MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Eine umsatzsteuerliche Einheit (FE VAT) behandelt verbundene Unternehmen als eine einzige umsatzsteuerpflichtige Einheit (Art. 7 Abs. 4 UStG). Vorteile: konzerninterne Transaktionen ohne Umsatzsteuer, eine gemeinsame Steuererklärung, keine Hinterlegung von Geldern beim Finanzamt für die gegenseitig berechnete Umsatzsteuer. Voraussetzungen: finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Verbindung. Kein Antrag erforderlich – die Einheit wird bei ausreichender Vernetzung automatisch aktiviert. Im Folgenden: Voraussetzungen, Vorteile und wie Karims Holdingstruktur seinen umsatzsteuerlichen Verwaltungsaufwand halbiert.
Die kurze Antwort
- Was: Verbundene Unternehmen bilden zusammen einen einzigen Mehrwertsteuerzahler.
- Rechtsgrundlage: Art. 7 Abs. 4 OB-Gesetz.
- Bedingungen: finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich eng miteinander verflochten.
- Vorteil: konzerninterne Mehrwertsteuerbefreiung, eine Steuererklärung, kein Liquiditätsverlust.
- Keine Anwendung: tritt kraft Gesetzes in Kraft – eine gerichtliche Anordnung ist jedoch zur Rechtssicherheit nützlich.
Was ist eine Mehrwertsteuer-Steuereinheit?
Im Rahmen der steuerlichen Einheitlichkeit der Mehrwertsteuer werden mehrere eng miteinander verbundene Unternehmer – natürliche Personen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen – als eine einzige mehrwertsteuerpflichtige Einheit behandelt. In der Praxis bedeutet dies:
- Interne Lieferungen und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer.
- Eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung für die gesamte Einheit.
- Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Einheit (alle individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bleiben weiterhin bestehen).
- Bei konzerninternen Transaktionen fällt kein Verwaltungsaufwand an.
Nach Zivilrecht bleiben die BVs jedoch getrennt – getrennte Buchhaltung, getrennte Rechtspersönlichkeit.
Die drei ineinander verwobenen
Für eine umsatzsteuerliche Steuereinheit müssen drei kumulative Bedingungen erfüllt sein (Rechtsprechung des EuGH):
1. Finanziell verflochten
Eine Partei übt direkte oder indirekte Kontrolle über die andere aus – in der Regel durch eine Beteiligung von mindestens 50 %. In der Praxis sind es oft mindestens 95 %, wobei die Schwelle für die Mehrwertsteuer formal niedriger ist als für die Körperschaftsteuer.
2. Organisatorisch eng miteinander verflochten
Gemeinsame Geschäftsführung oder Verwaltung – dieselben Geschäftsführer, gemeinsame Verwaltung, gemeinsame Entscheidungsfindung. Holdingstrukturen erfüllen häufig diese Kriterien.
3. Wirtschaftlich verflochten
Die Unternehmen verfolgen im Wesentlichen denselben wirtschaftlichen Zweck – beispielsweise produziert ein Unternehmen das, was das andere verkauft, oder sie teilen sich Kunden und Märkte. Beteiligungen mit reinen Anlagezielen könnten hier scheitern.
Karims Holdinggesellschaft (Verbindlichkeiten) und operative Gesellschaft (Vermögen, IT-Dienstleistungen) sind aufgrund gemeinsamer Nutzung von Dienstleistungen und Infrastruktur wahrscheinlich wirtschaftlich eng verflochten. Ein Steuerexperte prüft jeden Fall individuell.
Vorteile
1. Umsatzsteuerbefreiung für konzerninterne Transaktionen
Keine Mehrwertsteuer auf interne Lieferungen. Beispiel: Die Holdinggesellschaft berechnet der operativen Gesellschaft Managementgebühren. Ohne Mehrwertsteuer für operative Leistungen: 21 % Mehrwertsteuer auf beiden Seiten (der Cashflow wird besteuert). Mit Mehrwertsteuer für operative Leistungen: keine Mehrwertsteuer – administrative Vereinfachung und Liquiditätsvorteil.
2. Eine Erklärung
Statt zwei bis fünf separaten Umsatzsteuererklärungen: eine gemeinsame Erklärung. Spart Buchhaltungskosten und reduziert das Fehlerrisiko.
3. Keine Verspätungsgebühr
Für eigenständige BVs: Mehrwertsteuer wird erhoben, gezahlt und (nach 3 Monaten) zurückgefordert. Liquiditätsengpässe bei jungen BVs. Mehrwertsteuer für FE: Geld nicht parken.
4. Vorsteuerabzug
Bei der Mehrwertsteuer für gewerbliche Tätigkeiten gilt der Vorsteuerabzug für die gesamte Einheit – vorteilhaft bei gemischten Aktivitäten (teilweise steuerbefreit, teilweise steuerpflichtig). Wichtig: Der Abzug ist nur insoweit gültig, als er sich auf steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen bezieht.
Nachteile
1. Gesamtschuldnerische Haftung
Jede BV innerhalb der Gruppe haftet gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuerschuld (Art. 43 Einkommensteuergesetz). Im Falle der Insolvenz einer BV bleibt die Umsatzsteuerschuld von den übrigen BVs weiterhin zu tragen.
2. Abzug für gemischte Tätigkeiten
Wenn die Einheit teilweise steuerbefreite Tätigkeiten ausübt (Gesundheitswesen, Bildung): anteilige Berechnung – Vorsteuerabzug nur proportional zum steuerpflichtigen Umsatz.
