MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
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Sie registrieren eine Marke beim BOIP (Benelux) oder EUIPO (Europa). Die Kosten beginnen bei 240 € (BOIP, 1 Klasse) bzw. 850 € (EUIPO, 3 Klassen). Laufzeit: 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar. Voraussetzung: eine unterscheidungskräftige Marke, die nicht beschreibend ist und nicht mit bestehenden Marken kollidiert. Die Registrierung gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, die Marke in den angemeldeten Klassen zu verwenden – ohne Registrierung haben Sie im Falle einer Markenverletzung praktisch keine Chance. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zum Verfahren, zur Klassenwahl und zu den Kosten.
Die kurze Antwort
- Wo: BOIP (Benelux) oder EUIPO (EU) — für weltweite Anmeldungen über das WIPO-Madrid-System.
- Kosten: BOIP 240 € (1 Klasse), EUIPO 850 € (3 Klassen).
- Laufzeit: 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar.
- Zustand: unverwechselbar, nicht beschreibend, keine Konflikte mit bestehenden Marken.
- Verfahren: 4-6 Monate von der Einreichung bis zur Registrierung (bei Nichteinspruch).
Warum registrieren?
Ohne Markenregistrierung:
- Jemand anderes kann Ihren Namen registrieren – dann müssen Sie ihn ändern.
- Verletzungsverfahren sind ohne eine eingetragene Marke schwierig.
- Bezüglich der Einfuhr gefälschter Produkte in die EU gilt: Ohne eine Marke kann der Zoll die Einhaltung der Vorschriften nicht durchsetzen.
- Investoren und Käufer wollen die IP-Position sehen.
Mit Markenanmeldung:
- Ausschließliches Recht zur Verwendung der Marke in den eingetragenen Warenklassen.
- Grundlage für Einwände gegen später erfasste Überschneidungen.
- Solide Grundlage für die Durchsetzung (Mahnschreiben, summarisches Verfahren, Schadensersatz).
- Der Zoll kann gefälschte Waren an der EU-Grenze abfangen.
Klassifizierungssystem (NICE-Klassifikation)
45 internationale Klassen, aufgeteilt in:
- Klassen 1-34: Waren (Chemikalien, Lebensmittel, Bekleidung, Maschinen usw.).
- Klassen 35-45: Dienstleistungen (Werbung, Finanzen, Recht usw.).
Sie registrieren eine Marke klassenweise. Wählen Sie die Klassen entsprechend Ihren Produkten – nicht alle 45 (das ist zu teuer und kann zur Ungültigerklärung führen).
Beispiel Mayas MayaDesign:
- Klasse 35: Werbung, Designdienstleistungen.
- Kurs 41: Kultur und Bildung (Workshops).
- Klasse 42: Technologie- und Grafikdienstleistungen.
Kosten im Detail
BOIP (Benelux)
- 240 € für 1 Unterrichtsstunde.
- +27 € für jede weitere Unterrichtsstunde (bis zur 4. Unterrichtsstunde).
- +81 € ab der 4. Klasse.
- Gültigkeit: 10 Jahre, Verlängerung 263 €.
EUIPO (EU)
- 850 € für 1 Klasse.
- +50 € für die 2. Klasse.
- +150 € für jede weitere Unterrichtsstunde.
- Gültigkeit: 10 Jahre, Verlängerung 850 € - 1.350 €.
Zuzüglich möglicher Kosten
- Vorläufige Recherche durch eine Markenagentur: 250 € - 1.500 €.
- Anmeldung durch einen Markenanwalt: 500 € - 2.000 €.
- Verteidigung der Opposition: 1.500 € - 10.000 €.
Verfahren
- Vorläufige Recherche: Überprüfung bestehender Marken in den Registern des BOIP/EUIPO.
- Einreichung: online über das BOIP- oder EUIPO-Portal. Name/Logo, Klassen, Zahlung.
- Formalitätsprüfung:BOIP/EUIPO prüft die formalen Anforderungen (1-2 Wochen).
- Inhaltliche Beurteilung: BOIP/EUIPO beurteilt die Unterscheidbarkeit und die Beschreibungsfähigkeit.
- Veröffentlichung: im Amtsblatt – Widerspruchsfrist 2-3 Monate.
- Registrierung: mangels Widerspruchs oder nach Verteidigung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Gesamtdauer: 4-6 Monate bei reibungslosem Ablauf, 9-18 Monate bei Widerstand.
Unverwechselbarkeit
BOIP/EUIPO lehnt Marken ab, die:
- Beschreiben Sie Produkte/Dienstleistungen („Heerlijke Kaas“ für Käse).
- Um allgemein zu bleiben („Pen“ für Stift).
- Ähneln bestehenden Marken derselben Klasse.
- Irreführende Angaben zur Herkunft oder Qualität.
- Schädlich für die öffentliche Ordnung oder Moral.
Stark: Fantasiewort (Google, Sony), suggestiver Name (Twitter), willkürliche Anwendung (Apple für Computer).
Was ist nach der Registrierung zu tun?
- Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren genutzt werden – andernfalls ist ein Verlust möglich.
- Neue Zulassungen sollten auf mögliche Verstöße überwacht werden.
- Rechtzeitig verlängern (6 Monate vor Ablauf).
- Im weiteren Sinne international: WIPO-Madrid-System.
Ehrliche Empfehlung
Für jedes KMU mit Markennamen/Logo gilt: Vor Markteinführung registrieren. BOIP (240 €) für Benelux-Länder, EUIPO (850 €) für EU-weite Ambitionen. Führen Sie eine Vorabrecherche durch (selbst über die Suchfunktion des BOIP oder über eine Markenagentur) – so vermeiden Sie spätere Widersprüche. Bei komplexen Marken oder internationalen Plänen: Beauftragen Sie einen Markenanwalt. Rechtzeitige Verlängerung ist unerlässlich – vergessene Verlängerung führt zum Verlust des Schutzes.
Weitere Themen: einen guten Markennamen finden, einen Markennamen prüfen und eine Marke weltweit registrieren.
Häufig gestellte Fragen
BOIP (Benelux): 240 € für 1 Klasse. EUIPO (EU): 850 € für 1 Klasse, 1.050 € für 3 Klassen. Zusätzlich optional: Vorprüfung (250 €–1.500 €) und Anmeldung über das Markenamt (500 €–2.000 €).
Bei reibungslosem Ablauf: 4–6 Monate: Einreichung, Formalitätsprüfung, inhaltliche Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist (2–3 Monate), Registrierung. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Ablehnung: 9–18 Monate oder länger.
Die Klassifizierung basiert auf Ihren tatsächlichen Produkten – nicht auf allen 45 (zu teuer, Risiko der Ungültigkeit). Die Nizza-Klassifikation kennt Warenklassen von 1 bis 34 und Dienstleistungsklassen von 35 bis 45. Vorabrecherchen helfen bei der Klassifizierung.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre und kann anschließend unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kostet 263 € (BOIP) bzw. 850–1.350 € (EUIPO). Bitte verlängern Sie rechtzeitig – spätestens 6 Monate vor Ablauf. Bei versäumter Verlängerung erlischt der Versicherungsschutz.
Das BOIP/EUIPO lehnt beschreibende oder generische Marken ab. Beispiele hierfür sind: erfundene Wörter (Google, Sony), willkürliche Anwendungsfälle (Apple für Computer) und suggestive Namen (Twitter). Beschreibende Namen können jedoch aufgrund ihres etablierten Charakters weiterhin Schutz genießen.
Innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Veröffentlichung kann der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch einlegen. Das BOIP/EUIPO bearbeitet den Fall – ist der Widerspruch begründet, wird die neue Marke zurückgewiesen. Die Verteidigung gegen einen Widerspruch kostet 1.500 bis 10.000 Euro zuzüglich des Selbstbehalts für eine Widerklage.
Ja – die tatsächliche Nutzung für angemeldete Kurse muss innerhalb von 5 Jahren nach der Anmeldung erfolgen. Andernfalls kann eine Verfallserklärung erforderlich sein. Bewahren Sie Nutzungsnachweise (Rechnungen, Werbematerialien) auf.