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Zeit und Geld sparen? Beantragen Sie eine Mehrwertsteuer-Steuereinheit

Mit einer steuerlichen Einheitlichkeit in der Mehrwertsteuer können verbundene Unternehmen als ein einziger Mehrwertsteuerzahler auftreten. Lesen Sie die Bedingungen und Vorteile.

Veröffentlicht am 27. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
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Eine umsatzsteuerliche Einheit (FE VAT) behandelt verbundene Unternehmen als eine einzige umsatzsteuerpflichtige Einheit (Art. 7 Abs. 4 UStG). Vorteile: konzerninterne Transaktionen ohne Umsatzsteuer, eine gemeinsame Steuererklärung, keine Hinterlegung von Geldern beim Finanzamt für die gegenseitig berechnete Umsatzsteuer. Voraussetzungen: finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Verbindung. Kein Antrag erforderlich – die Einheit wird bei ausreichender Vernetzung automatisch aktiviert. Im Folgenden: Voraussetzungen, Vorteile und wie Karims Holdingstruktur seinen umsatzsteuerlichen Verwaltungsaufwand halbiert.

Die kurze Antwort

  • Was: Verbundene Unternehmen bilden zusammen einen einzigen Mehrwertsteuerzahler.
  • Rechtsgrundlage: Art. 7 Abs. 4 OB-Gesetz.
  • Bedingungen: finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich eng miteinander verflochten.
  • Vorteil: konzerninterne Mehrwertsteuerbefreiung, eine Steuererklärung, kein Liquiditätsverlust.
  • Keine Anwendung: tritt kraft Gesetzes in Kraft – eine gerichtliche Anordnung ist jedoch zur Rechtssicherheit nützlich.

Was ist eine Mehrwertsteuer-Steuereinheit?

Verbundene Unternehmen bilden eine Umsatzsteuer-Steuereinheit

Im Rahmen der steuerlichen Einheitlichkeit der Mehrwertsteuer werden mehrere eng miteinander verbundene Unternehmer – natürliche Personen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen – als eine einzige mehrwertsteuerpflichtige Einheit behandelt. In der Praxis bedeutet dies:

  • Interne Lieferungen und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer.
  • Eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung für die gesamte Einheit.
  • Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Einheit (alle individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bleiben weiterhin bestehen).
  • Bei konzerninternen Transaktionen fällt kein Verwaltungsaufwand an.

Nach Zivilrecht bleiben die BVs jedoch getrennt – getrennte Buchhaltung, getrennte Rechtspersönlichkeit.

Die drei ineinander verwobenen

Für eine umsatzsteuerliche Steuereinheit müssen drei kumulative Bedingungen erfüllt sein (Rechtsprechung des EuGH):

1. Finanziell verflochten

Eine Partei übt direkte oder indirekte Kontrolle über die andere aus – in der Regel durch eine Beteiligung von mindestens 50 %. In der Praxis sind es oft mindestens 95 %, wobei die Schwelle für die Mehrwertsteuer formal niedriger ist als für die Körperschaftsteuer.

2. Organisatorisch eng miteinander verflochten

Gemeinsame Geschäftsführung oder Verwaltung – dieselben Geschäftsführer, gemeinsame Verwaltung, gemeinsame Entscheidungsfindung. Holdingstrukturen erfüllen häufig diese Kriterien.

3. Wirtschaftlich verflochten

Mehrwertsteuereinsparungen durch fiskalische Einheit

Die Unternehmen verfolgen im Wesentlichen denselben wirtschaftlichen Zweck – beispielsweise produziert ein Unternehmen das, was das andere verkauft, oder sie teilen sich Kunden und Märkte. Beteiligungen mit reinen Anlagezielen könnten hier scheitern.

Karims Holdinggesellschaft (Verbindlichkeiten) und operative Gesellschaft (Vermögen, IT-Dienstleistungen) sind aufgrund gemeinsamer Nutzung von Dienstleistungen und Infrastruktur wahrscheinlich wirtschaftlich eng verflochten. Ein Steuerexperte prüft jeden Fall individuell.