3. Beitritt/Austritt
Im Falle einer Strukturänderung (Neugründung einer Tochtergesellschaft, Verkauf einer Tochtergesellschaft): Neubewertung der Konzern- und Umsatzsteuersituation. Administrative Tätigkeiten.
Wie entsteht die FE-Mehrwertsteuer?
Anders als bei der Körperschaftsteuer: Die FE-Mehrwertsteuer wird bei ausreichender Vernetzung automatisch fällig. Es ist kein Antrag erforderlich. Jedoch:
- Um im Voraus Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie eine verbindliche Auskunft der Steuer- und Zollverwaltung einholen.
- Es wird eine Steuernummer vergeben – manchmal getrennt von den individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
- Auf den Rechnungen kann vermerkt werden, dass das Gerät funktioniert.
Beendigung der FE-Mehrwertsteuer
Ende:
- Beim Verlust einer der drei Verflechtungen.
- Bei Auflösung einer juristischen Person.
- Im Falle einer Änderung der Rechtsform oder Struktur.
Es ist wichtig, die Steuer- und Zollverwaltung rechtzeitig zu informieren – andernfalls bleibt die Verwaltungseinheit bestehen, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Karims Mehrwertsteuerstruktur
Die Holdinggesellschaft von Karim erbringt Managementleistungen für die operative Gesellschaft für 100.000 € pro Jahr. Die operative Gesellschaft erbringt IT-Dienstleistungen für Kunden.
Mehrwertsteuer ohne FE: Die Holdinggesellschaft berechnet der operativen Gesellschaft eine Managementgebühr in Höhe von 21.000 € inklusive Mehrwertsteuer. Die operative Gesellschaft zahlt die Gebühr und beantragt die Erstattung in der nächsten Steuererklärung (drei Monate später). Der Betrag wird drei Monate lang vom Finanzamt einbehalten.
Mit FE VAT: Keine Mehrwertsteuer auf konzerninterne Verwaltungsgebühren. Liquiditätsvorteil: 21.000 € × 3 Monate = ca. 600 € an eingesparten Zinskosten, plus vereinfachter Verwaltungsaufwand.
Ehrliche Empfehlung
Für Holdingstrukturen mit einer aktiven operativen Gesellschaft ist die FE-Mehrwertsteuer fast immer vorteilhaft – sie ist administrativ einfacher und unterliegt keinen Liquiditätsbeschränkungen bei konzerninternen Transaktionen. Bei reinen Beteiligungen (nur Investment) kann die wirtschaftliche Verflechtung ein Hindernis darstellen. Lassen Sie einen Steuerspezialisten prüfen, ob Ihre Struktur die Voraussetzungen erfüllt, und holen Sie zur Sicherheit eine verbindliche Auskunft ein. Bei Änderungen (z. B. Gründung einer Tochtergesellschaft, Verkauf) ist eine zeitnahe Neubewertung erforderlich.
Weitere Themen: Umsatzsteuererklärung, Konsolidierung der Körperschaftsteuer und BV-Steuern.
Häufig gestellte Fragen
Verbundene Unternehmen werden als eine einzige umsatzsteuerpflichtige Einheit behandelt (Art. 7 Abs. 4 UStG). Konzerninterne Lieferungen sind von der Umsatzsteuer befreit; es erfolgt eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Einheit. Dies tritt bei ausreichender Vernetzung automatisch in Kraft.
Drei kumulative Interdependenzen: finanzielle (Kontrolle über Anteile), organisatorische (gemeinsame Geschäftsführung) und wirtschaftliche (im Wesentlichen gleiches wirtschaftliches Ziel). Holdingstrukturen mit einer aktiven operativen Gesellschaft genügen oft.
Streng genommen ist kein Antrag erforderlich – die Regelung tritt kraft Gesetzes in Kraft. Es empfiehlt sich jedoch, zur Sicherheit vorab eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Bei Unklarheiten bezüglich der Zusammenhänge wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Sachbearbeiter.
Mehrwertsteuerbefreite konzerninterne Lieferungen (Verwaltungs- und Liquiditätsvorteile), eine gemeinsame Steuererklärung (geringere Buchhaltungskosten), keine Säumniszuschläge (keine bei den Finanzbehörden geparkten Gelder). Besonders vorteilhaft für Managementgebühren innerhalb der Gruppe.
Die gesamtschuldnerische Haftung für Umsatzsteuerschulden (Art. 43 Einkommensteuergesetz), der begrenzte Abzug bei gemischten Tätigkeiten (anteilig) und die administrative Neukalibrierung bei Eintritt oder Austritt von Unternehmen. Für die meisten KMU überwiegen die Vorteile die Nachteile.
Ja, eine Stiftung oder ein Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen Teil einer umsatzsteuerpflichtigen Körperschaft sein – vorausgesetzt, sie ist geschäftlich tätig (und somit umsatzsteuerpflichtig) und erfüllt die drei Abhängigkeitskriterien. In der Praxis ist häufig eine Holding-Stiftung mit angeschlossener operativer Gesellschaft (BV) möglich.
Im Falle des Wegfalls einer der drei Abhängigkeiten, der Auflösung einer juristischen Person oder einer Änderung der Rechtsform ist es wichtig, die Steuer- und Zollverwaltung rechtzeitig zu informieren – andernfalls besteht die juristische Person administrativ fort, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind.