MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner in Ihrem Unternehmen mitarbeitet, gibt es drei Hauptformen: als Angestellter (mit Arbeitsvertrag und Lohnsteuerabzug), als Mitinhaber oder als freiwilliger Partner mit begrenzter Vergütung (und gegebenenfalls dem Vorteil des Coworking-Abzugs). Jede Form hat ihre eigenen steuerlichen, sozialen und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Lassen Sie sich daher im Vorfeld beraten.
Ein Kooperationspartner ist oft eine willkommene Hilfe, und es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu arrangieren. Wir listen sie im Folgenden auf.
1. Der Partner als Angestellter
Sie können mit Ihrem Partner einen Arbeitsvertrag in verschiedenen Formen abschließen – beispielsweise einen Vertrag mit Mindest- und Höchstarbeitszeit oder einen Null-Stunden-Vertrag . Ihr Partner erhält dann die gleichen Rechte wie andere Angestellte, und Sie führen die Lohnsteuer ab. Falls Sie noch keine Angestellten haben, kann Ihr Partner trotzdem als Mitarbeiter beginnen. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch beim Finanzamt als neuer Arbeitgeber anmelden.
2. Der Partner als Miteigentümer
Ihr Partner kann Miteigentümer werden. Am einfachsten geht das bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), da keine Änderung der Rechtsform erforderlich ist. Bei einer GmbH kann der Partner sogar Mitgeschäftsführer und Hauptgesellschafter werden. Sie melden die Änderung dem Finanzamt und lassen sie im Falle einer GmbH notariell beurkunden. Bei anderen Rechtsformen müssen Sie zunächst die Rechtsform ändern – beachten Sie die Folgen für Ihre Haftung und Sozialversicherung, die je nach Rechtsform variieren.
3. Der freiwillig mitwirkende Partner und der Abzug für die gemeinsame Arbeit
Ihr Partner kann sich auch freiwillig einbringen, ohne Arbeitsvertrag oder Miteigentum. Dies muss nicht völlig unentgeltlich sein: Sie können eine begrenzte Vergütung leisten, die dem Arbeitsaufwand angemessen sein muss. Die Zahlung kann auf verschiedene Weise erfolgen, beispielsweise durch eine Schuldanerkennung oder eine Banküberweisung.
Wenn Sie Ihrem Partner weniger als einen bestimmten Betrag (ursprünglich 5.000 Euro pro Jahr) zahlen, ist diese Vergütung nicht vom Gewinn abzugsfähig. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen den Coworking-Abzug nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Steuerpartner mindestens eine bestimmte Stundenzahl (ursprünglich 525 Stunden) im Unternehmen arbeitet. Der Abzug richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden und entspricht einem Prozentsatz des Gewinns. Sobald Sie Ihrem Partner mindestens diesen Betrag zahlen, handelt es sich um Einkommen, auf das er Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann mein Partner in meinem Unternehmen mitarbeiten?
Als Angestellter (mit einem Arbeitsvertrag), als Miteigentümer oder als freiwillig beitragender Partner mit begrenzter Vergütung und gegebenenfalls dem Abzug für beitragende Partner.
Was ist der Coworking-Abzug?
Ein Steuerabzug für Unternehmer, deren Partner ohne Arbeitsvertrag arbeitet, sofern bestimmte Voraussetzungen (z. B. eine Mindeststundenzahl) erfüllt sind. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Beträge.
Welche Form ist am besten?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Die Entscheidung hat steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Folgen. Lassen Sie sich daher individuell beraten.
Hinweise zum Kooperationspartner
Die Rechtsexperten von MKB Juristen unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und erstellen die erforderlichen Dokumente. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Gesellschaftsrecht oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch .