwickler ein fertiges Produkt, das der Kunde mit seinem eigenen Namen, Logo und Corporate Design versieht. Der Endkunde sieht ausschließlich die Marke des Kunden und weiß oft nicht, dass ein anderes Unternehmen dahintersteckt. Dies unterscheidet sich von der individuellen Softwareentwicklung: Hierbei wird keine neue Software erstellt, sondern bestehende Software unter einem anderen Namen neu positioniert.
Das Urheberrecht an Software ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Der rechtmäßige Nutzer darf die Software für den vorgesehenen Zweck verwenden (Artikel 45j Urheberrechtsgesetz), das Eigentum verbleibt jedoch beim Urheber, sofern es nicht ausdrücklich übertragen wird. Bei White-Label-Software ist eine Übertragung gerade nicht beabsichtigt: Der Entwickler möchte seine Technologie behalten und sie mehreren Parteien anbieten können. Der Käufer erhält daher eine Nutzungs- und Vertriebslizenz, nicht das Eigentum.
Warum entscheiden sich Unternehmen für White-Label-Lösungen?
- Bringen Sie Ihr Produkt schnell auf den Markt. Der Käufer muss es nicht selbst entwickeln und kann es sofort unter seiner eigenen Marke verkaufen.
- Der Fokus liegt auf der Kundenbeziehung. Der Käufer baut seine Marke und seinen Kundenstamm auf, der Entwickler die Technologie.
- Wiederkehrende Einnahmen für den Entwickler. Mehrere Kunden können dieselbe Software unter verschiedenen Marken vermarkten.
- Skalierbarkeit. Eine einzige Codebasis bedient mehrere Märkte ohne separate Entwicklungsstränge.
Der Nachteil besteht darin, dass Verantwortlichkeiten unklar werden, wenn sie nicht dokumentiert werden. Der Endkunde wendet sich an den Käufer, doch der Fehler liegt in der Software des Entwicklers. Ohne klare Vereinbarungen bezüglich Support und Haftung sind Probleme vorprogrammiert.
Wer trägt die Verantwortung gegenüber dem Endkunden?
Dies ist der Kern jeder White-Label-Vereinbarung. Nach außen hin ist der Käufer der Lieferant: Er schließt den Vertrag mit dem Endkunden ab, stellt Rechnungen aus und ist der Hauptansprechpartner. Im Hintergrund erbringt der Entwickler die Dienstleistung. Die Vereinbarung muss daher Folgendes regeln:
- Welche Supportleistungen der Entwickler dem Kunden garantiert (Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Wartungsfenster).
- Wie Störungen eskaliert werden und innerhalb welchen Zeitraums sie behoben werden.
- Wer haftet, wenn dem Endkunden durch einen Softwarefehler ein Schaden entsteht?.
- Ob es dem Entwickler gestattet ist, direkt mit dem Endkunden in Kontakt zu treten (in der Regel nicht, um das Markenerlebnis zu schützen).
Ein praktisches Beispiel: Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet ihren Mandanten unter eigenem Namen eine Online-Zeiterfassung an. Die Software stammt von einem externen Entwickler. Fällt der Dienst einen Tag lang aus, kontaktieren die Mandanten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der White-Label-Vertrag sieht eine Verfügbarkeitsgarantie des Entwicklers von 99,5 Prozent sowie die Behebung von Störungen innerhalb von vier Stunden vor, sodass die Gesellschaft ihren Mandanten verlässliche Leistungen zusichern kann.
Nutzung von geistigem Eigentum und Marken
Hier greifen zwei Ebenen des geistigen Eigentums ineinander. Das Urheberrecht an der Software verbleibt beim Entwickler. Marke, Logo und Handelsname des Käufers bleiben dessen Eigentum. Die Vereinbarung muss festlegen, dass der Entwickler die Marke des Käufers in die Benutzeroberfläche integrieren darf und dass der Käufer die Software nur unter den vereinbarten Bedingungen vertreiben darf.
Was nach Vertragsende geschieht, ist ebenfalls wichtig. Darf der Käufer die Software weiterhin für bestehende Endkunden nutzen oder erlischt die Lizenz sofort? Behält der Käufer die Kundendaten? Solche Ausstiegsvereinbarungen verhindern, dass Endkunden durchs Raster fallen.
