MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Eine Bildmarke ist ein Logo, Bild oder grafisches Element, das Sie als Marke schützen lassen möchten. Es kann sich um eine reine Bildmarke (nur Bild, ohne Text), eine Wort-Bildmarke (Logo mit Text) oder eine Formmarke (dreidimensionale Form des Produkts) handeln. Die Registrierung kostet beim BOIP (240 €) oder EUIPO (850 €) pro Klasse. Wichtig: Je genauer die Bildmarke registriert ist (Farben, Form), desto eingeschränkter ist der Schutzumfang. Im Folgenden finden Sie Informationen zu Arten, Strategien und zur korrekten Einreichung Ihres Logos.
Die kurze Antwort
- Rein visuelles Kennzeichen: nur Bild/Logo, ohne Text.
- Wort-Bild-Marke: Kombination aus Text und grafischem Element.
- Farbmarkierung: spezifische Farbe (Kombination).
- Formmarkierung: 3D-Form des Produkts/der Verpackung.
- Anmeldung: BOIP (€ 240) oder EUIPO (€ 850), pro Klasse.
Arten von Logos
1. Rein visuelles Merkmal
Nur Bild, ohne Text – z. B. Apple-Logo (nur Apple), Nike-Swoosh, McDonald's-M. Stärkster Schutz für das Bild selbst, unabhängig davon, wie es verwendet wird oder welcher Text es begleitet.
2. Wort-Bild-Marke
Text und Grafikelement in einer festen Kombination – z. B. Coca-Cola-Logo (Schriftzug in Rot), Google-Logo (Text in bestimmten Farben). Die Kombination wird wie dargestellt geschützt; eine reine Textvariante weniger.
3. Farbmarkierung
Eine bestimmte Farbe oder Farbkombination – z. B. Magenta von T-Mobile, Braun von UPS. Sehr begrenzte Verfügbarkeit (Farben sind schnell vergriffen), etablierter Kundenstamm erforderlich.
4. Formmarkierung
Dreidimensionale Form des Produkts oder der Verpackung – z. B. Coca-Cola-Flasche, Toblerone-Dreieck, Bols-Flaschenform. Erfordert Einzigartigkeit.
5. Bewegte oder Multimedia-Marken
Animationen oder Töne – z. B. der Intel-Jingle (4 Noten). Neuere Kategorie, die vom EUIPO seit 2017 akzeptiert wird.
Strategie: Reine Wort-Bild-Strategie?
Die Vorgehensweise hängt vom Ziel ab:
- Getrennte Wortmarke + getrennte Bildmarke: maximaler Schutz, aber zwei Eintragungen (480 € BOIP). Für etablierte Marken.
- Nur Wort- und Bildmarke: eine Registrierung, eingeschränkter Schutz. Für eine Start-up-Marke.
- Erst das Wort, dann das Bild: Die Marke wird mit Worten aufgebaut, das visuelle Markenzeichen erst später, wenn das Logo fertiggestellt ist.
MayaDesign von Maya hat bisher nur eine Wortmarke registriert. Das Logo wird regelmäßig aktualisiert – die Bildmarke wird nach Fertigstellung hinzugefügt.
Einreichungsspezifikationen
Dateianforderungen
- Mindestauflösung 800 × 800 Pixel (BOIP), 1024 × 1024 (EUIPO).
- Format: JPG, PNG oder ähnliches – Vektorgrafiken (SVG/AI) werden von BOIP nicht akzeptiert.
- Hintergrund: üblicherweise weiß oder transparent.
- Keine Kontur (BOIP lehnt Frames häufig ab).
Farbe oder Schwarzweiß?
- Schwarz-Weiß: Markenschutz in allen Farbvarianten. Empfohlen, es sei denn, die Farbe ist ein wesentlicher Bestandteil.
- Farbe: Schutz spezifisch für diese Farbe (Kombination). Enger gefasst, aber stärker für Marken, bei denen die Farbe entscheidend ist (z. B. Tiffany-Blau).
Faustregel: Standardmäßig schwarz-weiß; Farbe nur dann, wenn das Logo farbabhängig ist.
Registrierungsverfahren
- Vorläufige Recherche: Prüfung des BOIP/EUIPO auf ähnliche Bildmarken.
- Antragsformular: online über BOIP oder EUIPO, Bild hochladen + Klassen auswählen.
- Zahlung: 240 € (BOIP, 1. Klasse) oder 850 € (EUIPO, 1. Klasse).
- Formalitätsprüfung: 1-2 Wochen.
- Inhaltsbewertung: 1-2 Monate.
- Veröffentlichungs- und Widerspruchsfrist: 2-3 Monate.
- Registrierung: mangels Widerspruchs.
Unterscheidungskraft von Marken
Das BOIP/EUIPO lehnt Bildmarken ab, die:
- zu einfach (z.B. einfache geometrische Formen – Rechteck, Kreis).
- Seien Sie beschreibend (z.B. Eisbecher als Symbol für eine Eisdiele).
- Ähneln Flaggen, Wappen oder Regierungssymbolen.
- Um irreführend zu sein.
Stark: komplexe oder einzigartige Komposition, stilisierte Formen, künstlerische Ausführung.
Durchsetzung
Markenrechtsverletzungen sind häufiger visueller als textlicher Natur:
- Identische Kopie: eindeutige Urheberrechtsverletzung.
- Ähnliche Bildmarken derselben Klasse: Wahrscheinlichkeit einer Assoziation – oft Verletzung.
- Inspiriert von: Grauzone, hängt von übereinstimmenden Elementen ab.
Zur Durchsetzung: siehe Markenrechtsverletzung.
Ehrliche Empfehlung
Für KMU mit einem etablierten Logo: Registrieren Sie eine separate Wortmarke und eine separate Bildmarke für maximale Flexibilität. Bei Logos in der Entwicklung: zunächst nur die Wortmarke, die Bildmarke später. Reichen Sie die Marke in Schwarz-Weiß ein, es sei denn, Farbe ist ein wesentlicher Bestandteil. Bei komplexen Logos oder internationalen Plänen: Eine Markenagentur (500–1.500 €) gewährleistet eine fachgerechte Anmeldung.
Weitere Themen: Wortmarke oder Bildmarke, Markenanmeldung und Markenverletzung.
Häufig gestellte Fragen
Logo, Bild oder grafisches Element, das Sie als Marke schützen lassen möchten. Arten: rein bildliche Marke (ohne Text), Wort-Bild-Marke (Kombination), Farbmarke (spezifische Farbe), Formmarke (3D-Form) und animierte/Multimedia-Marken.
Maximaler Schutz: separate Wortmarke + separate Bildmarke (zwei Eintragungen, 480 € BOIP). Bei neuen Marken mit einem sich entwickelnden Logo: zunächst nur Wortmarke, Bildmarke später. Abhängig vom Budget und der Sicherheit des Logos.
Standardmäßig in Schwarz-Weiß – schützt die Marke in allen Farbvarianten. Farbige Marken werden nur dann geschützt, wenn eine bestimmte Farbe (oder Farbkombination) einen wesentlichen Bestandteil darstellt (z. B. Magenta von T-Mobile, Tiffany-Blau). Der Schutz ist zwar eingeschränkt, aber stärker für Marken, deren Farbe einen wesentlichen Bestandteil darstellt.
BOIP: Mindestgröße 800 × 800 Pixel, JPG/PNG, weißer oder transparenter Hintergrund, keine Kontur. EUIPO: Mindestgröße 1024 × 1024 Pixel. Vektorformate (SVG/AI) werden nicht von allen Behörden akzeptiert – bitte als PNG exportieren.
BOIP: 240 € für 1 Klasse, + 27 € für jede weitere Klasse (bis zu 4). EUIPO: 850 € für 1 Klasse, + 50 € für die 2., + 150 € für jede weitere. Hinzu kommen optionale Kosten für die vorläufige Prüfung (250 €–1.500 €) und die Anmeldung über ein Markenamt (500 €–2.000 €).
Komplexe, einzigartige Kompositionen sind besonders schutzwürdig. Einfache geometrische Formen (Rechteck, Kreis), beschreibende Symbole und flaggenähnliche Logos werden oft abgelehnt. Eine künstlerische Umsetzung trägt zur Einzigartigkeit bei.
Identische Kopien oder vergleichbare Bildmarken derselben Klasse: eindeutige Markenverletzung → Abmahnung + summarisches Verfahren. „Inspiriert von“ ist ein Graubereich – abhängig von den entsprechenden Elementen und der Wahrscheinlichkeit einer Assoziation beim Durchschnittsverbraucher.