Vorteile

1. Umsatzsteuerbefreiung für konzerninterne Transaktionen

Keine Mehrwertsteuer auf interne Lieferungen. Beispiel: Die Holdinggesellschaft berechnet der operativen Gesellschaft Managementgebühren. Ohne Mehrwertsteuer für operative Leistungen: 21 % Mehrwertsteuer auf beiden Seiten (der Cashflow wird besteuert). Mit Mehrwertsteuer für operative Leistungen: keine Mehrwertsteuer – administrative Vereinfachung und Liquiditätsvorteil.

2. Eine Erklärung

Statt zwei bis fünf separaten Umsatzsteuererklärungen: eine gemeinsame Erklärung. Spart Buchhaltungskosten und reduziert das Fehlerrisiko.

3. Keine Verspätungsgebühr

Für eigenständige BVs: Mehrwertsteuer wird erhoben, gezahlt und (nach 3 Monaten) zurückgefordert. Liquiditätsengpässe bei jungen BVs. Mehrwertsteuer für FE: Geld nicht parken.

4. Vorsteuerabzug

Bei der Mehrwertsteuer für gewerbliche Tätigkeiten gilt der Vorsteuerabzug für die gesamte Einheit – vorteilhaft bei gemischten Aktivitäten (teilweise steuerbefreit, teilweise steuerpflichtig). Wichtig: Der Abzug ist nur insoweit gültig, als er sich auf steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen bezieht.

Nachteile

1. Gesamtschuldnerische Haftung

Jede BV innerhalb der Gruppe haftet gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuerschuld (Art. 43 Einkommensteuergesetz). Im Falle der Insolvenz einer BV bleibt die Umsatzsteuerschuld von den übrigen BVs weiterhin zu tragen.

2. Abzug für gemischte Tätigkeiten

Wenn die Einheit teilweise steuerbefreite Tätigkeiten ausübt (Gesundheitswesen, Bildung): anteilige Berechnung – Vorsteuerabzug nur proportional zum steuerpflichtigen Umsatz.

3. Beitritt/Austritt

Im Falle einer Strukturänderung (Neugründung einer Tochtergesellschaft, Verkauf einer Tochtergesellschaft): Neubewertung der Konzern- und Umsatzsteuersituation. Administrative Tätigkeiten.

Wie entsteht die FE-Mehrwertsteuer?

Anders als bei der Körperschaftsteuer: Die FE-Mehrwertsteuer wird bei ausreichender Vernetzung automatisch fällig. Es ist kein Antrag erforderlich. Jedoch:

  • Um im Voraus Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie eine verbindliche Auskunft der Steuer- und Zollverwaltung einholen.
  • Es wird eine Steuernummer vergeben – manchmal getrennt von den individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Auf den Rechnungen kann vermerkt werden, dass das Gerät funktioniert.

Beendigung der FE-Mehrwertsteuer

Ende:

  • Beim Verlust einer der drei Verflechtungen.
  • Bei Auflösung einer juristischen Person.
  • Im Falle einer Änderung der Rechtsform oder Struktur.

Es ist wichtig, die Steuer- und Zollverwaltung rechtzeitig zu informieren – andernfalls bleibt die Verwaltungseinheit bestehen, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Karims Mehrwertsteuerstruktur

Die Holdinggesellschaft von Karim erbringt Managementleistungen für die operative Gesellschaft für 100.000 € pro Jahr. Die operative Gesellschaft erbringt IT-Dienstleistungen für Kunden.

Mehrwertsteuer ohne FE: Die Holdinggesellschaft berechnet der operativen Gesellschaft eine Managementgebühr in Höhe von 21.000 € inklusive Mehrwertsteuer. Die operative Gesellschaft zahlt die Gebühr und beantragt die Erstattung in der nächsten Steuererklärung (drei Monate später). Der Betrag wird drei Monate lang vom Finanzamt einbehalten.

