MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Gründung einer Stiftung mit einem nicht-niederländischsprachigen Stifter ist in den Niederlanden möglich – der Stifter muss kein Niederländisch sprechen. Verfügt der Stifter jedoch nicht über ausreichende Niederländischkenntnisse, ist für die Unterzeichnung der Urkunde ein beeidigter Dolmetscher erforderlich. Die notarielle Urkunde selbst ist in Niederländisch verfasst und kann optional durch eine (notariell beglaubigte) Übersetzung ergänzt werden. Die Bearbeitungszeit ist in der Regel ein bis drei Wochen länger als üblich, und die Kosten für Dolmetscher und Übersetzung erhöhen sich um zusätzliche 200 bis 600 Euro.
Die kurze Antwort
- Zulässig: Ja, auch nicht niederländischsprachige Gründer können eine niederländische Stiftung gründen.
- Dolmetscher erforderlich: Bei unzureichenden Niederländischkenntnissen ist beim Bestehen der Prüfung ein vereidigter Dolmetscher erforderlich.
- Urkunde in Niederländisch: Die offizielle Urkunde ist immer in Niederländisch.
- Übersetzung: gegebenenfalls eine notarielle Übersetzung, falls der Stifter eine lesbare Abschrift wünscht.
- Identifizierung: mittels gültigem Reisepass oder EU-Personalausweis; für Nicht-EU-Bürger können zusätzliche Anforderungen gelten.
Wann ist ein Dolmetscher erforderlich?
Der Notar entscheidet, ob ein Dolmetscher benötigt wird. Faustregeln:
- Versteht der Gründer die niederländische Urkunde vollständig? Kein Dolmetscher erforderlich.
- Hat der Notar Zweifel an den Sprachkenntnissen? Ein beeidigter Dolmetscher ist erforderlich.
- Spricht der Gründer Englisch, und spricht der Notar ebenfalls Englisch? Eine zweisprachige Sitzung ist möglich, die offizielle Urkunde bleibt jedoch in Niederländisch.
- Akzeptiert der Notar digitale Identifikationsnummern? Manchmal genügt eine schriftliche Übersetzung.
Beeidigte Dolmetscher arbeiten gemäß dem Gesetz über beeidigte Dolmetscher und Übersetzer (Wbtv). Sie sind im Rbtv-Register eingetragen und gewährleisten die rechtliche Korrektheit der Übersetzung.
Welche Übersetzung?
Drei Optionen:
- Mündliche Übersetzung während der Unterzeichnung: Der Dolmetscher übersetzt die gesamte Urkunde live für den Stifter. Günstigste Variante.
- Vorgefertigte Übersetzung: Ein beeidigter Übersetzer erstellt eine Übersetzung, die der Gründer in Ruhe lesen kann. Teurer, aber gründlicher.
- Zweisprachige Urkunde: sehr selten; nur in Fällen von hoher Komplexität und internationalem Bezug.
In den meisten Fällen genügt eine mündliche Übersetzung während des Passierens plus eine schriftliche Zusammenfassung.
Identifizierung von Gründern außerhalb der EU
Gemäß dem Wwft muss der Notar den Gründer identifizieren:
- EU-Bürger: Ein gültiger Reisepass oder EU-Personalausweis genügt.
- Nicht-EU-Bürger: gültiger Reisepass. Gegebenenfalls zusätzlich: Apostille oder Legalisierung von Dokumenten aus dem Heimatland. In komplexen Fällen eine Bestätigung der Botschaft.
- Aufenthaltsnachweis: Für Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in den Niederlanden kann ein Aufenthaltsnachweis angefordert werden.
Ein Notar, der mit internationalen Mandanten arbeitet, kann am besten zu den spezifischen Regeln bezüglich Identifizierung und internationaler Unternehmensgründung beraten.
Kosten und Lieferzeit
- Grundausstattung: 350 € – 800 € (online) bis 1.200 € (vor Ort).
- Beeidigter Dolmetscher: 100 – 200 € pro Stunde, oft ein Mindestpreis von zwei Stunden.
- Beglaubigter Übersetzer (schriftlich): 0,15 € – 0,30 € pro Wort. Ein Dokument von 3.000 Wörtern: 450 € – 900 €.
- Apostille oder Legalisierung für Dokumente von Nicht-EU-Ländern: 25 € – 200 € pro Dokument.
- Bearbeitungszeit: 2 – 4 Wochen für den gesamten Prozess.
Ehrliche Empfehlung
Die Gründung einer Stiftung mit einem nicht-niederländischsprachigen Stifter ist zwar technisch möglich, erfordert aber zusätzliche Vorbereitung. Wählen Sie einen Notar mit internationaler Erfahrung, planen Sie ausreichend Zeit für Dolmetscher- und Übersetzungsdienste ein und klären Sie im Vorfeld, welche Dokumente benötigt werden. Es ist kein unüberwindbares Hindernis, sollte aber sorgfältig abgewogen werden.
Für den umfassenderen, schrittweisen Plan: eine Stiftung gründen. Für niederländischsprachige Gründer, die eine Stiftung online gründen möchten: einen Stiftungsantrag online stellen.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Der Stifter muss kein Niederländisch sprechen. Verfügt er jedoch nicht über ausreichende Niederländischkenntnisse, ist bei der Beurkundung ein beeidigter Dolmetscher erforderlich. Die Urkunde selbst bleibt in Niederländisch.
Wenn der Notar feststellt, dass der Stifter die niederländische Urkunde nicht vollständig versteht, kommen beeidigte Dolmetscher zum Einsatz. Diese arbeiten gemäß dem Gesetz über beeidigte Dolmetscher und Übersetzer (Wbtv) und sind im Register der beeidigten Dolmetscher und Übersetzer (Rbtv) eingetragen.
Die offizielle Urkunde ist stets in Niederländisch. Es kann jedoch eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden. Eine wirklich zweisprachige Urkunde ist selten und nur bei komplexen internationalen Stiftungen praktikabel.
Beglaubigter Dolmetscher: 100–200 € pro Stunde (mindestens 2 Stunden). Schriftliche Übersetzung: 0,15–0,30 € pro Wort; eine Urkunde mit 3.000 Wörtern kostet 450–900 €. Für Gründer außerhalb der EU: Apostille oder Legalisation: 25–200 € pro Dokument.
EU-Bürger: gültiger Reisepass oder EU-Personalausweis. Nicht-EU-Bürger: gültiger Reisepass, gegebenenfalls eine zusätzliche Apostille oder Legalisierung von Dokumenten aus dem Heimatland und gegebenenfalls eine niederländische Aufenthaltsgenehmigung. Der Notar kann Ihnen im Voraus genau sagen, was benötigt wird.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen und ist damit ein bis zwei Wochen länger als bei einem niederländischsprachigen Verfahren. Die zusätzliche Zeit wird für die Organisation eines beeidigten Dolmetschers, eine mögliche schriftliche Übersetzung und zusätzliche Prüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) für Gründer außerhalb der EU benötigt.
Eingeschränkt. Das Online-Verfahren richtet sich hauptsächlich an niederländischsprachige Gründer. Für nicht-niederländischsprachige Gründer bevorzugen viele Notare ein persönliches oder hybrides Verfahren mit Dolmetscher. Erkundigen Sie sich im Voraus, welches Verfahren für Sie am besten geeignet ist.