Datenschutz- und Datenverarbeitungsvereinbarung
Verarbeitet die Software personenbezogene Daten von Endkunden, ist die Rollenverteilung gemäß DSGVO relevant. Häufig ist der Endkunde bzw. Käufer der Verantwortliche und der Entwickler der Auftragsverarbeiter. In diesem Fall schreibt Artikel 28 DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor, die Regelungen zu Sicherheit, Aufbewahrungsfristen, Unterauftragsverarbeitern und Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen enthält. In einer White-Label-Kette steht der Entwickler üblicherweise am Ende der Kette als (Unter-)Auftragsverarbeiter, weshalb diese Vereinbarungen für die gesamte Kette umfassend sein müssen.
Ehrliche Empfehlung
Bei einer einfachen Zusammenarbeit mit einem vertrauenswürdigen Stammpartner und überschaubaren Beträgen reichen ein klarer Standardvertrag und eine gute Datenverarbeitungsvereinbarung oft aus. In diesem Fall ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Sobald Sie die Software jedoch an viele Endkunden weiterverkaufen oder Ausfallzeiten diesen Kunden direkten Schaden zufügen könnten, entscheiden die Haftungsverteilung und die Ausstiegsregelung über den Erfolg oder Misserfolg der Partnerschaft. Lassen Sie den Vertrag in diesem Fall von jemandem prüfen, der mit White-Label-Verträgen vertraut ist, da die Standard-Geschäftsbedingungen des Entwicklers fast immer zu dessen Gunsten formuliert sind.
Möchten Sie mehr über Inhalt und Kosten erfahren? Sehen Sie sich den Software-Whitelabel-Vertrag an und lesen Sie genau, was die Erstellung eines solchen Vertrags beinhaltet und welche Kosten damit verbunden sind .
Häufig gestellte Fragen
Es handelt sich um eine Vereinbarung, durch die ein Entwickler die Vermarktung seiner Software unter der Marke eines anderen Unternehmens gestattet. Der Käufer verkauft die Software unter seinem eigenen Namen an Endkunden, während Urheberrecht und Technologie beim Entwickler verbleiben.
Das Urheberrecht an der Software verbleibt beim Entwickler. Der Käufer erhält eine Lizenz zur Nutzung und zum Weiterverkauf der Software unter eigener Marke, jedoch kein Eigentum daran. Bei Whitelabel-Lösungen ist die Übertragung des Urheberrechts gerade nicht beabsichtigt.
Extern ist der Kunde der Lieferant und Ansprechpartner. Intern trägt der Entwickler durch vereinbarte Supportleistungen und Haftungsvereinbarungen bei. Legen Sie fest, wer im Falle eines Softwarefehlers oder -ausfalls welche Schäden trägt.
Bei Whitelabel-Lösungen wird bestehende Software unter einer anderen Marke weitergeführt. Bei individueller Entwicklung erhalten Sie neue Software, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Beim Whitelabel-Verfahren behält der Entwickler die Technologie; bei individueller Entwicklung hingegen können Sie vereinbaren, dass die Urheberrechte am Quellcode auf Sie übertragen werden.
Verarbeitet die Software personenbezogene Daten, ist in der Regel der Käufer bzw. Endkunde der Verantwortliche und der Entwickler der Auftragsverarbeiter. Artikel 28 der DSGVO schreibt dann eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, die Regelungen zu Sicherheit, Unterauftragsverarbeitern und Datenschutzverletzungen enthält.
Das hängt von den Ausstiegsklauseln im Vertrag ab. Legen Sie fest, ob der Käufer die Software für bestehende Endkunden weiterhin nutzen darf, wie die Datenübertragung erfolgt und welche Kündigungsfrist gilt, damit die Endkunden nicht ohne Service dastehen.
Für Unternehmen, die schnell ein Softwareprodukt unter eigener Marke anbieten möchten, ohne es selbst zu entwickeln – beispielsweise Beratungsfirmen, Agenturen oder Dienstleister, die ihren Kunden ein zusätzliches Tool anbieten wollen –, bietet sich diese Lösung an. Der Entwickler profitiert von wiederkehrenden Einnahmen durch mehrere Kunden.