Mit FE VAT: Keine Mehrwertsteuer auf konzerninterne Verwaltungsgebühren. Liquiditätsvorteil: 21.000 € × 3 Monate = ca. 600 € an eingesparten Zinskosten, plus vereinfachter Verwaltungsaufwand.

Ehrliche Empfehlung

Steuerexperte erklärt die steuerliche Einheit der Mehrwertsteuer

Für Holdingstrukturen mit einer aktiven operativen Gesellschaft ist die FE-Mehrwertsteuer fast immer vorteilhaft – sie ist administrativ einfacher und unterliegt keinen Liquiditätsbeschränkungen bei konzerninternen Transaktionen. Bei reinen Beteiligungen (nur Investment) kann die wirtschaftliche Verflechtung ein Hindernis darstellen. Lassen Sie einen Steuerspezialisten prüfen, ob Ihre Struktur die Voraussetzungen erfüllt, und holen Sie zur Sicherheit eine verbindliche Auskunft ein. Bei Änderungen (z. B. Gründung einer Tochtergesellschaft, Verkauf) ist eine zeitnahe Neubewertung erforderlich.

Weitere Themen: Umsatzsteuererklärung, Konsolidierung der Körperschaftsteuer und BV-Steuern.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Mehrwertsteuer-Steuereinheit?

Verbundene Unternehmen werden als eine einzige umsatzsteuerpflichtige Einheit behandelt (Art. 7 Abs. 4 UStG). Konzerninterne Lieferungen sind von der Umsatzsteuer befreit; es erfolgt eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Einheit. Dies tritt bei ausreichender Vernetzung automatisch in Kraft.

Welche Bedingungen gelten?

Drei kumulative Interdependenzen: finanzielle (Kontrolle über Anteile), organisatorische (gemeinsame Geschäftsführung) und wirtschaftliche (im Wesentlichen gleiches wirtschaftliches Ziel). Holdingstrukturen mit einer aktiven operativen Gesellschaft genügen oft.

Wie kann ich mich bewerben?

Streng genommen ist kein Antrag erforderlich – die Regelung tritt kraft Gesetzes in Kraft. Es empfiehlt sich jedoch, zur Sicherheit vorab eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Bei Unklarheiten bezüglich der Zusammenhänge wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Sachbearbeiter.

Welche Vorteile bietet das?

Mehrwertsteuerbefreite konzerninterne Lieferungen (Verwaltungs- und Liquiditätsvorteile), eine gemeinsame Steuererklärung (geringere Buchhaltungskosten), keine Säumniszuschläge (keine bei den Finanzbehörden geparkten Gelder). Besonders vorteilhaft für Managementgebühren innerhalb der Gruppe.

Welche Nachteile gibt es?

Die gesamtschuldnerische Haftung für Umsatzsteuerschulden (Art. 43 Einkommensteuergesetz), der begrenzte Abzug bei gemischten Tätigkeiten (anteilig) und die administrative Neukalibrierung bei Eintritt oder Austritt von Unternehmen. Für die meisten KMU überwiegen die Vorteile die Nachteile.

Gilt das auch für Fundamente?

Ja, eine Stiftung oder ein Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen Teil einer umsatzsteuerpflichtigen Körperschaft sein – vorausgesetzt, sie ist geschäftlich tätig (und somit umsatzsteuerpflichtig) und erfüllt die drei Abhängigkeitskriterien. In der Praxis ist häufig eine Holding-Stiftung mit angeschlossener operativer Gesellschaft (BV) möglich.

Wann ist es kaputt?

Im Falle des Wegfalls einer der drei Abhängigkeiten, der Auflösung einer juristischen Person oder einer Änderung der Rechtsform ist es wichtig, die Steuer- und Zollverwaltung rechtzeitig zu informieren – andernfalls besteht die juristische Person administrativ fort, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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